Der neue Bachelor of Laws in Konstanz
Der Modellstudiengang in Baden-Württemberg bietet ein Jura-Studium mit
zusätzlichen Optionen, ohne Mehraufwand: Wer in Konstanz
Rechtswissenschaft studiert, erwirbt bereits auf dem Weg zum Staatsexamen
einen vollwertigen Bachelor-Abschluss.
Zum Wintersemester 2025/26 startet am Fachbereich Rechtswissenschaft der
Universität Konstanz der neuartige integrierte Bachelorstudiengang
„Deutsches Recht“. Der Fachbereich geht damit in der Reform des Jura-
Studiums voran und bietet den Studierenden flexiblere Optionen und mehr
Sicherheit auf dem Weg zum Examen. Zugleich werden in der
rechtspolitischen Diskussion in jüngerer Zeit vermehrt Forderungen nach
der Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) auch an anderen
baden-württembergischen Universitäten erhoben. Anlass genug, zu Beginn des
neuen Studiengangs die Besonderheiten des Konstanzer LL.B. noch einmal
vorzustellen.
Drei Vorteile des Konstanzer LL.B.
• Wer in Konstanz den integrierten Bachelorabschluss absolviert hat,
kann beruhigter ins Staatsexamen gehen. Die hohe psychische Belastung vor
der Ersten juristischen Staatsprüfung ist allgemein bekannt. Hier bringt
der LL.B. einen psychischen Entlastungseffekt: Die Studierenden haben zum
Zeitpunkt der Staatsexamens-Prüfung bereits einen Bachelor-Abschluss als
„Sicherheitsnetz“.
• Der integrierte LL.B. erhöht die Motivation zum kontinuierlichen
Lernen. Im Staatsexamensstudium ist das Bestehen von Klausuren lediglich
Voraussetzung, um zum Examen zugelassen zu werden. Die dabei erzielten
Noten spielen kaum eine Rolle, denn sie gehen nicht ins Abschlusszeugnis
ein. Wer den integrierten LL.B. studiert, hat einen Anreiz, von Beginn an
am Ball zu bleiben: Die im Studienverlauf erzielten Noten sind Teil der
Bachelor-Note. Erbrachte Leistungen werden dadurch stärker honoriert. Die
Untergliederung in Module hilft bei der Strukturierung des Lernens.
• Wer den Konstanzer LL.B. erworben hat, bleibt flexibel und kann
sich nach Alternativen zu den klassischen juristischen Berufen umschauen,
um noch einmal umzusteuern. Der LL.B. ermöglicht im Anschluss ein
Masterstudium, die Ausbildung zur Steuerberater*in, den Berufseinstieg in
Verwaltung, Versicherungsunternehmen und vieles mehr.
Was Sie über den Konstanzer LL.B. wissen sollten:
• Das Staatsexamen ist weiterhin das primäre Studienziel, auch im
neuen Bachelor of Laws. Mit der Einschreibung für das Fach
Rechtswissenschaft erfolgt an der Universität Konstanz eine
Doppelimmatrikulation für die Studiengänge Bachelor „Deutsches Recht“ und
Staatsexamen. Der integrierte Bachelor ist also nicht isoliert studierbar,
es erfolgt auf jeden Fall eine Einschreibung ins Staatsexamensstudium. Wer
den LL.B. nicht wünscht, hat die Möglichkeit eines Opting out, also
isoliert auf Staatsexamen zu studieren.
• Der Konstanzer LL.B. bedeutet keine Mehrbelastung der
Studierenden. Durch die Modularisierung des Studiengangs konnte das
bisherige Studium der Rechtswissenschaft nahezu unverändert beibehalten
werden: Die Studierenden besuchen dieselben Lehrveranstaltungen wie zuvor.
Studienleistungen, die auf dem Weg zum Staatsexamen ohnehin erbracht
werden müssen, werden nun aber zusätzlich für den Bachelor-Abschluss
angerechnet. So fließt zum Beispiel die bestehende Schwerpunkt-
Seminararbeit als Bachelorarbeit in die Abschlussnote ein. Auf diese Weise
erwerben Studierende in Konstanz bereits auf dem Weg zum Staatsexamen
einen vollwertigen Bachelor-Abschluss, ohne Mehraufwand.
• Das rechtswissenschaftliche Studium in Konstanz war vom
Studiendesign her schon immer durch das System vorlesungsbegleitender
Abschlussklausuren geprägt, auch bereits vor Einführung des Bachelor of
Laws. Diese Klausuren wurden nun in Rahmen der Bacheloreinführung in
Module überführt. Ein solches Studiendesign ist aber nicht notwendige
Voraussetzung dafür, einen LL.B. einführen zu können; dieser ist
grundsätzlich auch auf der Basis des klassischen Studiendesigns mit
„kleinen“ und „großen Scheinen“ möglich.
Was unterscheidet den Konstanzer LL.B. von juristischen
Bachelorabschlüssen in anderen Bundesländern?
• Kein Gradverleihungsmodell: In einigen Bundesländern hat sich der
Landesgesetzgeber für die Verleihung eines Bachelors kraft Gesetzes
entschieden (sog. Gradverleihungsmodell). Die landesrechtliche
Ausgangslage unterscheidet sich dabei von der Struktur des Jurastudiums in
Baden-Württemberg zum Teil erheblich, einfache Übertragungen scheiden
daher aus. Jedenfalls in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung weicht das
Gradverleihungsmodell in zentralen Punkten von der sog. Bologna-Reform ab.
Im Gegensatz dazu erfüllt der integrierte Konstanzer LL.B alle
Anforderungen des Bologna-Prozesses und ermöglicht den Studierenden so
verlässlich die deutschland- und europaweite Anerkennung des erworbenen
Studienabschlusses.
• Vergleichbare LL.B.-Programme wie in Konstanz sind zuvor an der
EBS Wiesbaden, der Bucerius-Law-School Hamburg oder den Universitäten
Potsdam und Frankfurt/Oder erfolgreich eingeführt worden. Die positiven
Erfahrungen mit diesen Studiengängen belegen, dass auch für Abschlüsse
jenseits des Staatsexamens auf dem Arbeitsmarkt durchaus eine echte
Nachfrage besteht.
Dass der neue Bachelor of Laws auf ein hohes Interesse stößt, zeigt sich
bereits vor seinem offiziellen Start: In Konstanz ging eine ungewöhnlich
hohe Anzahl an Bewerbungen für das rechtswissenschaftliche Studium im
Wintersemester 2025/2026 ein. Die Studienplätze werden aller Voraussicht
nach voll ausgeschöpft sein. Die hohe Nachfrage bestätigt das Ziel des
Fachbereichs, das Jura-Studium zu flexibilisieren und dadurch einen echten
Mehrwert für die Studierenden zu schaffen.