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Bundesrat soll „Wettlauf um die Vaterschaft“ beenden

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Am 03.12.2025 stehen wegweisende Beratungen im Bundesrat an: Sowohl der Rechtsausschuss als auch der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befassen sich mit dem Regierungsentwurf zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) appelliert an die Ländervertreter, dringend nachzubessern. Die zentrale Warnung des Bundesvorstandes: Der Entwurf lässt Kinder und ihre Väter in einem bürokratischen Zeitspiel weiterhin schutzlos zurück.

»Kinder dürfen nicht länger ihrer Väter beraubt werden, nur weil Dritte taktisch als vermeintliche Väter eingetragen werden oder die Verfahren zu lange dauern«, betont der VAfK in seiner einstweiligen Stellungnahme. Die Kernkritik: Der Gesetzentwurf verhindert den sogenannten „Wettlauf um die Vaterschaft“ nicht effektiv genug.
 

Zeit schafft Fakten – zu Lasten der Kinder

Aktuell kann ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen, während der tatsächliche Vater aufläuft. Die im Entwurf vorgesehene Anerkennungssperre greift erst, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist – oft zu spät, wenn die Mutter Fakten schafft. Der VAfK fordert daher eine pränatale Anerkennungssperre.
 
 
Vier Forderungen an den Bundesrat
 
Damit Kindern nicht »der Falsche aufgedrängt und der Richtige vorenthalten wird«, richtet der VAfK vier Forderungen an den Rechts- und Familienausschuss:
  1. Echte Beschleunigung: Vaterschaftsverfahren müssen dem Beschleunigungsgebot unterliegen (§ 155 FamFG). Eine bloße Entscheidungsfrist von einem Jahr wäre nicht einmal ein »zahnloser Tiger«. Für ein Baby ist ein Jahr ohne den richtigen Vater eine prägende Ewigkeit mit lebenslangen Folgen.
  2. Wirksame Sperrwirkung vor der Geburt: Die Anerkennungssperre muss erweitert werden. Es darf nicht sein, dass Väter durch fremde Männer ausgebootet werden.
  3. Unbegrenzte Chancen für pflichtbewusste Väter: Wenn Mütter instabile Partnerschaften leben, darf das Engagement des tatsächlichen Vaters nicht behindert werden. Die „zweite Chance“ zur Anfechtung muss unbegrenzt gelten, solange der Vater Verantwortung übernehmen will.
  4. Berücksichtigung von Unkenntnis: Es muss berücksichtigt werden, wenn der Vater von der Geburt nichts wissen konnte oder von der Mutter hingehalten wurde.
 
Lebenslügen beenden
 
»Ist das Kind sprichwörtlich bereits in den Brunnen gefallen, weil ihm ein Falscher zum Vater ‚verkauft‘ wurde, muss diese Lebenslüge aufgelöst werden dürfen«, so der VAfK. 

Das Recht des Kindes auf seine wahre Herkunft wiegt schwerer als eine vermeintliche Beziehung zum aktuellen Liebhaber der Mutter, die vielleicht gar nicht mehr besteht.

Ergänzend regt der VAfK an, die Debatte über reguläre, vorgeburtliche Vaterschaftstests wiederaufzunehmen, um Klarheit zu schaffen, bevor es zu Konflikten kommt.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. bittet den Bundesrat dringend, diese Aspekte zu berücksichtigen, um das Gesetz kindgerecht und rechtssicher zu gestalten.
 
 
  
Rüdiger Meyer-Spelbrink
 
Väteraufbruch für Kinder e.V.
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Tel. 069 - 13 39 62 90
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