Union will Grundgesetzänderung zur Einschränkung des Grundrechts auf politisches Asyl
Die Unionsfraktion im Bundestag will das Grundrecht auf politisches Asyl für Bürger aus Staaten grundsätzlich ausschließen, deren Anerkennungsquote bei höchstens ein bis zwei Prozent liegt. "Darüber hinaus gibt es keinerlei Überlegungen, das Grundrecht auf politisches Asyl einzuschränken", sagt der stellvertretende Vorsitzende der CDU und Innenexperte Thomas Strobl dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören.
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