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Was Hundehalter zum Schutz von Vögeln und Weidetieren beachten müssen

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Die Vogelbrutzeit hat begonnen. Der zentrale Zeitraum, in dem Vögel brüten,
endet im August, einige Vogelarten brüten jedoch noch bis Ende September.
Neben den Vögeln ziehen auch andere Wildtiere in dieser Zeit ihre Jungen
auf.

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg bittet daher alle
Halter und Besitzer von Hunden und Katzen, in den nächsten Monaten
besonders auf ihre Schützlinge zu achten.
Während der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel sollten Halter von Katzen vor
allem im heimischen Garten darauf achten, dass Jungvögel nicht Opfer ihrer
Haustiere werden. Auch Hunde stöbern Wildtiere auf und können diese
verletzen oder töten – besonders dann, wenn sie in der Setzzeit von Hasen
und Rehen in Feld und Wald frei laufen gelassen werden. Bodenbrüter wie
der Kiebitz oder die Feldlerche sind in der Brutzeit besonders durch
freilaufende Hunde gefährdet, da die Jungvögel noch nicht oder kaum
flugfähig und zudem unerfahren sind.
Daher gilt im Vogelschutzgebiet, zum Beispiel im Binsheimer Feld, seit
Anfang März eine strikte Anleinpflicht für Hunde. Damit soll verhindert
werden, dass Hunde auf landwirtschaftliche Flächen gelangen und dort durch
ihre Hinterlassenschaften Futter- und Nahrungsmittel für Tiere und Menschen
verunreinigen. „Wenn Hundekot nicht entfernt wird, gelangen Stoffe in den
Boden, die der Natur schaden können“, sagt Dr. Randolph Kricke von der
städtischen Unteren Naturschutzbehörde. „Besonders empfindlich sind
Flächen wie die Deiche an Rhein und Ruhr oder der Landschaftspark
Duisburg-Nord. Deshalb zum Schutz der Natur, Hunde an die Leine und den
Kot entsorgen.“
Vor allem im Bereich der Rhein- und Ruhrwiesen gab es in den vergangenen
Jahren häufiger Konflikte zwischen freilaufenden Hunden und Schafherden.

Auch in diesen Fällen bittet die Untere Naturschutzbehörde um Rücksicht-
nahme, indem Hunde in der Nähe von Schafherden angeleint werden. Schafe

reagieren schreckhaft auf freilaufende Hunde und können sich im
schlimmsten Fall verletzen.
In Duisburg gibt es viele Flächen, auf denen Hunde frei laufen dürfen. Details,
wo die generelle Anleinpflicht nicht gilt, gibt es im Internet auf der Webseite

https://www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/mit-hunden-gassi-
gehen.php.

Verstöße gegen Regelungen der Sicherheits- und Ordnungsverordnung der
Stadt Duisburg sowie des Landeshundegesetzes oder anderweitige
Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem
Verwarnungsgeld oder mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere
Informationen zu der Vogelbrutzeit in Duisburg auf der städtischen
Internetseite: www.duisburg.de/vogelschutzzeit.