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Stadt Bochum Infos:Ab sofort, Winterdienst: Streusalz ist verboten

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Der erste Frost ist da. Bochum stellt sich daher auf den Winterdienst ein. Bei der USB Bochum GmbH laufen im Auftrag der Stadtverwaltung die Vorbereitungen auf Hochtouren, um für die Einsätze auf den Straßen in dieser Saison bereit zu sein. Aber auch Grundstückseigentümer sollten sich jetzt mit umweltfreundlichen Streumitteln eindecken und den Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück organisieren.

Viele Bürger sind sich unsicher, welche Pflichten Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter oder Stadtverwaltung haben. Die städtische Straßenreinigungs- und Gebührensatzung regelt diese: So müssen von 7 bis 20 Uhr öffentliche Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Wenn es zu schneien aufgehört hat, ist mit der Schneeräumung und dem Beseitigen von Eis zu beginnen. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss erst am nächsten Tag bis 8 Uhr morgens beseitigt sein. Das Gleiche gilt für nach 20 Uhr entstandene Glätte.

Für die Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg zuständig ist jeweils der Eigentümer des angrenzenden Grundstückes. Diese Pflicht kann der Grundstückseigentümer zwar per Vertrag an die Mieter weitergeben, letztendlich bleibt er aber haftbar. Wer für den Winterdienst eingeteilt ist, muss die Gehwege entlang des Grundstückes auf einer Breite von mindestens einem Meter vom Schnee befreien, so dass Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren möglichst sicher aneinander vorbeigehen können. Darunter fallen auch Zugänge zu Garten- oder Garagengrundstücken. Bei Straßen ohne abgetrennten Gehweg, wie in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Straßen, muss mindestens ein Streifen von einem Meter entlang der Grundstücke von Schnee und Eis freigehalten werden. Wer sich im Urlaub befindet, erkrankt oder beruflich verhindert ist, muss sich um eine Vertretung kümmern. Grundsätzlich gilt:
Immer zuerst Schnee und Eis mechanisch räumen und erst danach mit abstumpfenden Streumitteln streuen.

Besonders beachtet werden muss, dass an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbusse die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden müssen, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang auch zu Wartehäuschen gewährleistet ist. Außerdem ist der Schnee so auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder – wo dies nicht möglich ist – auf dem Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Zur Not muss der Schnee auf das eigene Grundstück, beispielsweise in den Vorgarten, geräumt werden. Gully und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf dem Gehweg oder der Fahrbahn abgelegt werden.

Der Umwelt zuliebe gilt in Bochum ein Salzstreuverbot. Nicht nur Weihnachtsplätzchen und -dekoartikel finden sich schon jetzt in den Regalen der Supermärkte, sondern auch bergeweise Streusalz. Viele Bürger greifen zu, um es griffbereit zu haben, wenn der Wintereinbruch kommt. Ein Fehlkauf. Denn auf Bochums Gehwegen gilt grundsätzlich ein Salzstreuverbot - der Umwelt zuliebe. Darauf weist das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt daher frühzeitig hin.

Es gibt jedoch eine Ausnahme von der Regel: Wenn bei außergewöhnlichen Wetterverhältnissen wie Eisregen mit Granulat oder Sand die Bürgersteige nicht verkehrssicher zu machen sind, darf Salz gestreut werden. Dies gilt auch für gefährliche Gehwege, etwa auf Brückenaufgängen bzw. -abgängen, auf Treppen, in Passagen oder auf steilem Gefälle. Grundstückseigentümer, die für den Winterdienst Firmen beauftragen, sollten das Salzstreuverbot in ihren Vertrag aufnehmen. Bei einer Missachtung drohen nämlich Bußgelder, da die Eigentümer dafür verantwortlich bleiben, dass das Salzstreuverbot eingehalten wird.

Im letzten Jahr war leider auf vielen Gehwegen festzustellen, dass Bürger unnötig Salz verwendet hatten. Dies ist umweltschädlich. Salz schadet nicht nur den Grünflächen und Bäumen, sondern auch den empfindlichen Pfoten der Vierbeiner und manchmal auch den Schuhen der „Zweibeiner“. Ein weitaus gravierenderes Problem aber ist die Belastung von Gewässern und Grundwasser durch das Streusalz. Damit wieder genießbares Trinkwasser zur Verfügung steht, ist eine Reinigung in den Klärwerken nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Umweltfreundliche Streumittel sind Kies, Sand, Asche, Splitt, Lava oder Granulat. Besonders zu empfehlen sind Produkte mit dem Umweltengel. Sie enthalten keine organischen Bestandteile wie Harnstoff, keine löslichen Schwermetallverbindungen, sind salzfrei, nicht auftauend, sondern abstumpfend. Sie sind bei Baustoffhändlern, Gartenbaubetrieben oder guten Supermärkten erhältlich. Darüber hinaus bietet die USB Bochum GmbH Granulat kostenlos während der Öffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen sowie auf dem Betriebshof an der Hanielstraße an. Bürger können dieses im eigenen Gefäß in haushaltsüblichen Mengen mitnehmen.

Zum Winterdienst gehört auch, das Streugut wieder zu räumen. Ansonsten könnte Rutschgefahr bestehen. Granulat kann immer wieder verwendet werden. Nach einer Frostperiode kann man es zusammenkehren und im Keller lagern. Das schont die Umwelt und spart Zeit und Geld.

Weitere Informationen zum Winterdienst gibt es bei Anja Sengupta und Birgit Bilgard vom Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum unter den Telefonnummern 02 34 / 910 - 14 33 oder 910 - 14 11 sowie im Internet unter www.bochum.de/umweltamt und www.usb-bochum.de. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum ist ebenfalls im Internet unter www.bochum.de/ortsrecht abrufbar.