Feste feiern, wie sie fallen? Einbürgerungsfeiern zwischen Zugehörigkeitssignal und Pflichttermin
Einbürgerungen sind mehr als nur ein Verwaltungsakt: Sie bilden den
Abschluss eines aufwendigen und für die Einzubürgernden biografisch und
emotional bedeutsamen Prozesses. Seit 2024 sind sie in Deutschland
gesetzlich verankert. Der wissenschaftliche Stab des Sachverständigenrats
für Integration und Migration (SVR) untersucht in seinem aktuellen Policy
Brief, welche Erwartungen sich an Einbürgerungsfeiern knüpfen und welche
Wirkung sie entfalten können. Dabei wird beleuchtet, wie Kommunen die
Feiern in der Praxis umsetzen.
Einbürgerungsfeiern sind in vielen Einwanderungsländern etabliert und
erfüllen verschiedene Funktionen. Der Policy Brief „Feste feiern, wie sie
fallen? Zur Ausgestaltung von Einbürgerungsfeiern nach dem
Staatsangehörigkeitsgesetz“ unterscheidet drei Dimensionen: Erstens sollen
sie Anerkennung ausdrücken und zweitens Zugehörigkeit und Identifikation
fördern. Und drittens sollen die Feiern auch Erwartungen an die
Neubürgerinnen und Neubürger ausdrücken und das Bekenntnis der
Einzubürgernden dazu bekräftigen. Die Analyse zeigt, dass die
Eingebürgerten die Feiern durchaus unterschiedlich und mitunter auch
ambivalent wahrnehmen. „Nach einem häufig sehr langen Einbürgerungsprozess
kann die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunde ein Signal der
Wertschätzung für vollbrachte Leistungen hin zu einem gleichberechtigten
Mitglied der Gesellschaft bedeuten“, erläutert Dr. Jan Schneider, Leiter
des Bereichs Forschung beim SVR und Autor des Policy Briefs. „Zugleich
werden die Feiern mitunter aber auch als Ausdruck überhöhter Erwartungen
wahrgenommen und rufen Entfremdung hervor – vor allem dann, wenn die durch
die Feier erweckten Erwartungen auf Teilhabe und Anerkennung im Alltag aus
Sicht der Eingebürgerten nicht eingelöst werden.“
In der Praxis setzen Kommunen Einbürgerungsfeiern unterschiedlich um.
Manche Kommunen führen trotz der gesetzlichen Verankerung keine
Einbürgerungsfeiern durch und begründen das unter anderem mit
Kapazitätsengpässen. Bei den Kommunen mit Einbürgerungsfeiern lassen sich
im Wesentlichen zwei Typen unterscheiden: „Das eine sind rein symbolische
Feiern ohne unmittelbaren Bezug zum Einbürgerungsverfahren. Die Teilnahme
ist freiwillig, eingeladen werden Neueingebürgerte, die ihre Urkunde
bereits erhalten haben. Bei einem zweiten Typus ist die Feier fester
Bestandteil des Einbürgerungsprozesses und die Teilnahme damit quasi
verpflichtend. Den Einzubürgernden wird im Rahmen der Feier ihre Urkunde
ausgehändigt. In beiden Fällen gibt es in der Regel Reden und ein
unterschiedlich umfangreiches Rahmenprogramm“, erläutert Pia Schupp,
wissenschaftliche Mitarbeiterin beim SVR und Co-Autorin des Policy Briefs.
In manchen Großstädten hat sich die Praxis durchgesetzt, die Urkunden in
speziell dafür hergerichteten Räumen in den Behörden in Form von
Kurzzeremonien zu übergeben. Der Termin ist verpflichtend für alle
Einzubürgernden, die einzelne Begleitpersonen mitbringen können.
Kommunen, die trotz begrenzter Kapazitäten Einbürgerungsfeiern auf- oder
ausbauen wollen, stehen vor der Herausforderung, einen feierlichen Rahmen
zu gewährleisten und zugleich die Häufigkeit und das Format anhand
vorhandener Ressourcen auszubalancieren. Der Policy Brief gibt
Empfehlungen, wie Kommunen hiermit umgehen können: „Wird die Übergabe der
Einbürgerungsurkunde von der Teilnahme an einer Feier entkoppelt, kann das
die Ausgestaltung der Feiern entlasten. Das gewährleistet, dass es nicht
zu weiteren Wartezeiten kommt“, sagt Pia Schupp. „Ein pragmatischer Ansatz
insbesondere für Kommunen mit höheren Einbürgerungszahlen ist ein
kombiniertes Modell: Regelmäßige niedrigschwellige Übergabe-Termine in
einem feierlichen Rahmen für eine Gruppe an Eingebürgerten können
verbunden werden mit in zeitlich größeren Abständen stattfindenden
zentralen Feiern mit stärker repräsentativem Charakter und einem
feierlichen Rahmenprogramm.“ Grundsätzlich sollte die Teilnahme an
Einbürgerungsfeiern freiwillig bleiben, um den festlichen und einladenden
Charakter der Veranstaltung nicht durch Verpflichtung zu untergraben,
empfiehlt das Papier.
Hintergrund:
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 wurden
Einbürgerungsfeiern erstmals gesetzlich in Deutschland verankert: Die
Übergabe der Einbürgerungsurkunde soll grundsätzlich im Rahmen einer
öffentlichen Feier erfolgen. Vor der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde
ist bereits seit 2007 ein mündliches Bekenntnis vorgeschrieben, in dem die
Einbürgerungswilligen erklären müssen, das Grundgesetz und die Gesetze zu
achten und alles zu unterlassen, was dem Staat schaden könnte.
Der wissenschaftliche Stab hat 2025 eine nicht repräsentative,
schriftliche Umfrage unter Kommunen zur Häufigkeit und Ausgestaltung der
Einbürgerungsfeiern durchgeführt. 50 Kommunen aus zwölf Bundesländern
haben sich beteiligt.
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Über den Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges
und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen
Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung
bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen
sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören neun
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und
Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof.
Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf
Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Dr. Irena
Kogan, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof.
Dr. Hannes Schammann.
Der wissenschaftliche Stab unterstützt den Sachverständigenrat bei der
Erfüllung seiner Aufgaben und betreibt darüber hinaus eigenständige,
anwendungsorientierte Forschung im Bereich Integration und Migration.
Dabei folgt er unterschiedlichen disziplinären und methodischen Ansätzen.
Die Forschungsergebnisse werden u. a. in Form von Studien, Expertisen und
Policy Briefs veröffentlicht.
Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de
