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BIÖG: Bundestags-Debatte zur Widerspruchslösung: Organspende verstehen

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Am 24. Juni findet im Bundestag eine Vereinbarte Debatte zum Thema
Organspende statt. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
beantwortet dazu wichtige Fragen: Was ist der Unterschied zwischen der
Widerspruchslösung und der Entscheidungslösung, die aktuell gilt? Welche
Regeln gelten in anderen europäischen Ländern? In den FAQ und in der
Presseinformation erfahren Sie, wie Organspende abläuft, ab welchem Alter
Sie entscheiden können und wie Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine
Spende klar festhalten.



Im Bundestag wird aktuell über die mögliche Einführung einer
Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Das Bundesinstitut für
Öffentliche Gesundheit beantwortet in einem FAQ die wichtigsten Fragen zur
Organspende (https://www.organspende-
info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/Redaktionsbaukasten/Hintergrundinformationen/BIOEG_Organspende_FAQ.pdf)
zu medizinischen Fakten, Abläufen, Voraussetzungen und Altersregelungen.

Ein Anlass für die Diskussion ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen:
Aktuell stehen mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste. Demgegenüber
gab es im Jahr 2025 bundesweit 953 Organspenderinnen und Organspender. Im
europäischen Ländervergleich liegt Deutschland damit im unteren Bereich.

Dabei ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Organspende in der
Bevölkerung hoch: Laut einer Repräsentativbefragung (https://www
.organspende-info.de/zahlen-und-fakten/die-repraesentativbefragung/) des
Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit aus dem Jahr 2024 sind 75
Prozent der Befragten bereit, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Eine
Entscheidung zur Organ- und Gewebespende hatten jedoch nur 62 Prozent
getroffen, dokumentiert hatten sie 45 Prozent. Fehlt jedoch eine
dokumentierte Entscheidung, müssen die Angehörigen im Ernstfall eine
Entscheidung im Sinne der verstorbenen Person treffen.

In Deutschland gilt seit 1997 die Entscheidungslösung: Eine Organspende
ist nur möglich, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat –
zum Beispiel im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis, in
einer Patientenverfügung oder mündlich gegenüber Angehörigen. Ist keine
Entscheidung bekannt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen
der verstorbenen Person gefragt. Bei der Entscheidungslösung gibt es zudem
einen gesetzlichen Auftrag zur Aufklärung, damit Bürgerinnen und Bürger
über ihre Entscheidungsmöglichkeiten ergebnisoffen informiert werden.
Diesen Auftrag erfüllt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Organspende sind in Europa
unterschiedlich geregelt. Im Fall eines Todes gilt grundsätzlich das Recht
des jeweiligen Aufenthaltslandes, unabhängig von der Nationalität der
verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät
Reisenden deshalb dazu, ihre Entscheidung auf einem gültigen
Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache festzuhalten und immer
dabei zu haben. Dafür gibt es kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum
Download (https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-
sprachen-c-425/
). Sobald er ausgefüllt und unterschrieben ist, ist der
Organspendeausweis gültig.

In anderen europäischen Ländern gelten andere gesetzliche Vorschriften:
Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Italien,
Österreich, Polen, Portugal, Spanien und Ungarn. Dort ist eine
Organentnahme grundsätzlich möglich, wenn die verstorbene Person zu
Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Dokumentation der eigenen Entscheidung im Organspende-Register oder im
Organspendeausweis:
•       Organspende-Register: https://www.organspende-register.de

•       Erklärfilm zum Organspende-Register: https://www.organspende-
info.de/organspende-register/

•       Organspendeausweis zum Download oder zur kostenfreien Bestellung
unter: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-
bestellen


Das Organspende-Register (https://organspende-
register.de/erklaerendenportal/) ist ein zentrales Online-Verzeichnis, in
dem Erklärungen für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten
werden können. Es bietet – neben dem bekannten Organspendeausweis oder
einer Patientenverfügung – eine digitale Möglichkeit, die eigene
Entscheidung rechtlich verbindlich und verlässlich auffindbar zu
dokumentieren. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit
von der erklärenden Person geändert oder widerrufen werden.

Wer Fragen zur Organ- und Gewebespende hat und diese gerne persönlich
besprechen möchte, kann unser gebührenfreies Infotelefon Organspende unter
der Rufnummer 0800 90 40 400 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr nutzen.

Weitere Informationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zur
Organ- und Gewebespende unter:
https://www.organspende-info.de

Gesetzliche Regelungen in Europa:
https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche
Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.