Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) sieht den Bedarf zu
einer Verbesserung der Vorbeugung und Versorgung von Herz-
Kreislauferkrankungen und unterstützt daher die Ziele des Gesetzes zur
Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG). Sie hat bereits
zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Stellung
genommen. Ihre Anmerkungen haben jedoch überwiegend keine Aufnahme in den
Gesetzentwurf gefunden.
Zur Verbesserung der Vorbeugung und Versorgung von Herz-Kreislauf-
Erkrankungen muss ein Gesundes-Herz-Gesetz den Präventionsgedanken,
Lebensstiländerungen und die Detektion von Risikofaktoren ins Zentrum des
Regelungsvorhabens stellen. Die hohe Relevanz der Prävention, der
Früherkennung und der frühzeitigen Therapie der chronischen
Nierenkrankheit, als eine maßgebliche Ursache von Herz-
Kreislauferkrankungen, wurde dabei übersehen. Zumindest wird die
chronische Nierenkrankheit trotz ihrer Relevanz im Gegensatz zu anderen,
auch weniger relevanten Risikofaktoren im Gesetzesentwurf überhaupt nicht
erwähnt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll nicht einmal mit der
Prüfung des Themenkomplexes beauftragt werden.
Da es sich bei der Früherkennung der chronischen Nierenkrankheit um wenige
einfache und vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen mit hoher Relevanz
für Patientinnen und Patienten handelt, sollten diese im weiteren
Gesetzgebungsprozess jedoch berücksichtigt werden. Die Nichtaufnahme in
den Gesetzesentwurf verwundert, da durch gezielte Screenings und die
frühzeitige Therapie der chronischen Nierenkrankheit das Auftreten von
Herzinfarkten um bis zu 50 % im Vergleich zu Personen, die nicht gescreent
werden, oder von Schlaganfällen um mehr als ein Drittel reduziert werden
könnte (7). Die Verhinderung von Herzinfarkten und Schlaganfällen ist
jedoch das erklärte Ziel des Gesetzes, welches die DGfN unterstützt.