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Stadt Duisburg Infos:25. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungs-beauftragten Deutschlands in Karlsruhe

Frauendemo vor Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,BAG und Karlsruher Erklärung
Frauendemo vor Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,BAG und Karlsruher Erklärung
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Frauendemo vor Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,BAG und Karlsruher Erklärung
Frauendemo vor Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,Verfassungsgericht Foto Susanne Hübner,BAG und Karlsruher Erklärung

„Die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist fast 70 Jahre nach Inkrafttreten und 24 Jahre nachdem Artikel 3 des Grundgesetzes um Absatz 2: ‚Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin‘, ergänzt wurde, in vielen Punkten noch nicht erreicht.“, so die Duisburger Gleichstellungsbeauftragte Nicole Seyffert.

 

In den Kommunen müssen Männer und Frauen auch weiterhin zusammen daran arbeiten, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen.

 

„Frauen können alles - das ist erst einmal Fakt. Frauen können alles - das ist gleichzeitig eine Forderung. Denn die gläserne Decke, die Lohnlücke, die Gewalt gegen Frauen: All das hindert Frauen daran, das zu tun, was sie können. Diese Hindernisse müssen wir gemeinsam wegräumen. Man muss den Satz ‚Frauen können alles‘ ergänzen: Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes. Dafür müssen wir noch einiges tun, und zwar gemeinsam.“, sagte Bundesministerin Dr. Franziska Giffey, die die Bundeskonferenz eröffnete.

 

Taten zählen!

 

Mehr als 400 kommunale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland waren zu ihrer diesjährigen Bundeskonferenz nach Karlsruhe gekommen, so auch Duisburgs Gleichstellungsbeauftragte, Nicole Seiffert. Am Sitz des Bundesverfassungsgerichts stellten sie klar: Der Verfassungsauftrag Gleichstellung kann eingelöst werden, wenn zum Beispiel Führungsposten in der Stadtverwaltung paritätisch besetzt werden. Die Erfahrung zeigt: Freiwillig passiert das nicht. Deshalb braucht es eine Quotierung für alle entscheidenden politischen und wirtschaftlichen Gremien und Ämter.

Die Errungenschaften der Gleichstellung müssen verteidigt und ausgebaut werden, gerade in Zeiten, in denen Rechtspopulisten und radikale Islamisten rückwärtsgewandte Rollenbilder vertreten und die Gleichstellung von Frauen und Männer in Frage stellen. Solchen Bestrebungen muss konsequent entgegengetreten werden.

 

Karlsruher Erklärung

 

Mit der (einstimmigen) Verabschiedung der Karlsruher Erklärung am Dienstag, den 18. September 2018 fordern die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unter anderem, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund, die Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet. Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen muss in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens, von Gesellschaft und Politik gewährleistet werden. Dafür müssen tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen auch in den Kommunen geschaffen werden. Besonders dringend ist die dabei auch die finanzielle Absicherung von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfe- und Betreuungsangeboten.

 

„Es gilt, die Umsetzung der Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu erfüllen. In Duisburg wird sich der Runde Tisch ‘Gewaltschutzgesetz für Duisburg‘ entsprechend engagieren“, so Nicole Seyffert abschließend.

 

Die Bundeskonferenz wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden Württemberg gefördert.