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Notfallreform umgehend umsetzen

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) fordert, umgehend ein Gesetz zur
Reform der Notfallversorgung zu verabschieden. Vor allem beinhalten soll
dieses: eine bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten, eine
einheitliche Festlegung und Anpassung des rettungsdienstlichen
Leistungsumfangs sowie die Schaffung integrierter Notfallzentren mit
Überwindung der Sektorengrenzen ambulant/stationär

„In unserem Positionspapier stellen wir konkrete Forderungen an ein
umgehend umzusetzendes Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. Dabei
beziehen wir uns insbesondere auf eine verbesserte Patientensteuerung, den
rettungsdienstlichen Leistungsumfang und sektorenverbindende
Notfallzentren“, erklärt Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-
Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF.

„Die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften haben die
Reformbedürftigkeit der ambulanten bzw. präklinischen und klinischen
Notfallversorgung in den vergangenen Jahren bereits mehrfach adressiert.
Das Wichtigste ist nun, das vorbereite Gesetz zügig in die Umsetzung zu
bringen“, sagt Dr. Monika Nothacker, stellvertretende Vorsitzende der
AWMF-Kommission.

Weitere Informationen
Positionspapier der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF zur
Reform der Notfallversorgung

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Manfred Gogol, Vorsitzender der Ad-hoc-Kommission
Versorgungsstrukturen der AWMF
Dr. Monika Nothacker, stellvertretende Vorsitzende der Ad-hoc-Kommission
Versorgungsstrukturen der AWMF

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