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25 Jahre Pflicht zur Grundpreis-Angabe: Hohenheimer Studie trug zur Einführung im Einzelhandel bei

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Eine Studie der Uni Hohenheim wies bereits 1991 auf unzureichende
Preisangaben bei Fertigpackungen von Lebensmitteln und anderen Gütern des
täglichen Bedarfs hin. Ob Obstkonserve oder Waschmittelpackung: Griff man vor der
Jahrtausendwende im Supermarkt zu einem Produkt, konnte man dem
Preisschild in aller Regel nur den Endpreis entnehmen.

Die Folge: Um das
jeweils günstigste Produkt im Regal zu finden, mussten sich
Verbraucher:innen wegen der unterschiedlichen Packungsgrößen die
Grundpreise der Produkte selbst errechnen. Eine Studie an der Universität
Hohenheim in Stuttgart im Jahr 1991 zeigte, dass dies bei der großen Zahl
an Verpackungsgrößen kaum möglich war: Bei einem Einkaufstest gelang es
nur einer von 20 Testpersonen, alle Rechen-Aufgaben korrekt zu lösen, und
innerhalb von zwölf Einzeltests das kostengünstigste Produkt zu ermitteln.
Die Hohenheimer Studie sorgte für Aufmerksamkeit bei den
Verbraucherschutzverbänden. Neun Jahre später folgte eine gesetzliche
Grundlage, die den schnellen Preisvergleich beim Einkaufen ermöglichte: Am
1. September 2025 jährt sich die Pflicht zur Grundpreisangabe bei
Fertigpackungen von Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs
zum 25. Mal.

Wer heute im Supermarkt einkaufen geht, kann den Preisschildern für ein
Produkt in der Regel sowohl einen Endpreis entnehmen als auch einen
Grundpreis – z. B. pro Liter oder pro 100 Gramm. Eine Praxis, die vor
allem denjenigen Erleichterungen bietet, die die Preise mehrerer
Packungsgrößen einer Produktgruppe vergleichen möchten.

Bis zur Jahrtausendwende war die Grundpreisangabe im Einzelhandel jedoch
keine Selbstverständlichkeit, sagt Dr. Wolfgang Frey, der 1991 seine
Promotion am damaligen Institut für Haushalts- und Konsumökonomik der
Universität Hohenheim abschloss. „Grundsätzlich war der Einzelhandel zwar
zu einer Angabe des Grundpreises verpflichtet – z. B bei losen Waren wie
Obst und Gemüse. Für die vom Gesetzgeber für viele Warengruppen
individuell definierten standardisierten Verpackungsgrößen war jedoch nur
eine Endpreisangabe vorgeschrieben.“

Die Gesetzgebung argumentierte, dass sich die Verbraucher:innen den
Grundpreis in diesen Fällen selbst ausrechnen könnten. Eine Annahme, die
Dr. Frey aufgrund eines zunehmenden Angebots an Lebensmitteln in
unterschiedlichen Packungsgrößen mit Skepsis betrachtet habe. „Ich wollte
wissen, ob die geltenden Vorschriften ausreichend waren – und dies konnte
ich im Rahmen meiner Doktorarbeit am damaligen Lehrstuhl für Konsumtheorie
und Verbraucherpolitik tun.“

Überraschend viele Fertigverpackungen umgingen die Grundpreisauszeichnung

Für seine Studie untersuchte der studierte Diplom-Ökonom zunächst, wie
verbreitet solche standardisierten – und von der Grundpreisangabe
ausgenommenen – Verpackungen waren. „Hierfür habe ich mir die Situation
innerhalb verschiedener Warengruppen angeschaut“, so Dr. Frey.

Das Ergebnis seiner Untersuchungen habe ihn verblüfft: Allein für
Fischwaren konnte er rund 20 standardisierte Verpackungsgrößen
identifizieren, die zum Preisvergleich umständlich umgerechnet werden
mussten. „Es stellte sich heraus, dass die Hersteller und Einzelhändler
fast ausschließlich die standardisierten Verpackungsgrößen anboten, um die
Grundpreisangabe zu umgehen.“

20 Proband:innen traten in Hohenheim zum Einkaufstest an

Um zu testen, wie verbraucherfreundlich die damaligen Regelungen zur
Preisangabe waren, führte Dr. Frey einen Einkaufstest durch. „Hierfür habe
ich 20 Personen nach Hohenheim eingeladen, die regelmäßig in Geschäften
des täglichen Bedarfs eingekauft haben.“

Die Test-Käufer:innen erhielten zwölf Aufgaben, in denen sie aus jeweils
drei oder sechs unterschiedlichen Packungsgrößen jeweils das günstigste
Produkt dieser Warengruppe ermitteln sollten. „Alles waren gebräuchliche
Produkte in Fertigpackungen, die im Einzelhandel verbreitet waren. Dabei
bestand zum Beispiel die Auswahl zwischen sechs verschiedenen Größen an
Waschmitteln und drei unterschiedlich großen Reispackungen.“

Falsche Rechenergebnisse führten zu einem teureren Einkauf

Das Ergebnis: „Für den Kaufentscheid bei zwölf Produkten des täglichen
Lebens benötigten die Testpersonen im Durchschnitt 19 Minuten.“ Durch
falsche Rechenergebnisse beim Preisvergleich hätten viele von ihnen
deutlich mehr Geld ausgegeben. „Im Durchschnitt hätten sie 7,5 Prozent
mehr bezahlt“, so Dr. Frey.

Nur eine Probandin konnte alle zwölf Aufgaben korrekt lösen: „Ihre
Rechenkünste waren wirklich beeindruckend. Für das Lösen aller Aufgaben
benötigte allerdings auch sie eine halbe Stunde.“

Das Fazit des ehemaligen Doktoranden: „Der Einkaufstest zeigte, dass die
Vielzahl der unterschiedlichen Standardpackungsgrößen, für die kein
Grundpreis vorgeschrieben war, zur Überforderung führte.“

Verbraucherschutzverbände zu Gast in Hohenheim

Dr. Freys Studienergebnis wurde 1991 bundesweit kommuniziert – und stieß
auf Interesse bei den Verbraucherschutzverbänden. Eine Delegation war in
Hohenheim zu Gast: „Ich erfuhr über meinen Doktorvater Professor Gerhard
Scherhorn, dass die Delegierten die Notwendigkeit einer grundlegenden
Änderung der Preisangabenverordnung betont hätten. Und sie wollten ihren
politischen Einfluss geltend machen, um diese herbeizuführen.“

Am 1. September 2000 trat eine gesetzliche Grundlage zur Grundpreisangabe
bei Fertigpackungen in Kraft. „Diese Erleichterung ist für viele
Verbraucher:innen inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden.“

Text: Moormann

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