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„Ist nach der Invasion vor der Invasion?“: Online-Diskussion zum Ukraine- Konflikt am 24. Februar

Wie lässt sich der Ukraine-Konflikt aus geschichts- und
politikwissenschaftlicher sowie völkerrechtlicher Perspektive einordnen?
Antworten bietet ein öffentliches Online-Gespräch mit Gwendolyn Sasse
(ZOiS Berlin) und Expert*innen des IOS Regensburg am Donnerstag,
24.2.2022, um 17 Uhr.

Regensburg/Berlin. Mit der Anerkennung der sogenannten Volksrepubliken
Donezk und Lugansk durch Russland und der Entsendung russischer Truppen
hat der Konflikt um die Ukraine eine neue Eskalationsstufe erreicht.
Wladimir Putin hat diesen Schritt medienwirksam inszenieren lassen und mit
einer Rede im staatlichen Fernsehen eingeleitet. Nimmt man den russischen
Präsidenten beim Wort, dann hat er dabei das Existenzrecht der Ukraine als
souveräner Staat in Geschichte und Gegenwart in Frage gestellt. Wie lassen
sich die aktuellen verbalen, politischen und militärischen Eskalationen
Russlands aus geschichts- und politikwissenschaftlicher sowie
völkerrechtlicher Perspektive einordnen? Wird es zum Krieg kommen? Welche
Schlüsse lassen sich für den aktuellen und zukünftigen Umgang mit Russland
ziehen?

Um Fragen wie diese geht es am Donnerstag, 24.2.2022, um 17 Uhr in der
Online-Diskussionsrunde „Ist nach der Invasion vor der Invasion? Russlands
Aggression gegen die Ukraine – Aktuelle Einschätzungen“. Mit dabei sind
namhafte Osteuropa-Expert*innen:

• Prof. Gwendolyn Sasse, Wissenschaftliche Direktorin am Zentrum für
Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS), Berlin

• Prof. Guido Hausmann, Leiter des Arbeitsbereichs Geschichte am Leibniz-
Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS), Regensburg

• Dr. Cindy Wittke, Leiterin der Politikwissenschaftlichen
Forschungsgruppe am IOS

• Moderation: Prof. Ulf Brunnbauer, Wissenschaftlicher Direktor am IOS

Veranstalter ist das Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung
in Regensburg in Kooperation mit dem Zentrum für Osteuropa- und
internationale Studien in Berlin. Der Online-Zugang ist kostenlos.
Zugangsdaten unter: www.ios-regensburg.de/Ukraine2022.html

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Zuspitzung der Russland-Ukraine-Krise: NBS-Forscher Dr. Schütz in der Neuen Zürcher Zeitung

Dank der Massenmedien erfahren wir nahezu in Echtzeit von jeder Krise auf
der Welt. Die Informationsflut um die Ukraine sucht derzeit ihresgleichen.
Doch die Realität der Bildschirme ist nicht automatisch die der
Ereignisse, wie Dr. Marcel Schütz, Sozial- und
Organisationswissenschaftler an der NBS Northern Business School –
University of Applied Sciences, am vergangenen Wochenende in einem
ausführlichen Beitrag der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) erläuterte.

Dr. Schütz geht in seinen Betrachtungen der medialen Rahmung solcher
Großkonflikte nach. Er schreibt: "Einerseits steht eine Invasion
anscheinend täglich kurz bevor, andererseits könnte man den Eindruck
gewinnen, dass diese Erwartung mehr dem Aufbau einer Spannung als
verlässlicher Wahrscheinlichkeit folgt." Man mache sich oft gar "keinen
Begriff davon, was es bedeutet, wenn das Wissen über politische Krisen
nahezu ausschließlich via Mattscheibe in unsere Köpfe kommt."

Anhand von neun Punkten, einer "kleinen Mediensoziologie", wie es heißt,
erläutert der NBS-Forscher die Art und Weise, wie Krisen und Konflikte in
der Berichterstattung aufbereitet werden. Dadurch wird die Wahrnehmung der
Betrachter gelenkt, wobei es unter Umständen fast unvermeidlich auch zu
verfrühten oder Fehleinschätzungen kommen kann, da prägnante Schauplätze,
Bilder und Worte voreilige bzw. ungenaue Schlüsse nahelegen. Besonders die
anhaltende Ungewissheit beflügele die Spekulation über Szenarien, deren
tatsächliche Wahrscheinlichkeit aber nur schwer, nur dynamisch zu bemessen
sei.

Der Text ist kostenfrei online abrufbar, die Links finden Sie bitte unter
dem Stichwort "Originalpublikation".

Dr. rer. pol. Marcel Schütz ist Research Fellow an der NBS und daneben
auch an den Universitäten Bielefeld und Oldenburg tätig. Er erforscht u.
a. Regelbrüche, Störungen und Unfälle in Entscheidungsprozess bzw.
Organisationen. Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Die NBS Northern Business School – University of Applied Sciences ist eine
staatlich anerkannte Hochschule, die Vollzeit-Studiengänge sowie berufs-
und ausbildungs-begleitende Studiengänge in Hamburg anbietet. Zum
derzeitigen Studienangebot gehören die Studiengänge Betriebswirtschaft
(B.A.), Sicherheitsmanagement (B.A.), Soziale Arbeit (B.A.) und Real
Estate Management (M.Sc.).

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Landtagswahl im Saarland: Digitale Wahlhilfe „WahlSwiper“ ab heute online

•       Die App des Teams um Freiburger Politologen Uwe Wagschal zum 21.
Mal im Einsatz
•       36 Ja-/Nein-Fragen bieten Nutzer*innen Orientierung bei der
Wahlentscheidung
•       Wagschal: „Wählerinnen und Wähler wissenschaftlich und zugleich
spielerisch bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen“

Ab heute, 17. Februar 2022, können für die Landtagswahl im Saarland am 27.
März alle Interessierten wieder eine wissenschaftlich fundierte
Entscheidungshilfe verwenden. Die kostenlose App WahlSwiper – entwickelt
von einem 10-köpfigen Team um den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe
Wagschal (Universität Freiburg) und der Agentur MovAct – führt die
Nutzer*innen anschaulich durch politisch kontroverse Fragen. In der
Auswertung sehen die Anwender*innen, welchen Parteien ihnen mit ihren
Antworten am nächsten stehen. „Diese Landtagswahl ist für Wählerinnen und
Wähler sowie für Beobachter*innen besonders interessant, weil die Umfragen
ein enges Kopf- an Kopf Rennen vermuten lassen – und die erste
Landtagswahl nach der Bundestagswahl auch einen Stimmungstestcharakter
hat“, so Wagschal.

Der WahlSwiper stellt insgesamt 36 Fragen aus 18 Politikbereichen.
Darunter sind Fragen wie: Soll die verbindliche Grundschulempfehlung
wieder eingeführt werden? Soll das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16
herabgesetzt werden? Oder auch: Soll es ein Tempolimit von 60 km/h auf der
gesamten Saarbrücker Stadtautobahn geben? Der Wahlswiper ist als App für
Handy und Tablet verfügbar und kann ebenso über die Webseite wahlswiper.de
abgerufen werden. Der Swiper kommt bereits zum 21. Mal zum Einsatz,
zuletzt wurde er für der Bundestagswahl 2021 bereitgestellt.

„Unser Ziel ist es, die Wählerinnen und Wähler wissenschaftlich und
zugleich spielerisch bei ihrer Wahlentscheidung zu unterstützen – und
somit auch das politische Interesse und den politischen Diskurs zu
stärken“, sagt Wagschal. Die Fragen werden jeweils anhand kurzer Videos
und Erklärtexten erläutert. Die Nutzer*innen können die Fragen mit ja oder
nein beantworten und sie zudem auch doppelt gewichten, wenn sie ihnen
besonders relevant erscheint. Ebenso können sie Fragen überspringen.

Abgleich mit Parteiprogrammen

Die Auswertung erfolgt über einen mathematischen Abgleich mit den
Antworten der Parteien zu den 36 gestellten Fragen. Die Anwender*innen
sehen dann, zu wie viel Prozent sich ihre Antworten jeweils mit denen der
Parteien decken. Zudem können sie noch weiter in die Tiefe gehen und
nachvollziehen, wie die Fragen jeweils von den Parteien inhaltlich
begründet werden. Die anonymisierten Daten nutzen die
Wissenschaftler*innen indes auch für weitere Forschungen, etwa welche
Parteien sich besonders ähnlich sind oder wie die Zustimmung zu einzelnen
Themen ist.

Zum WahlSwiper

Der WahlSwiper wird vom Verein VoteSwiper herausgegeben und verantwortet.
Dieser wurde gegründet, um Demokratie und politische Bildung zu fördern.

Wahlswiper: www.wahlswiper.de

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FAMILIENMINISTERIUM HÄLT STUDIE „KINDESWOHL UND UMGANGSRECHT“ SELBST NACH VERURTEILUNG DURCH DAS VERWALTUNGSGERICHT BERLIN ZURÜCK

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundesfamilienministerium verurteilt, die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ herauszugeben. Dieses weigert sich aber weiterhin und will anscheinend eigenes Fehlverhalten vertuschen. Familienministerin Spiegel ist im Begriff, sich politisch mitverantwortlich zu machen, wenn sie nicht schnell für Aufklärung der Versäumnisse ihrer Vorgängerinnen sorgt. 

 
Seit Jahren schon rankt sich der Skandal um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, welche Erkenntnisse dazu liefern soll, wie Kinder nach einer Trennung der Eltern am besten betreut werden können. Hartnäckig hält sich die Vermutung, dass die wissenschaftlichen Ergebnisse nicht in die politische Agenda passten. Jegliche Veröffentlichung wurde vom Familienministerium blockiert, obwohl die Studienautoren immer wieder betonen, die Studie im April 2019 vollständig abgeliefert zu haben. Der Herausgabebeschluss des Verwaltungsgerichts (VG Berlin 2 K 281.19 vom 09.08.2021) offenbart, wie widersprüchlich das Familienministerium agiert und letztlich klar gegen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verstößt. 

 
In ein schlechtes Licht werden durch das Familienministerium die Studienautoren der Forschungsgruppe PETRA gestellt, welche seit Jahrzehnten durch zahlreiche wissenschaftliche Forschungsprojekte bewiesen haben, dass sie hohe wissenschaftliche Standards erfüllen können. Würden die Behauptungen des Familienministeriums stimmen, wäre die Forschungsgruppe PETRA wissenschaftlich ruiniert. Der Leiter der Forschungsgruppe, Dr. Stefan Rücker, bekräftigt aber auch öffentlich, dass deren Arbeit sämtliche wissenschaftlichen Gütekriterien erfüllt. Den Darstellungen des Ministeriums widerspricht er vehement.

 
Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. und verantwortlich für die Veröffentlichung der umfangreichsten Chronik zu diesem Themenkomplex, hat für das Problem eine einfache Lösung: „Anstatt sich mit juristischen Winkelzügen gegen eine gerichtliche Entscheidung zu wehren, soll das Familienministerium dem Urteil folgen und die Studie herausgeben. Sollte das Ministerium die Wahrheit sagen, hat es nichts zu befürchten und alle Spekulationen hätten ein Ende“.

 
Sollte das Familienministerium jedoch gegenüber der Öffentlichkeit, dem Parlament und den Gerichten gelogen haben, wofür immer mehr spricht, wäre dies ein politischer Skandal.

 
Witt meint dazu: „Bundesfamilienministerin Anne Spiegel wäre gut beraten, in ihrem Haus zu Beginn ihrer Amtszeit für Klarheit und Transparenz zu Sorgen und sich von Altlasten zu befreien. Noch trägt sie keine politische Verantwortung für das Vorgehen. Sollte sie allerdings die Linie ihrer Vorgängerinnen mittragen läuft sie Gefahr, sich mitschuldig zu machen und dafür auch politische Verantwortung tragen zu müssen.“

 
Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass es auch an einer weiteren Studie (Familienmodelle in Deutschland, FAMOD), welche die Bundesregierung anscheinend zur Grundlage seiner politischen Entscheidungen machen will, erhebliche Zweifel bis hin zu deutlichen Manipulationsversuchen gibt. Dies wurde in einem ausführlichen und auf dem Wissenschaftsportal ResearchGate veröffentlichten Fachartikel dargelegt.

 
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 09.08.2021 mit dem Aktenzeichen 2 K 281/19 ist mittlerweile veröffentlicht und frei zugänglich.

·  Link: https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE210014761
 
Zu den Hintergründen der Studie hat das Aktionsbündnis doppelresidenz.org eine umfangreiche Chronik veröffentlicht:
·  Chronik: https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/chronologie-der-studie-bdquokindeswohl-und-umgangsrechtldquo-ndash-wie-politisch-darf-eine-wissenschaftliche-studie-sein-74.php 

·  Update zur Chronik: https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/update-zur-chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-76.php 

 
Fachartikel zu den Zweifeln an der Studie „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD)
·  „Einschätzung zur FAMOD-Studie – die trojanische Wechselmodellstudie“ https://www.doppelresidenz.org/page/blogposts/update-zur-chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-76.php 

 

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