Experte der Hochschule Fulda warnt vor gefährlicher Grenzverschiebung Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage sorgt für erhebliche fachliche Diskussionen: Erstmals wird darin nahegelegt, dass dreimalige Terminversäumni
Experte der Hochschule Fulda warnt vor gefährlicher Grenzverschiebung.
Eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische
Anfrage sorgt für erhebliche fachliche Diskussionen: Erstmals wird darin
nahegelegt, dass dreimalige Terminversäumnisse eines Elternteils im
Jobcenter ein Anlass für Kinderschutzmaßnahmen sein können. Zudem wird
eine „Informationspflicht“ zwischen Jobcentern und Jugendämtern
beschrieben – bis hin zum Verweis auf mögliche familiengerichtliche
Maßnahmen nach § 1666 BGB.
„Diese Verbindung von SGB-II-Verwaltungspraxis und Kinderschutz ist in
dieser Form neu und hat weitreichende Folgen“, sagt Prof. Dr. Nikolaus
Meyer, Professor für Profession und Professionalisierung Sozialer Arbeit
an der Hochschule Fulda und Experte für Sozialpolitik, Kinder- und
Jugendhilfe sowie Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit.
Meyer warnt vor einer Absenkung der Eingriffsschwelle im Kinderschutz und
einer neuen Form struktureller Ungleichbehandlung: „Terminversäumnisse
sind eine rein verwaltungsrechtliche Frage. Wenn daraus ein
Kinderschutzanlass wird, trifft das ausschließlich Familien im
Bürgergeldbezug. Armut wird so funktional zum Risikomarker – und das
widerspricht grundlegenden fachlichen Standards.“
Aus wissenschaftlicher Perspektive sei besonders kritisch, dass durch die
Regierungsantwort ein administrativer Gefährdungsbegriff etabliert werde.
„Kinderschutz basiert auf kindbezogenen Hinweisen, nicht auf dem Verhalten
der Eltern gegenüber einer Behörde“, so Meyer. „Die geplante Praxis
verschiebt die Logik des Kinderschutzes und bindet Jugendämter in eine
Sanktionskette ein, die ihren gesetzlichen Aufgaben widerspricht.“
Der Experte sieht in der öffentlichen Debatte über diese Verschiebung ein
dringendes fachliches Klärungsbedürfnis. Mit seiner Expertise in
theoretischer Fundierung Sozialer Arbeit (u. a. Lebensweltorientierung und
Lebensbewältigung) sowie Professionstheorie und Sozialrecht kann Prof. Dr.
Meyer die Auswirkungen der geplanten Regelung umfassend einordnen – sowohl
für die Praxis der Jugendhilfe als auch für die Profession der Sozialen
Arbeit insgesamt.
Journalist*innen und Redaktionen, die die rechtlichen, fachlichen und
sozialpolitischen Konsequenzen der Regierungsantwort erklären möchten,
steht Prof. Dr. Nikolaus Meyer für Interviews, Hintergrundgespräche und
Kommentare zur Verfügung.
