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Regional

POL-BO: Der beste Freund des Menschen passt auf - "Barry" vertreibt den Einbrecher - Zeugen gesucht!

Bochum (ots) - Am 11. August wurde ein mutmaßlicher Wohnungseinbrecher in Bochum-Riemke durch einen Hundebiss in die Flucht geschlagen.

Ohne Beute, aber mit einem blutenden "Andenken", floh ein noch nicht ermittelter Ganove zwischen Mitternacht und 01 Uhr von einem Mehrfamilienhaus an der Bochumer Cruismannstraße.

Ein 51-jähriger Bochumer vernahm des Nachts nicht nur Hilferufe, sondern auch Hundegebell aus seinem zur Straße liegenden Arbeitszimmer. Als er zu seinem lautstark bellenden Zweibeiner eilte, stellte er Blutspuren auf der Fensterbank und ein beiseitegeschobenes Fliegengitter fest. Es ist anzunehmen, dass der Kriminelle das auf Kipp stehende Fenster von außen entriegeln wollte, aber dieser hatte die Rechnung ohne "Barry" gemacht, der mal kurzerhand - wohl in den Unterarm - zubiss. "Wau-Wau!"

Um Wohnungseinbrüche generell zu erschweren, achten Sie bitte darauf, dass ihre Fenster, Balkon- und Terrassentüren geschlossen sind! Sichern Sie Fenster und Türen auch in den oberen Stockwerken! Informieren Sie sich über einbruchhemmende Produkte! Denn: Gekippte Fenster sind offene Fenster!

Das Bochumer Kriminalkommissariat 13 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Rufnummer 0234/909-4135 (-4441 außerhalb der Geschäftszeit) um Täter- und Zeugenhinweise.

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Stadt Bochum Infos:Jeder Teilnehmer ist ein Gewinner: Bochum zeichnet erfolgreiche Radfahrer aus

Kampagne „Stadtradeln“Die 15 „kilometerstärksten“ Radler bekommen die Hauptpreise der
Kampagne „Stadtradeln“. Aber alle aktiven Teilnehmer sind Gewinner,
denn jeder hat einen kleinen und größeren Preis gewonnen, verlost wurden
beispielsweise Fahrradkarten, Hörbücher und Sattelüberzüge. Susanne
Düwel, stellvertretende Leiterin des Tiefbauamtes, zeichnete die
Hauptgewinner am Freitag (5. August) im Technischen Rathaus aus und
bedankte sich bei allen Teilnehmenden und Sponsoren für ihren Einsatz.

Die Stadt Bochum beteiligte sich an der deutschlandweiten  Kampagne
Stadtradeln des Klima-Bündnisses, dem größten kommunalen Netzwerk zum
Klimaschutz. Bochum gehört ihm bereits seit 1994 an. 334 Teilnehmer
traten nun drei Wochen lang für den Klimaschutz in die Pedale und
radelten in 26 Teams um die Wette. Zusammen legten sie 79.819 Kilometer
mit dem Rad zurück und vermieden im Vergleich zur Autofahrt 11.334
Kilogramm Kohlendioxid.

Aktivste Einzelradler waren Sebastian Pewny mit 1.685 gefahrenen
Kilometern und Karsten Finke mit 1.647 Kilometern vom Team Bündnis
90/Die Grünen. Platz drei belegte Matthias Mohaupt vom Team Volkswagen
Infotainment mit 1.142 Kilometern.

Susanne Düwel wertete das Stadtradeln als vollen Erfolg. Die Aktion
verbindet Gesundheitsförderung, Spaß, Klimaschutz und Mobilität zum
Nulltarif.

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Stadt Bochum Infos:Nahmobilität: Verkehrsregeln erhöhen Sicherheit – Brevier nicht nur für Radfahrer

RadverkehrImmer mehr Menschen steigen auf das Fahrrad um. Die Stadt Bochum nimmt diese Entwicklung in ihre Stadt- und Verkehrsplanung auf: Sie weist immer mehr qualifizierte Rad- und Gehwege aus, gestaltet ehemals ausschließlich für den motorisierten Verkehr vorgesehene Flächen um und teilt Straßenzüge neu auf. Das Miteinander erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. So steht es auch im ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung. Er ist Grundregel und Maßstab, auch auf Bochumer Straßen, denn sie alle – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger – wollen vorankommen. Damit dies gelingt, müssen sich alle an die Regeln halten.

 

So müssen Kraftfahrzeuge auf Fahrbahnen, Grundstückszufahrten, Gehwegüberfahrten oder Parkplätzen bleiben. Tabu sind grundsätzlich alle anderen Wege und Plätze. „Kraftfahrzeuge dürfen also weder auf Rad- noch auf Gehwegen halten oder gar parken“, so Matthias Olschowy, Nahmobilitätsbeauftragter der Stadt Bochum. „Der Grund ist einfach: Werden Geh- oder Radwege blockiert – sei es auch nur teilweise oder nur mal eben kurz – wird immer der Verkehr behindert. Das kann unter Umständen für alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich werden.“ Dies gilt auch für plötzlich geöffnete Autotüren. „Bevor man die Autotür öffnet, muss man immer zuerst sicherstellen, dass nicht gerade von hinten ein Radfahrer kommt – auch auf der Beifahrerseite“, betont der Tiefbauamtsmitarbeiter.

 

Auch bei einem gefühlt schon länger zurückliegenden Überholvorgang, sollte man sich nicht darauf verlassen, den Radfahrer weit hinter sich gelassen zu haben. „Fahrräder sind schneller als viele glauben“, warnt Matthias Olschowy. Wer mit dem Auto überhole, müsse dabei einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu Fahrrädern einhalten. „Das ist wirklich das Mindestmaß“, unterstreicht er. „Zu Fahrrädern, auf denen ein Kind transportiert wird, muss ein Autofahrer schon einen Abstand von mindestens zwei Metern halten. Je nach Geschwindigkeit sind auch diese Mindestabstände noch zu gering und werden nicht nur als unangenehm empfunden, sondern sind ganz objektiv unsicher.“ Grundsätzlich gilt, dass überholte Personen sich weder bedrängt fühlen noch erschreckt werden dürfen – ansonsten wäre das Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Regelungen zu den Überholabständen auf der Straße gelten auch, wenn Radler auf einem Radfahrstreifen unterwegs sind. „Die weiße Linie ist keine Mauer und stellt keinen physischen Schutz dar – Autofahrer müssen hier also selbstverständlich weiterhin ausreichend Abstand halten“, so Bochums Nahmobilitätsbeauftragter.

 

Häufig taucht die Frage auf: Wo darf oder muss ich eigentlich mit dem Fahrrad fahren? „Hier gibt es erfahrungsgemäß viele Unsicherheiten“, weiß Matthias Olschowy. „Sowohl Rad- als auch Autofahrer haben die Regeln häufig nicht präsent. Zunächst kann ganz grundsätzlich festgestellt werden, dass Fahrräder generell auf der Straße fahren und Fußgänger generell auf dem Gehweg laufen müssen – wenn es ihn gibt. Nur wenn es andere Schilder oder Markierung gibt, wird von diesem Grundsatz abgewichen.“

Ein Sonderfall ist der „nicht benutzungspflichtige Radweg“. Neben den bisher beschriebenen eindeutigen Beschilderungen handelt es sich hier meist um Relikte aus der Phase der Verkehrsführung, in der schmale Radfahrstreifen auf dem Gehweg angelegt wurden. Diese alten Radwege entsprechen größtenteils nicht mehr dem heutigen Standard. Die Benutzungspflicht ist deswegen weitestgehend aufgehoben worden. So lange die alten Markierungen jedoch noch existieren, darf man auf diesen Wegen weiterhin mit dem Rad fahren – allerdings greifen dabei dieselben Regeln wie auf Gehwegen, die zur Nutzung freigegeben sind: Grundsätzlich gilt Schrittgeschwindigkeit und Radfahrer müssen besonders stark Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Dies sind die wichtigsten Verkehrsschilder dazu:

 

Radweg / Radfahrstreifen (Verkehrszeichen 237)

 

Bei diesem Schild müssen Radfahrer den Radweg und Radfahrstreifen, mit durchgezogener Linie auf der Fahrbahn markiert,  benutzen.

Gehweg (Verkehrszeichen 239)

 

Auf Gehwegen dürfen nur Fußgänger unterwegs sein; Fahrräder sind generell nicht zugelassen. Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen die Gehwege auch mit dem Fahrrad benutzen. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg Rad fahren, müssen es aber nicht.

 

Erwachsene dürfen auf Gehwegen nur dann mit dem Rad fahren, wenn es ganz offiziell mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Verkehrszeichen 1022-10) zugelassen ist. Dies ist allerdings nur sinnvoll und möglich, wenn auf der Straße – noch –  keine sinnvollere Lösung angeboten werden kann und wenn der Gehweg ausreichend breit ist. Auf jeden Fall gilt: Der Fußverkehr hat Vorrang, mit dem Fahrrad darf man deswegen auch nur in Schrittgeschwindigkeit fahren. Das Fahren auf der Straße ist hier wegen des Konfliktpotenzials auf dem Gehweg und der generell sichereren Fahrt auf der Straße also grundsätzlich sinnvoller, ausdrücklich erlaubt und erwünscht.

Gemeinsamer Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 240)

 

Fußgänger und Radfahrer dürfen so ausgeschilderte Wege gemeinsam und gleichberechtigt benutzen, müssen dabei aber aufeinander Rücksicht nehmen: Fußgänger sollen nicht die gesamte Breite blockieren und müssen immer mit Radverkehr rechnen; Hunde sollten sinnvollerweise am Rand und an der kurzen Leine laufen. Radfahrer müssen mit der „gebotenen Sorgfalt unterwegs sein“, das heißt sie dürfen nicht zu eng und in hohem Tempo an Fußgängern vorbeifahren. Gegenseitige Rücksichtnahme heißt auch, dass Radfahrer mit einem kleinen Schlenker von Fußgängern rechnen müssen, nicht aber mit einem plötzlichen oder gar sprunghaften Seitenwechsel – hier geht es also wirklich nur gemeinsam und alle Verkehrsteilnehmer müssen mit offenen Augen und Ohren unterwegs sein.

Getrennter Geh- und Radweg (Verkehrszeichen 241)

 

Getrennte Geh- und Radwege sind ebenfalls sowohl für den Rad- als auch für den Fußverkehr pflichtig.

 

Rad- und Fußverkehr stehen eigene Teile des Weges zur Verfügung. Es muss also mit dem Fahrrad auf der einen Seite gefahren und zu Fuß auf der anderen Seite gegangen werden.

 

Diese Trennung führt allerdings vielfach zu neuen Konflikten, da hier der Gedanke an die gemeinschaftliche Nutzung und die Notwendigkeit der gegenseitigen Rücksichtnahme in den Hintergrund tritt. Stattdessen fühlen sich einzelne Nutzer auf ihrer Seite so sehr im Recht, dass auf andere Verkehrsteilnehmer, die sich möglicherweise aus Versehen auf der falschen Seite des Weges befinden, keine Rücksicht mehr genommen wird. Versuche mit solchen Markierungen, zum Beispiel am Baldeneysee in Essen, haben den unerwarteten Effekt hervorgerufen, dass mit dieser Markierung mehr Unfälle passierten als ohne sie. Getrennte Geh- und Radwege gibt es daher nur noch im Bestand, beispielsweise entlang der Königsallee zwischen Prinz-Regent- und Kosterstraße.Die strikte Trennung von Rad- und Fußverkehr kann aus Erfahrung nur dort gelingen, wo ein ausreichender Abstand oder aber eine klar zu erkennende Oberflächengestaltung existieren. Ein prominentes Beispiel für eine geglückte Trennung von Rad- und Gehweg ohne Abstandsflächen zwischen den beiden Wegen ist die insgesamt sehr großzügig angelegte Nordbahntrasse in Wuppertal. Der Radschnellweg Ruhr (RS1) soll ebenfalls grundsätzlich über einen Geh- und einen Radweg verfügen, die aber mit einem 50 Zentimeter breiten Streifen voneinander getrennt sein werden.

 

Beispiele in Bochum sind der Springorumweg und die Erzbahntrasse – also relativ breite Wege. Generell und insbesondere für den Alltagsverkehr werden wegen der hier nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit kaum mehr gemeinsame Geh- und Radwege entlang von Straßen ausgewiesen. Aktuell wurde am Westkreuz aber wieder diese Form gewählt, da hier kaum Fußgänger unterwegs sind.

 

Ein wichtiger Hinweis lautet: Achtung Geisterradler! Alle Beschilderungen gelten nur in der vorgegebenen Richtung. Grundsätzlich besteht das Rechtsfahrgebot auch auf Radwegen und Radfahrstreifen, das heißt: Nur der Weg auf der rechten Seite darf genutzt werden, so lange es kein Schild gibt, das das Gegenteil zulässt. Ist zum Beispiel ein Radwegeschild nur von hinten zu sehen, befindet sich der Radfahrer offensichtlich auf der falschen Straßenseite bzw. der Weg ist in diese Richtung nicht für die Nutzung mit dem Fahrrad freigegeben. „Wenn Radfahrer einen Unfall verursachen, sind sie in vielen Fällen in Gegenrichtung gefahren“, weiß Bochums Radbeauftragter. „Geisterradler gefährden sich selbst und andere!“ So führen beispielsweise in der Brückstraße, obwohl das Tiefbauamt dort ein irreführendes Schild abgenommen und ein erklärendes hinzugefügt habe, noch immer Menschen links auf dem Radweg anstatt rechts auf der Straße zu bleiben. „Das ist weder sicher noch komfortabel, sondern führt nur zu leicht vermeidbaren Konflikten“, verdeutlicht Matthias Olschowy. Das Tiefbauamt hat dort daher jetzt zusätzlich besonders prägnante Richtungspfeile markiert, die die Regelung nochmals verdeutlichen.

 

Der städtische Beauftragte für Nahmobilität appelliert: „Tun Sie sich und allen etwas Gutes und Entspannendes, fördern Sie selbst den Radverkehr. Bitte halten Sie sich an die Regeln – sie machen das Zusammenleben leichter und sicherer. Regelkonformes Verhalten fördert die Akzeptanz durch andere Verkehrsteilnehmer.“

 

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Stadt Bochum Infos:Fünf Leiter der Hochschule Bochum tauschten sich aus: „Der Zeitgeist spricht für uns“

 Ein Alumni-Treffen der besonderen Art
Ehemaligen-Treffen gibt es an Hochschulen viele. Da macht auch die Hochschule Bochum keine Ausnahme: noch Anfang Juni trafen sich über 150 Alumni des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau. Etwas ganz besonderes hingegen war die Zusammenkunft von fünf Männern Mitte Juli: Es war ein Austausch der letzten fünf Rektoren und Präsidenten der Hochschule Bochum.

Eingeladen hatte der aktuelle Präsident der Hochschule Bochum, Prof. Dr. Jürgen Bock. Gemeinsam mit seinen Vorgängern, Prof. Dr. Heinz Becker (Rektor von 1989 – 1997), Prof. Dr. Martin Grote (Rektor von  19897– 2002), Prof. Dr. Reiner Dudziak (Rektor von 2002 – 2006) und Prof. Dr. Martin Sternberg (Präsident von 2006 – 2016) schaute er auf den Wandel der Hochschule und der Hochschulpolitik der letzten Jahrzehnte und versuchte Chancen und Perspektiven für die Hochschule auszuloten.

Es war eine lockere, aber auch konzentrierte und sachliche Gesprächsrunde, zu der die Rektoren und Präsidenten sich zusammenfanden und bei der auch aktuelle Themen nicht fehlten. Eines der spannendsten ist derzeit die Absicht der Landesregierung, die Hochschulpaktmittel zu verstetigen. Natürlich begrüßen dies die NRW-Hochschulen; allein für die Fachhochschulen geht um 100 Mio. Euro jenseits des Jahres 2021! Die Frage allerdings, wie diese Mittel verteilt werden, ist noch nicht entschieden. „Verteilungskämpfe hat es immer gegeben“, wusste da Altrektor Prof. Becker einzuwerfen. Insgesamt aber sieht er wie seine Kollegen welche positive Entwicklung die Fachhochschulen genommen haben.

Zu Prof. Beckers Amtszeit baute die Hochschule ihre internationalen Kontakte auf, etwa in die asiatische Metropole Singapur. Und bereits in den 90er Jahren begann eine Diskussion, die die Hochschule in der einen oder anderen Facette bis heute begleitet: Wie interdisziplinär kann und soll eine Fachhochschule sein? Denn der Blick über den Rand des eigenen Fachgebietes bezieht auch die Denkwelten anderer Disziplinen mit ein.

In der Amtszeit von Prof. Grote weitete die Hochschule ihre Perspektive in der Lehre von der Ausbildung zur Bildung: Sie gründete das damalige „Institut für Schlüsselkompetenzen – IZK“ (heute Institut für Bildung, Kultur und Nachhaltige Entwicklung – IBKN). Mochte es zunächst nur um Einzelkompetenzen wie Präsentationstechniken, Umgang mit anderen Kulturen oder allgemein Arbeiten in Gruppen gehen, die zusätzlich zum Fachstudium vermittelt wurden, reicht das Angebot des IBKN heute von der Lehrerbildung (in Zusammenarbeit mit der Bergischen Universität Wuppertal) über das Angebot des Bachelor-Studiengangs „Nachhaltige Entwicklung“ bis hin zu Studium Generale.

Und bis heute haben die Rektoren und Präsidenten für die Überzeugung gestanden, dass Bildung der Studierenden eine Querschnittsaufgabe der Hochschule ist, die darum auch nicht nur in den Fachbereichen vermittelt werden sollte. Und mag das IBKN und seine Rolle in der Lehre auch innerhalb der Hochschule in machen Aspekten kritisch gesehen werden, insgesamt betrachtet hat es der Hochschule sehr genutzt: sehr schnell etwa wurde das Modell von der großen „Schwester“ in Köln übernommen und bis heute wird das Konzept bei der Akkreditierung von Studiengängen besonders positiv aufgenommen.

Ebenfalls ein besonderes Lehrkonzept hat die Bochumer Architekturausbildung, das vor allem mit der „BlueBox“ als Lernort verbunden ist. Hier haben die Architekturstudierenden alle einen eigenen Arbeitsplatz vor Ort. So lernen sie nicht zuletzt voneinander; jüngere Studentinnen und Studenten profitieren von den Erfahrungen ihrer älteren Kommilitoninnen und Kommilitonen. In der Amtszeit von Prof. Grote gelang es der Hochschule und dem Entwickler diese Konzeptes, Prof. Wolfgang Krenz, die Landesregierung davon zu überzeugen, das bis dahin nur als Bibliothekslager genutzte Gebäude für die neue Lehridee zu gewinnen. Dabei hatte sie wichtige Verbündete: Der Wattenscheider Textilunternehmer Klaus Steilmann, der mit dem damaligen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement befreundet war, setze sich für dieses ungewöhnliche Anliegen – und später auch immer wieder – für die Hochschule ein.

Zur Amtszeit von Prof. Dudziak rückte der Ausbau der internationalen Kontakte wieder in den Vordergrund der Aktivitäten. „Ich bin seit 1982 ‚China-infiziert‘, schmunzelte der Ingenieur. Die Hochschule war, ergänzt Prof. Becker, die erste in Deutschland, die Kontakte mit Hochschule der Volksrepublik China aufgenommen hat. Folgerichtig war die Fachhochschule mit dabei, als an der Tongji-Universität in Shanghai die Chinesisch-Deutsche Hochschule für angewandte Wissenschaften –CDHAW eingerichtet wurde. „Die Zusammenarbeit der deutschen Hochschulpartner und der CDHAW ist das erfolgreichste DAAD-Programm im Bachelor-Bereich“, freut sich Prof. Dudziak.

Für Prof. Sternbergs Amtszeit sieht er selbst die Einführung des Nachhaltigkeitsgedankens und die Hochschulautonomie als wichtigste inhaltliche Themen. Hinzu kamen die weiteren guten hochschulpolitischen Rahmenbedingungen, die unter anderem zur Gründung des Campus Velbert/Heiligenhaus führten. „Es ist eine glückliche Periode der Expansion“, stellte Prof. Sternberg fest. In Deutschland und Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahren die Wichtigkeit der Bildung im politischen Bewusstsein deutlich gewachsen. Dazu hat er selbst auch als Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz einen Beitrag geleistet.

Alle Rektoren/Präsidenten betonten bei ihrem Treffen, was ihnen persönlich für die weitere Entwicklung der Hochschule wichtig ist. So verwies Prof. Becker auf die pädagogische Ausbildung, wie bereits auch bei der Lehrerausbildung der Hochschule zu sehen ist. Prof. Grote stellte die Hochschule als Weiterbildungsanbieter in den Mittelpunkt seines Ausblicks. Prof. Dudziak appellierte dafür, die Hochschule wie ein Unternehmen im Bildungsmarkt zu betrachten, das Angebot, Nachfrage und Wettbewerb im Blick hat. Und Prof. Sternberg schließlich hob den Bildungsauftrag hervor, dem die Fachhochschulen gerecht werden sollten.

All dies trifft natürlich auch auf die Entwicklungen, die die Hochschulen aktuell herausfordern. Da ist die Digitalisierung zu nennen, die die Hochschule Bochum in Lehre und Forschung aufgreifen muss; sei es indem sie den Studierenden die Ideen und Strategien der Industrie 4.0 näherbringt, sei es durch die verstärkte Einführung von MOOCs (Massive Open Online Courses), sei es durch digital gestützte Forschungsmethoden. Da ist die Perspektive, dass jenseits der geburtenstarken Jahrgänge und des großen Runs auf die Hochschule die Konkurrenz auf dem Bildungsmarkt steigen wird und die Notwendigkeit zunimmt, ein möglichst attraktives stimmiges und einmaliges Identitätsprofil zu entwickeln. Oder indem Hochschulen ihre Stärken zugleich in Allianzen finden, wie es die BO bereits heute mit dem Konzept RuhrValley und der Ruhr Master School tut.

Bange wurde den Rektoren/Präsidenten in Anbetracht dieser Herausforderungen aber nicht. Denn dass der Stellenwert der Fachhochschulen insgesamt und der der Hochschule Bochum gewachsen ist, ist offensichtlich. „Der Zeitgeist“, freut sich Präsident Bock, „spricht für uns“.

Weil sie ihren Austausch als außerordentlich anregend empfanden, haben sich die Rektoren-/Präsidenten-Alumni übrigens vorgenommen, ihr Treffen jährlich zu wiederholen...

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