Bundestag beschließt NIPT-Monitoring - DEGUM fordert die Einbeziehung von Ultraschall
Der Bundestag hat am 8. Oktober beschlossen, die Auswirkungen des nicht-
invasiven Pränataltests (NIPT) als Kassenleistung zu beobachten und ein
interdisziplinäres Expertengremium einzusetzen. Die Deutsche Gesellschaft
für Ultraschall in der Medizin e. V. (DEGUM) begrüßt diesen Schritt. Sie
fordert, im Monitoring ausdrücklich auch die Entwicklung der
Ultraschalldiagnostik zu untersuchen. Denn ein unauffälliger NIPT schließt
Fehlbildungen und andere Schwangerschaftskomplikationen nicht aus. Das
Monitoring muss deshalb klären, ob wichtige Ultraschalluntersuchungen seit
der Kassenzulassung des Bluttests seltener wahrgenommen werden.
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