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Wahlreform mit Haken – eine wahlsystematische Randnotiz

Ein Kommentar von FAU-Wahlrechtsexperte Prof. Dr. Michael Krennerich

Es gibt wohl kaum Themen, die die Oppositionsparteien der Union und der
Linken zu einer solchen Eintracht einen: Die Wahlrechtsreform, über die
der Bundestag heute abstimmt, wird von ihnen heftig kritisiert, ein Gang
vor das Bundesverfassungsgericht scheint wahrscheinlich. An der Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) beschäftigt sich Prof. Dr.
Michael Krennerich seit Jahren mit Wahlen und den zugrundeliegenden
Wahlsystemen – ein Kommentar.

Keine Frage, der Bundestagstag ist aktuell zu groß. Statt der vorgesehenen
Zahl von 598 Sitzen wuchs der Bundestag aufgrund von Überhang- und
Ausgleichsmandaten 2017 auf 709 und 2021 auf 763 Abgeordnete an. Damit ist
der Bundestag weltweit das größte Parlament in einer liberalen Demokratie
und er droht aufgrund der Veränderungen der Parteienlandschaft noch weiter
anzuwachsen. Abgesehen von der Frage der Arbeits- und Funktionsfähigkeit
stößt ein solch aufgeblähtes Parlament auf Akzeptanzprobleme in der
Bevölkerung. Eine Reform ist überfällig.

Gelungene Reform – auf den ersten Blick

Vorderhand scheint der Reformvorschlag gelungen. Die Zahl der Abgeordneten
wird auf 630 festgelegt und an dem Repräsentationsprinzip der
Verhältniswahl wird konsequent festgehalten: Die Parteien erhalten so
viele Mandate im Parlament wie ihnen nach Zweitstimmen, künftig
„Hauptstimmen“ genannt, zustehen. Jedoch wird dies über die Abschwächung
der Persönlichkeitselemente der mit der Personenwahl verbundenen
Verhältniswahl erkauft.

Das zentrale Merkmal – und zugleich die wesentliche Stärke – der
personalisierten Verhältniswahl besteht darin, dass sie die Vergabe von
Direktmandaten in Einerwahlkreisen mit dem Repräsentationsprinzip der
Verhältniswahl verknüpft. In internationalen Wahlsystemreformdebatten wird
dies mitunter geschätzt, weil dadurch im Prinzip möglich (obgleich in der
Praxis nicht immer gegeben) ist, eine enge Wahlkreisanbindung der
Abgeordneten zu gewährleisten und gleichzeitig faire, proportionale
Ergebnisse herbeizuführen. Neuseeland hat aus diesem Grund in den 1990er-
Jahren das britische Mehrheitswahlsystem abgeschafft und ein dem deutschen
System nachempfundenes „Mixed Member Proportional System“ eingeführt.

Weltweit einzigartig: Wahlkreis gewonnen und am Ende dennoch verloren

Die vorgeschlagene Wahlreform für den deutschen Bundestag hält in einer
abgeschwächten Form an der personalisierten Verhältniswahl fest, enthält
aber ein weltweit einzigartiges Element: Der Sieger oder die Siegerin im
Wahlkreis kann leer ausgehen. Da nur noch so viele direkt gewählte
Abgeordnete eines Bundeslands in den Bundestag einziehen dürfen, wie der
jeweiligen Partei dort nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen, enthalten
– infolge dieser „Hauptstimmendeckung“ – möglicherweise nicht alle direkt
gewählten Abgeordneten auch tatsächlich einen Sitz im Parlament. Dies
verstößt aber gegen das demokratische Prinzip, das da heißt: Wer im
Wahlkreis gewählt ist, ist gewählt. Ihm oder ihr sollte nicht das Mandat
vorenthalten oder nachträglich entzogen werden.

Die Grundmandatsklausel, die abgeschafft werden soll, ist wiederum kein
zwingendes Element der personalisierten Verhältniswahl; sie bricht aber
mit der bundesdeutschen Wahltradition, da dem deutschen Föderalismus
Regionalparteien nicht fremd sind. Die Klausel sieht bislang vor, dass
eine Partei, die drei Direktmandate erhält, so viele Abgeordnete in den
Bundestag entsendet, wie ihr gemäß Zweitstimmen proportional zustehen. Sie
ermöglicht Parteien, die 5-Prozent-Hürde zu umgehen, die in Deutschland
eine Zersplitterung des Parteiensystems im Parlament verhindern soll.
Dadurch sollen diejenigen Parteien im Bundestag proportional repräsentiert
werden, die zwar nicht bundesweit, aber örtlich oder regional besonders
stark vertreten sind, also sogenannte „profilierte Schwerpunktparteien“.

Ungeachtet der vielen mehr oder minder klugen Wahlreformvorschläge, welche
die Parteien diskutiert haben: An eine grundlegende Wahlreform haben sie
sich nicht getraut. Wenn man aber an dem bestehenden Wahlsystemtyp der
personalisierten Verhältniswahl – und sei es auch nur in abgeschwächter
Form – festhält, dann muss man den Wähler/-innenwillen bei der Direktwahl
von Abgeordneten respektieren. Es ist nicht auszuschließen, dass dies das
Bundesverfassungsgericht ähnlich sieht.

Über Prof. Michael Krennerich

Michael Krennerich ist Professor für Politische Wissenschaft an der FAU
und internationaler Wahlrechtsexperte. Im Jahr 2021 verfasste er das Buch
„Freie und faire Wahlen? Standards, Kurioses, Manipulationen“, das auch
ins Englische und Französische übersetzt wurde.

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„Nicht sehenden Auges Chancen einer GEG-Novelle verspielen!“ DEN schreibt offenen Brief an drei Bundesministerien

Mit einem offenen Brief an Bundesbauministerin Geywitz, Wirtschafts- und Klimaschutz Minister Habeck und Finanzminister Lindner reagiert das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. auf jüngste Veröffentlichungen in der Boulevardpresse, die einen bislang internen Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Inhalt haben. Darin wirft das DEN der Politik vor, ideologiegeprägt und unter dem Einfluss interessierter Industriekreise Vorschriften zum Einsatz erneuerbarer Energien dem Gebäudesektor erlassen zu wollen. Die einseitige Fokussierung auf Wärmepumpen ohne die Berücksichtigung der Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude durch Wärmedämmmaßnahmen seien die falsche Antwort. …

 

Weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-05-2023/

 

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Ukraine Support Tracker – Ein Jahr Unterstützung der Ukraine: USA gehen voran, EU folgt

Die Unterstützung für die Ukraine folgt seit Kriegsbeginn einem Muster:
Die USA gehen voran, Europa folgt. Die militärische Unterstützung hat über
die Zeit an Gewicht gewonnen. Dies ergibt die jüngste Datenauswertung des
Ukraine Support Trackers (https://www.ifw-kiel.de/de/themendossiers/krieg-
gegen-die-ukraine/ukraine-support-tracker/
), die nun rund zwölf Monate von
Januar 2022 bis Januar 2023 umfasst. In Summe sind die Hilfen für die
Ukraine finanziell meist nur ein Bruchteil dessen, was Regierungen für das
Abfedern der Krise im eigenen Land aufwenden.

Über das Jahr 2022 betrachtet, legten die USA mit großen
Unterstützungsbeschlüssen für die Ukraine vor, die EU-Länder folgten mit
einiger Verzögerung und überholten die USA zwischenzeitlich mit ihren
Gesamtzusagen. Mit den nun zusätzlich erfassten Daten (21. November bis
15. Januar) übernehmen die USA wieder die Führung. Mit weiteren Zusagen im
Volumen von 37 Mrd. Euro im Dezember haben die Amerikaner insgesamt knapp
über 73,1 Mrd. Euro für die Unterstützung der Ukraine vorgesehen. Für die
EU beträgt der vergleichbare Wert 54,9 Mrd. Euro. Insgesamt blieben im
Jahresverlauf die Zusagen humanitärer Unterstützung relativ konstant und
verloren damit an Gewicht, während der Anteil finanzieller und
militärischer Hilfszusagen wuchs. Nach einem Abbrechen des Stroms neuer
Zusagen im Sommer schwoll dieser gegen Jahresende wieder auf Rekordhöhe
an.

Die nach dem Treffen der Nato-Ukraine-Kontaktgruppe am 20. Januar in
Ramstein angekündigten Panzerlieferungen europäischer Staaten und der USA
sind nicht im Update des Ukraine Support Trackers enthalten. Die Zusagen
vieler Länder waren noch zu unkonkret, um einen validen Größenvergleich zu
ermöglichen.

„Die Amerikaner sind in der Unterstützung der Ukraine der Taktgeber. Die
Zögerlichkeit der Europäer im ersten Kriegsjahr ist ein bemerkenswertes
Phänomen, zumal finanzielle Ressourcen schnell mobilisierbar sind. Das
zeigt etwa der Umfang der Finanzhilfen, die Regierungen zum Dämpfen des
Energiepreisschocks im eigenen Land bereitstellen“, sagt Christoph
Trebesch (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/christoph-trebesch/),
Leiter des Teams, das den Ukraine Support Tracker erstellt, und
Forschungszentrumsdirektor am IfW Kiel.

Alleine Deutschland hat seit Januar 2022 mehr als 250 Mrd. Euro an
Subventionen angekündigt, um den Anstieg der Energiepreise für Verbraucher
und Unternehmen abzufedern, während sich die bilateralen Hilfszusagen an
die Ukraine auf 6,15 Mrd. Euro summieren, plus anteilig 7,2 Mrd. Euro über
die EU. Das sind zusammen nur 5 Prozent der angekündigten Energiehilfen.
Andere EU-Länder versprachen auch große einheimische Energiepakete, im
Schnitt das Zehnfache der Summe, die sie für die Unterstützung der Ukraine
aufgewendet haben.

Nur der von Deutschland zur Entlastung der Verbraucher 2022 beschlossene
Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket für den Regionalverkehr haben mit Kosten
von 5,65 Mrd. Euro eine ähnliche Größenordnung wie das Volumen der
bilateralen deutschen Hilfen an die Ukraine (6,15 Mrd. Euro). Ein
Vielfaches wendet der Staat für die Rettung des Energiehandelskonzerns
Uniper auf (34,5 Mrd. Euro) oder für das Sondervermögen zur Stärkung der
Bundeswehr (100 Mrd. Euro).

Im nun zusätzlich für den Ukraine Support Tracker erfassten Zeitraum (21.
November bis 15. Januar) haben die USA mit neuen Zusagen im Volumen von
36,7 Mrd. Euro den größten Sprung nach vorne gemacht. Mehr als die Hälfte
davon ist Militärhilfe. Auch Großbritannien (1,3 Mrd. Euro), Frankreich
(565 Mio. Euro) und Japan (471 Mio. Euro) haben größere neue Pakete
angekündigt.

Zum ersten Mal zieht das Ukraine-Support-Tracker-Team auch historische
Vergleiche mit früheren Kriegen. Diese offenbaren, dass die Kosten für die
Unterstützung der Ukraine deutlich geringer sind als die Ausgaben des
Westens in historischen Konflikten. Die USA haben zum Beispiel pro Jahr
mehr als dreimal so viel für den Afghanistan-Krieg nach 2001 ausgegeben
wie momentan für die Hilfen an die Ukraine – gemessen am Anteil des
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Deutschland hingegen gab drei Mal mehr zur
Unterstützung der Alliierten im Golfkrieg von 1990/91 aus, als es Hilfen
an die Ukraine zusagte – wieder gemessen am BIP.

Über den Ukraine Support Tracker

Der Ukraine Support Tracker erfasst und quantifiziert militärische,
finanzielle und humanitäre Hilfen, die der Ukraine seit dem 24. Januar
2022 (aktuell bis zum 15. Januar 2023) zugesagt wurden. Berücksichtigt
sind 40 Länder, spezifisch die EU-Staaten, die weiteren Mitglieder der G7,
Australien, Südkorea, Norwegen, Neuseeland, die Schweiz, die Türkei,
China, Taiwan und Indien. Erfasst sind Zusagen, die Regierungen dieser
Länder der ukrainischen Regierung gemacht haben; Hilfszusagen der EU-
Kommission und der Europäischen Investitionsbank sind separat aufgeführt;
private Spenden oder solche internationaler Organisationen wie des IWF
sind in der Hauptdatenbank nicht enthalten. Ebenso nicht mitgezählt sind
Hilfen an Nachbarländer der Ukraine wie Moldawien oder andere Länder –
etwa für die Aufnahme von Geflüchteten.

Datenquellen sind Bekanntgaben offizieller Regierungsstellen und Berichte
internationaler Medien. In Sachmitteln geleistete Hilfe wie zum Beispiel
Medizingüter, Lebensmittel oder militärisches Gerät werden anhand von
Marktpreisen oder Angaben aus früheren Hilfskampagnen geschätzt. In
Zweifelsfällen werden die höheren verfügbaren Werte angesetzt.

Der Ukraine Support Tracker wird laufend erweitert, korrigiert und
verbessert. Anregungen dazu sind sehr willkommen und können gerne an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden.

Mehr Informationen und die kompletten Daten finden Sie auf der Webseite:
https://www.ifw-kiel.de/de/themendossiers/krieg-gegen-die-ukraine/ukraine-
support-tracker/


Mehr zur Methodik des Ukraine Support Trackers steht in einem vertiefenden
Kiel Working Paper (https://www.ifw-kiel.de/index.php?id=17204)

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Energie- und Rohstoffsouveränität durch regionale Kreislauftechnologien sichern

Ministerpräsident Kretschmer informierte sich heute persönlich an der
Pilotanlage Thallwitz über die sächsische Initiative zur Erschließung
regionaler CO2-Quellen für eine resiliente Chemie- und
Kraftstoffindustrie.

Der Ausbau regionaler Stoffkreisläufe ist ein zentrales Element, um die
mitteldeutsche Industrie unabhängig von fossilen Rohstoffen zu machen. CO2
aus nachhaltigen Quellen, wie Biogas, kommt dabei eine besondere Bedeutung
zu. Der darin enthaltene Kohlenstoff kann über katalytische und
elektrochemische Verfahren sowie den nachfolgenden Stoffsynthesen in
wesentliche Grundstoffe für die Chemieindustrie sowie in grünes Kerosin
für die Luftfahrt umgewandelt werden. Ein schlagkräftiges Konsortium
bestehend aus den Forschungseinrichtungen Fraunhofer IKTS, TU Bergakademie
Freiberg und TU Dresden mit den sächsischen Unternehmen Ökotec-Anlagenbau
GmbH, Sunfire GmbH und DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH hat in mehreren
Projekten bereits erfolgreich nachgewiesen, wie dies im industrienahen
Maßstab funktionieren kann. Gemeinsam mit der EDL Anlagenbau Gesellschaft
mbH ist nun die Skalierung in den großindustriellen Maßstab geplant. Das
Fraunhofer IKTS bringt dabei unter anderem seine langjährigen Kompetenzen
bei keramischen Elektrolysezellen und der Entwicklung von Anlagenkonzepten
ein, die seit 2019 in der Biogasanlage Thallwitz validiert werden.

»Exzellente Forschung und moderne Technologien sind wichtige Bausteine auf
dem Weg zu weniger Rohstoffabhängigkeit.«, betont Ministerpräsident
Michael Kretschmer vor Ort in Thallwitz. »Die Verwertung von Biomasse
bietet hier enormes Potenzial. Dass man aus ihr nicht nur Energie, sondern
auch hochwertige Chemikalien und E-Fuels gewinnen kann, zeigt eindrücklich
die Pilotanlage des Fraunhofer IKTS in Thallwitz. Diese bahnbrechende
Technologie gemeinsam mit Partnern aus der Region für die Industrie
anwendbar zu machen, wäre ein großer Gewinn für die Strukturentwicklung im
Mitteldeutschen Revier.«

Prof. Alexander Michaelis, Institutsleiter des Fraunhofer IKTS, führt aus:
»In Thallwitz demonstrieren wir im Realbetrieb Technologien, die eine
effiziente ökonomische und ökologische Kreislaufwirtschaft ermöglichen.
Durch die Nutzung von CO2 als Kohlenstoffquelle können wir wichtige
chemische Produkte nicht nur CO2-neutral, sondern sogar CO2-negativ
herstellen. Erstmalig zeigen wir, wie Synthesegas sowohl aus der
Reformierung von Biogas als auch durch Nutzung der sogenannten Co-
Elektrolyse gewonnen werden kann. Auf dem Gebiet der keramischen
Hochtemperatur- und Co-Elektrolyse (SOE: solid oxide electrolysis) haben
wir weltweite Alleinstellungsmerkmale. Dies ist auch für die Herstellung
von grünem Wasserstoff wichtig. Aufgrund der aktiven Abwärmenutzung hat
die SOE gegenüber allen Wettbewerbstechnologien eine über 30 % höhere
Effizienz für die Strom-zu-Wasserstoff-Wandlung. Dies ist ein
entscheidender Erfolgsfaktor für die Energiewende. Die erarbeiteten
Lösungsoptionen, die nun hochskaliert werden müssen, werden zur
Sicherstellung der Versorgungssicherheit beitragen. Für die beteiligten
Unternehmen ergeben sich hierdurch signifikante nationale und
internationale Verwertungschancen (Stichwort Exporte).«

Gemeinsam legen die Akteure nun den Grundstein für die Überführung in die
Anwendung.

»In kaum einer Branche ist der Druck so hoch wie in der Chemie- und
Luftfahrtindustrie, schnelle und ökonomisch sinnvolle Strategien zur
Rohstoffversorgung zu finden.«, ergänzt Dr. Rüdiger Schwarz, Leiter
Strategische Kommunikation PtX-Projekte bei der EDL Anlagenbau
Gesellschaft mbH. »Gleichzeitig bieten sich mit den richtigen Technologien
natürlich auch unglaubliche Chancen für Akteure aus dem Anlagenbau, den
verarbeitenden Industrien und damit der gesamten Region
Mitteldeutschland.«

Für eine wirtschaftliche Produktion hochwertiger Basischemikalien auf
Basis von regionalen biogenen Reststoffen ist eine Skalierung der
Konversionsprozesse und Anlagen erforderlich. Hierzu sind im gemeinsamen
Projekt mit dem erfahrenen Anlagenbauer EDL weitergehende Untersuchungen
zur Prozessoptimierung geplant, die auch die Aufbereitung der Produkte aus
der Fischer-Tropsch-Synthese umfassen. Das Projektkonsortium führt zudem
eine Standortanalyse durch, um einen geeigneten Standort für eine Anlage
im technisch relevanten Maßstab zu identifizieren. Basierend auf diesen
Erkenntnissen erfolgen eine techno-ökonomische Bewertung des Verfahrens,
die Auslegung einer Anlage sowie Vorbereitungen zur Umsetzung an einer
bestehenden Biogasanlage im mitteldeutschen Revier.

Die Arbeiten gliedern sich in bestehende Projekte der Region am Chemiepark
Böhlen, der Raffinerie in Leuna sowie am Flughafen Leipzig/Halle ein, wo
die regionale Produktion von synthetischem Kerosin hinsichtlich
ökonomischer und technologischer Fragestellungen evaluiert wird. In enger
Abstimmung mit dem IPCEI-Vorhaben »HyKero« werden zudem weitere Verfahren
zur Nutzung von Biogas entwickelt. Im Zusammenspiel entstehen
länderübergreifend wichtige Weichenstellungen für eine nachhaltige
Versorgung der mitteldeutschen Industriezentren mit Energie und
Rohstoffen.

Gefördert durch
Projekt »Biowert« (01/2017–10/2020) – Förderung durch SAB/EFRE (FKZ:
100239599)

Projekt »ProRegional« (01/2020–03/2022) – Förderung durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (FKZ: 03EWS001A)

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