NRW kündigt scharfe Mindestlohn-Kontrollen an
Arbeitgeber, die den ab 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn nicht umsetzen, müssen mit unangekündigten Kontrollen, harten Strafen und Nachforderungen rechnen. Das kündigte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) in der Westfalenpost an. "Wer sich nicht dran hält, wird empfindlich bestraft", sagte er. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Arbeitnehmer können bis zu drei Jahre nach der fälligen Lohnzahlung klagen, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde gezahlt wurde.
Schneider kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit des Arbeitsschutzes mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Hinweise auf Verstöße würden sofort an die Hauptzollämter weitergeleitet.
Bei Verstößen haben auch die Sozialversicherungsträger Anspruch auf Nachforderungen gegenüber Arbeitgebern. Nach dem Sozialgesetzbuch muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge außerdem den "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" zahlen - also nicht nur den Arbeitgeber-, sondern auch den Arbeitnehmeranteil. Schneider warnte: "Das wird teuer!"
(ots) / Bild: blu-news.org (CC BY-SA 2.0)