SVR zu Ceuta: Hintergründe sorgfältig aufklären – EU muss solidarisch handeln und die neuen Kriseninstrumente nutzen
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht in dem
Massenansturm wie zuletzt in Ceuta eine Ausnahmesituation, die zu diesem
Zeitpunkt niemand vorhergesehen hat und die sich nicht wiederholen sollte.
Am 30. Juli waren rund 60.000 Menschen aus Marokko in der spanischen
Exklave Ceuta angekommen, überwiegend schwimmend. Laut Angaben spanischer
Behörden sind dabei mehr als 70 Personen gestorben. Ein Großteil der
Menschen ist inzwischen nach Marokko zurückgekehrt. Was bedeutet das
Geschehen für die europäische Migrationspolitik und worauf muss geachtet
werden? Der SVR gibt eine kurze Einordnung.
„Die Ankunft von Tausenden Menschen in Ceuta war eine Ausnahmesituation,
die niemand vorhergesehen hat. Einseitige Schuldzuweisungen helfen hier
nicht weiter. Es braucht nun eine sorgfältige Aufarbeitung der
Hintergründe der Ereignisse. Es ist auch zu prüfen, ob die vorgesehenen
neuen Kriseninstrumente umgesetzt und genutzt wurden“, sagt Prof. Winfried
Kluth, der Vorsitzende des Sachverständigenrats für Integration und
Migration. „Neben der Frage, was die Auslöser für den Massenansturm waren
und wie die vielen Toten hätten verhindert werden können, ist auch zu
klären, wie die EU in einer ähnlichen Situation künftig agieren sollte.
„Trotz der unerwartet hohen Zahl an ankommenden Menschen haben die
Behörden vor Ort die Situation vergleichsweise schnell in den Griff
bekommen. Für die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme sollten sich aber
solche Szenen nicht zu oft wiederholen.“ Das erst im Juni in Kraft
getretene reformierte GEAS – das Gemeinsame Europäische Asylsystem – halte
ja durchaus Instrumente für Krisenlagen bereit. „Neben den
Kriseninstrumenten in der regulären Verfahrensordnung gibt es jetzt auch
eine neue Krisenverordnung, die zusätzliche Instrumente vorsieht. Dafür
ist aber eine Aktivierung der Krisenverordnung erforderlich“, so Kluth.
„Man muss aber auch überprüfen, ob im Rahmen der ebenfalls neu
vorgesehenen Planungsmechanismen die Aufnahmekapazitäten an den
neuralgischen Punkten der EU-Außengrenzen wie den Exklaven anzupassen
sind.“ Dass inzwischen die meisten Personen, die nicht über den
offiziellen Grenzübergang angekommen sind, die Exklave Ceuta bereits
wieder verlassen haben, bedeute nicht, dass nicht mit einem neuen Ansturm
gerechnet werden müsse.
„Es ist sehr wahrscheinlich, dass Bilder wie solche aus Ceuta auch in
Zukunft politisch instrumentalisiert werden. Es gibt Mitgliedstaaten und
auch gesellschaftliche Gruppen, die ein Interesse daran haben, ein
Bedrohungsszenario aufrechtzuerhalten und Ängste zu schüren, um die
Abwehrhaltung gegenüber Migrantinnen und Migranten weiter anzuheizen“,
gibt Prof. Kluth zu Bedenken. „Dabei gerät aus dem Blick, dass die Zahlen
von Asylsuchenden in Europa zuletzt stark gesunken sind. Es braucht daher
ein stärker differenziertes und lösungsorientiertes Handeln. Die
Wahrnehmung, sich in der Bewältigung von irregulärer Zuwanderung und
Flucht nicht auf europäische Partner verlassen zu können, kann einen
Teufelskreis auslösen, der den Trend zu Rechtsbrüchen und nationalen
Alleingängen weiter befeuert. Das zeigt, wie leicht es auch künftig zu
politisch gewollten Provokationen kommen kann. Darauf müssen Behörden und
Politik besser vorbereitet sein und die selbst gesetzten Regeln und
Mechanismen noch besser umsetzen und falls nötig weiterentwickeln.“
Rechtliche Einordnung:
Schutzsuchende durchlaufen nach einem Grenzübertritt gemäß den GEAS-Regeln
erstmal ein Screening, in dem die Identität festgestellt und Sicherheits-,
Gesundheits- und Vulnerabilitätsmerkmale geprüft werden, bevor dann nach
Stellung eines Asylantrags ein Asylverfahren folgt. „All dies hat in Ceuta
nicht stattgefunden, vor allem weil offenbar keine Anträge auf
internationalen Schutz gestellt wurden und die größte Zahl der Migranten
freiwillig zurück nach Marokko zurückgekehrt ist. In der Vergangenheit
wurden nach einer gewaltsamen Überwindung der Grenzzäune aber viele
Migranten ohne eine Einzelfallprüfung zurückgeführt. „Das war umstritten,
weil gemäß des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen
Menschenrechtskonvention EMRK Kollektivausweisungen, also pauschale
Abschiebungen ohne individuelle Prüfung möglicher Schutzgründe, verboten
sind. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hatte das
Vorgehen der spanischen Grenzpolizei durch Urteil vom 13. Februar 2020
aber gebilligt. Demzufolge dürfen Personen, die ohne reguläre
Grenzübergänge zu nutzen und in einer großen Gruppe die Grenze stürmen,
sofort zurückgeschoben werden“, erklärt Kluth. Die neue Variante des
Zugangs über das Meer sei zwar nicht damit identisch, verfolge aber die
gleiche Logik. Gleichwohl müsse das weiter diskutiert und geklärt werden.
Es stehen zudem Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte zu den hybriden Bedrohungen an der Grenze zu Belarus aus,
die für die weitere rechtliche Debatte wichtig sein werden.
Alternative Steuerungsperspektiven:
Um Menschen in Zukunft davon abzuhalten, den gefährlichen Weg über das
Mittelmeer nach Europa zu nehmen und ihre Leben zu riskieren, können
erweiterte legale Zuwanderungswege ein zentraler Bestandteil für eine
geregelte Migrationspolitik sein, zumal Europa auf Zuwanderung schon
aufgrund der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Bedarf an
Arbeitskräften angewiesen ist. In den bilateralen Migrationsabkommen der
EU mit verschiedenen afrikanischen Staaten gibt es dafür auch schon
Ansätze. Der SVR empfiehlt daher, legale Zuwanderungswege zu stärken und
Integration aktiv zu gestalten. Hier könnte vorrangig die
arbeitsmarktbezogene Zuwanderung bzw. die Arbeitsmarktintegration von
bereits zugewanderten Personen – auch solchen mit Fluchthintergrund –
ansetzen. Deutschland ist hinsichtlich der rechtlichen Öffnung seines
Arbeitsmarkts für Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland bereits weit
vorangeschritten. Bestehende Vorhaben wie der Talent Pool können weiter
vorangetrieben werden und Mitgliedstaaten sollten – mit Unterstützung der
EU und in Partnerschaft mit Herkunftsländern – Migrationswege zum Zweck
der Erwerbstätigkeit sowie der Aus- und Weiterbildung qualitativ und
quantitativ weiter ausbauen.
---
Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf
Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena
Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof.
Dr. Hannes Schammann.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de
