Und jährlich grüßt das Weihnachtsgeld
Betriebliche Sonderleistungen sind ein bei den Unternehmen verbreiteter
und beliebter Bestandteil der Vergütungssysteme. Dazu zählen insbesondere
jährlich wiederkehrende Vergütungen in Form von Weihnachtsgeld bzw.
Jahresgratifikationen. Erstmalig tariflich geregelt wurde das
Weihnachtsgeld 1954 – also vor genau 70 Jahren. Eine Studie des ifaa –
Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. hat die Verbreitung
dieser und weiterer Zusatzleistungen untersucht. Mehr Infos zur Studie
unter: www.arbeitswissenschaft.net/ve
Die im Jahr 2023 durchgeführte Studie zu Anreiz- und Vergütungssystemen
hat ergeben, dass 89 % der befragten Unternehmen der Metall- und
Elektroindustrie Deutschlands betriebliche Sonderleistungen (z. B.
Weihnachtsgeld, Jahresgratifikationen) ihren Beschäftigten, die keine
Führungsverantwortung besitzen, anbieten. Weniger bei den Unternehmen
verbreitet ist diese Sondervergütung an Beschäftigte mit
Führungsverantwortung.
Der Studie zufolge gaben 64 % der Unternehmen an, Führungskräfte auf Ebene
der Team- und Abteilungsleitung mit einem 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld
bzw. einer Jahresgratifikation zusätzlich zu vergüten. Der Anteil der
Unternehmen, die Führungskräfte auf Ebene der Bereichs- und Gesamtleitung
auf diese Art entlohnen, liegt bei 46%.
Innerhalb der tarifgebundenen Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie
ist die Sonderzahlung zu Weihnachten für alle tariflich Beschäftigten
geregelt. Je nach betrieblicher Zugehörigkeitsdauer und Tarifgebiet
erhalten diese eine Zahlung in Höhe von 25-60 % ihres Monatsentgelts.