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Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Menschenrecht

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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) lehnt die Einschränkung des Grundrechts auf Asyl im Grundgesetz ab. "Das Grundrecht auf Asyl ist ein zentrales Menschenrecht und schlicht nicht verhandelbar", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

"Eine zahlenmäßige Obergrenze von Grundrechten gibt es nicht und einen Grundrechtskatalog nach Kassenlage auch nicht. Ansonsten wäre der erste Satz unserer Verfassung hinfällig." Ramelow fügte hinzu: "Die Unantastbarkeit der Menschenwürde gilt nicht nur für einige, sondern für alle. Darin hat die Kanzlerin meine volle Unterstützung. Ich wünsche mir, dass sich aus allen demokratischen Parteien Menschen finden, die sich in dieser Frage vor unsere Verfassung stellen."

(ots)

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