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Antiterrorpaket unzureichend: Strobl und Bosbach fordern Wiedereinführung der Strafbarkeit der Werbung für terroristische Vereinigungen

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Wolfgang BosbachDie aktuellen Vorschläge von Justizminister Heiko Maas (SPD) zu Strafverschärfungen gegen IS-Sympathisanten sind aus der Union kritisiert worden. CDU-Vize Thomas Strobl nannte die von Maas geplanten Änderungen im Strafrecht gegenüber der Saarbrücker Zeitung "nicht ausreichend". Insbesondere müsse die bis 2002 geltende Rechtslage bei der Werbung für terroristische Vereinigungen wieder hergestellt werden. "Durch Youtube und Facebook gibt es heute doch ganz andere Möglichkeiten der Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen als noch vor zehn Jahren." Solche Werbung solle grundsätzlich verboten sein, unabhängig davon, ob es vorher vereinsrechtliche Verbote durch den Innenminister gegeben habe. Strobl fügte hinzu: "Ich würde es begrüßen, wenn der Justizminister einen ähnlichen Elan bei der Bekämpfung des Terrorismus an den Tag legen würde wie bei der Mietpreisbremse."

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach sagte der "Saarbrücker Zeitung", es sei "bedauerlich", dass die Union sich mit der SPD nicht auf die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen habe einigen können. "Dass zwar Werbung für den IS-Terror nunmehr strafbewehrt ist, für den Terror von Al-Quaida jedoch nicht, ist nicht plausibel. Beides ist gleichermaßen strafwürdig", so der CDU-Politiker.

(ots) / Bild: Superbass / CC-BY-SA-3.0

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