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„Eine qualitativ hochwertige und unbürokratische Anerkennungspraxis etablieren“

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Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) begrüßt den Gesetzesentwurf zur
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in den Heilberufen, um eine zügige und transparente
Anerkennungspraxis zu etablieren. Die Maßnahmen dürften jedoch nicht zu
Lasten der Qualität der Krankenversorgung gehen und es sollten keine neuen
bürokratischen Hürden generiert werden.

„Die AWMF begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, eine
transparente Anerkennungspraxis zu etablieren. Diese ist Ausdruck einer
dringend erforderlichen Willkommenskultur, die die AWMF explizit
unterstützt und fordert“, erklärt Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der
AWMF. „Werden die Anforderungen an die Anerkennung transparent
kommuniziert und die Prozesse klug und digital aufeinander abgestimmt,
können ausländische Fachkräfte schneller entsprechend ihrer Qualifikation
in Gesundheitseinrichtungen eingesetzt werden, was dem Fachkräftemangel
entgegenwirkt“, konstatiert Prof. Treede. Zur transparenten Kommunikation
über die Äquivalenz ausländischer Qualifikationen in akademischen Berufen
biete sich die bei der Kultusministerkonferenz geführte Datenbank „ANABIN“
an.

„Die angestrebten Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der
Qualität der Krankenversorgung gehen“, sagt Prof. Renate Deinzer,
Vorsitzende der Kommission Aus-, Weiter- und Fortbildung der AWMF. „Daher
muss die Kenntnisprüfung für ausländische Fachkräfte sowohl schriftlich
als auch klinisch-mündlich-praktisch erfolgen und den Aspekt der
ärztlichen Gesprächsführung beinhalten. Diese Prüfungen sollten sich an
die jeweiligen deutschen Staatsexamina anlehnen, mit denen das Studium
abgeschlossen und die Approbation erreicht wird. Sie darf nicht hinter
diese Standards zurückfallen“, fordert Prof. Deinzer.

„Als höchste Priorität muss die Sicherheit von Patientinnen und Patienten
gewährleistet bleiben“, sagt Prof. Henning Schliephake, stellvertretender
Präsident der AWMF. Die geplanten Regelungen zur partiellen
Berufserlaubnis seien in dieser Hinsicht hochproblematisch. Es würden so
Niederlassungen von Personen möglich, die nur in einem ärztlichen
Teilbereich tätig werden dürfen und dies durch die (ausländische)
Bezeichnung ihrer Qualifikation und Angabe des Tätigkeitsbereichs
kenntlich machen. Schon jetzt fiele es Patientinnen und Patienten schwer,
die verschiedenen ärztlichen Fachdisziplinen einzuordnen. Entscheiden zu
müssen, ob eine Teilanerkennung aufgrund einer in einem anderen Land
erworbenen Qualifikation auf ihren Bedarf passe, dürfte erst recht
problematisch sein. Auch erfolge die Ausbildung in Deutschland nicht
umsonst in der durch die jeweiligen Ordnungen vorgegebenen Breite, was
einen ganzheitlichen Blick auf Patienten ermögliche. Das im Gesetzentwurf
skizzierte Verfahren einer Teilanerkennung würde darüber hinaus eine
komplexe neue Bürokratie erzeugen, was die AWMF ablehnt.

Weitere Informationen
Gemeinsame Stellungnahme der AWMF und der DHM zum Entwurf eines Gesetzes
zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer
Berufsqualifikationen in Heilberufen

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