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Gesundheit

Nicht nur bei Hodentumoren an den Fertilitätserhalt denken DGA appelliert: Aufklärung muss alle Menschen erreichen

Der Schock einer potenziell tödlichen Krebsdiagnose, das möglicherweise
junge Alter der Betroffenen, Scham sowie Unsicherheit über die
Kostenübernahme: Es gibt viele Gründe, warum die Kryokonservierung von Ei-
oder Samenzellen und von Eierstock- oder Hodengewebe bisher längst nicht
alle Patient:innen erreicht. Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V.
(DGA) setzt sich für mehr Aufklärung der Öffentlichkeit, aber auch von
Ärztinnen und Ärzten, ein und verweist auf die Leitlinie zum
Fertilitätserhalt bei onkologischen Erkrankungen, die Betroffenen und
Behandlern konkrete Orientierungshilfe bietet.

Die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Androlog:innen, die im Rahmen
der Reproduktionsmedizin die Fruchtbarkeitsstörungen aufseiten des Mannes
erforschen und behandeln, will der Fertilitätsprotektion in ihrer ganzen
Bandbreite mehr Aufmerksamkeit verschaffen. „Im Falle einer
Krebserkrankung tritt der Gedanke an einen späteren Kinderwunsch oft in
den Hintergrund. Besonders für betroffene Kinder und Jugendliche sowie
junge Krebspatienten zwischen 18 und 39 Jahren, die heute zu 80 Prozent
geheilt werden können, bedeutet das eine verpasste Chance auf ein normales
Leben mit der Aussicht auf eine eigene Familie“, so DGA-Pressesprecher Dr.
Christian Leiber-Caspers. „Bei Hodentumoren ist das Bewusstsein für den
notwendigen Fertilitätserhalt eher vorhanden. Tatsächlich bergen
Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung auch bei zahlreichen anderen
Krebserkrankungen ein hohes Risiko für die Spermienqualität oder die
Erektionsfähigkeit und können zeugungsunfähig machen“, erklärt Dr. Leiber-
Caspers. Fertilitätserhaltende Maßnahmen sollten deshalb wann immer
möglich vor dem Beginn der Krebstherapie ergriffen werden. Beim Mann geht
es vorrangig um die Kryokonservierung, also das Einfrieren und Lagern, von
Spermien, die aus dem Ejakulat oder mithilfe der sogenannten testikulären
Spermienextraktion aus dem Hodengewebe – in den Fällen, in denen keine
Spermien im Ejakulat vorhanden sind -  gewonnen werden.

Neben Krebserkrankungen im Kindes- und Jugendalter und Hodentumoren, die
vor allem junge Männer betreffen, bedroht die Behandlung von Prostata-,
Blasen- oder Peniskarzinom die Fruchtbarkeit der Patienten. Trotz des
höheren Erkrankungsalters kann auch bei diesen Männern der Wunsch nach
Fertilitätsprotektion bestehen. Ebenso kann die Behandlung von Anal- und
Rektumkarzinomen (Darmkrebs), von Blutkrebs, Lymphdrüsenkrebs (Hodgkin-
und Non- Hodgkin-Lymphomen) zu Unfruchtbarkeit führen. „Konkrete
Handlungsempfehlungen für die Beratung und Anwendung von
fertilitätserhaltenden Maßnahmen bei Präpubertären und Patienten:innen im
reproduktiven Alter, die sich einer keimzellschädigenden Behandlung
unterziehen müssen, bietet die Leitlinie zum Fertilitätserhalt bei
onkologischen Erkrankungen“, sagt DGA-Präsidentin Prof. Dr. med. Sabine
Kliesch. Sie ist Ko-Koordinatorin der interdisziplinären Leitlinie, die
derzeit aktualisiert und in Kürze neu aufgelegt wird.

Wenig bekannt:  Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen kann die
Fruchtbarkeit bedrohen

„Auch die Behandlung gutartiger Erkrankungen, wie rheumatoide Arthritis,
Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder auch eine Organtransplantation, kann
aufgrund der angewandten und potenziell keimzellschädigenden Medikamente
zu einer Fertilitätseinschränkung führen“, betont die Chefärztin für
Klinische und Operative Andrologie am Centrum für Reproduktionsmedizin und
Andrologie, Universitätsklinikum Münster. Sie appelliert: „Frühzeitige
Aufklärung über die Möglichkeiten der Fertilitätsprotektion muss,
angefangen bei Kindern und Jugendlichen, alle in der Gesellschaft
erreichen und im Falle einer Erkrankung zum Standard bei der
Therapieplanung und -beratung gehören“.

Krankenkassen müssen die Kosten für die Kryokonservierung und Lagerung von
Spermien, Hodengewebe und Eizellen erst seit 2021 übernehmen. Die vom
Patienten über Jahre selbst zu tragenden Kosten habe auch, laut Prof.
Kliesch, den breiten Einsatz fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bisher
verhindert. Ab Juli 2023 soll zudem die Kostenübername für die
Kryokonservierung von Eierstockgewebe für Frauen ab der ersten
Regelblutung erfolgen. „Aber die Kinder und Jugendlichen, die die Pubertät
noch nicht durchlaufen haben, sind von den Fortschritten in der Medizin
auch 2023 noch ausgeschlossen. Wer heute nichts einfriert, wird es morgen
nicht nutzen können, es sei denn, er trägt die Kosten und Folgekosten
selbst. Dies ist gerade für Tumorpatienten im Kindesalter bitter, denn die
Kryokonservierung von kindlichen Stammzellen im Hoden und unreifen
Eizellen sind existierende experimentelle Verfahren, die langfristig in
die Klinik überführt werden“, kritisiert die DGA-Präsidentin.

Medienvertreter:innen haben auf dem Kongress des Dachverbands
Reproduktionsbiologie und -medizin e.V. (DVR) im September 2023 in Bonn
Gelegenheit, sich rund um die Reproduktionsmedizin und die medizinischen
Optionen der assistierten Reproduktion zu informieren. „Journalist:innen
sind auf den wissenschaftlichen Veranstaltungen des Kongresses herzlich
willkommen“, so der Pressesprecher der DGA, die ihre 35. Jahrestagung
unter dem Dach des DVR-Kongresses abhält und für das Jahr 2023 ein
Forschungsstipendium in Höhe von 10.000 €  zum Thema „Auswirkungen der
modernen Lebensweise und/oder Umweltfaktoren auf die männliche
reproduktive Gesundheit“ ausgeschrieben hat. Bewerbungsschluss ist der 23.
Juli 2023.

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Herzinfarkt: Wie gefährdet sind Sie?

Überarbeiteter und erweiterter Herzinfarkt-Risiko-Test der Deutschen
Herzstiftung bestimmt das Herzalter und hilft Herzpatienten und
Herzgesunden bei der Herzinfarkt-Risikovorsorge


Jährlich sterben mehr als 45.000 Menschen am Herzinfarkt und 65.000 durch
plötzlichen Herztod in Deutschland, weil viele der Betroffenen zu spät
oder gar nicht von ihrer Herzerkrankung und den Risikofaktoren, die sie
verursacht haben, wussten. Um Menschen vor diesen lebensbedrohlichen
Herznotfällen zu schützen und bei der Einschätzung des Risikos für das
erstmalige oder erneute Auftreten eines Herzinfarkts zu helfen, hat die
Deutsche Herzstiftung ihren Herzinfarkt-Risiko-Test
(<www.herzstiftung.de/risiko>) erneuert und erweitert. Neu ist, dass der
Test das Herzalter bestimmt. „So lässt das Testergebnis leicht erkennen,
ob Handlungsbedarf besteht“, erklärt Prof. Dr. med. Heribert Schunkert,
der stellvertretende Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung.
Zudem kann der Test sowohl von herzkranken als auch von gesunden Menschen
ohne diagnostizierte Herzkrankheit zur Einschätzung ihres persönlichen
Risikos genutzt werden kann. Bei bereits herzkranken Menschen wird
anstelle des Herzalters das Risiko für einen erneuten Herzinfarkt
geschätzt. Insgesamt ist die Auswertung durch die neu hinterlegten Risiko-
Scores (1) noch differenzierter als in der Vorgängerversion. Der Risiko-
Test wurde wissenschaftlich von einem Münchner Kardiologen-Team unter der
Leitung von Prof. Dr. med. Heribert Schunkert, Ärztlicher Direktor des
Deutschen Herzzentrums München (DHM) und Dr. med. Fabian Starnecker,
Assistenzarzt der Klinik für Herz- und Kreislauferkrankungen des DHM
entwickelt. Interessierte können den Online-Test auf der Webseite über
<www.herzstiftung.de/risiko> durchführen. „Dem Herzinfarkt geht in den
meisten Fällen eine langjährige Erkrankung der Herzkranzgefäße, die
koronare Herzkrankheit, voraus, die wiederum durch Risikokrankheiten wie
Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen, also hohes Cholesterin, Rauchen
oder Diabetes verursacht wird. Der Risikotest hilft schnell und einfach
dabei, diese Risiken aufzudecken“, erläutert Prof. Schunkert.

Berechnung des individuellen Risikos
Das persönliche Risikoprofil wird anhand von 23 schnell zu beantwortenden
Fragen ermittelt. Neben Alter und Geschlecht wird z. B. nach Gewicht,
Vorerkrankungen, Blutdruck, Cholesterin, Nikotinkonsum, Ernährung,
Bewegung und Medikamenten gefragt. Am Ende steht das Ergebnis mit einer
individuellen Einschätzung des Risikos angegeben. Sowohl für Menschen ohne
als auch Menschen mit vorbestehenden Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt der
Test an, wie hoch das Risiko im Vergleich zum durchschnittlichen Risiko
ist. Das Ergebnis wird mithilfe von wissenschaftlich geprüften Risiko-
Scores errechnet. „Ein schlechtes Testergebnis bedeutet jedoch nicht, dass
man dem Herzinfarkt hilflos ausgeliefert ist, sondern es dient als
Aufforderung, etwas für die Gesundheit zu tun“, betont Dr. Starnecker und
rät: „Am besten sollte man einen Internisten oder Kardiologen aufsuchen,
um gemeinsam eine Strategie gegen den Herzinfarkt zu entwickeln.“

Auf gesunden Lebensstil achten
Der Risiko-Test soll nicht den Arztbesuch ersetzen, sondern bei der
Einschätzung des persönlichen Risikos für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
helfen, um möglichst frühzeitig gegensteuern zu können. Ziel ist es, Wege
aufzuzeigen, das Herz länger jung zu halten, gesund zu bleiben und auch
das Risiko für einen erneuten Herzinfarkt zu minimieren. Der Test liefert
Herzgesunden wie auch bereits Erkrankten wichtige Hinweise, ob vielleicht
noch mehr für die eigene Herzgesundheit getan werden sollte.

Podcast: Das Herzrisiko testen – wie gut ist das möglich?
Im aktuellen Podcast informieren Prof. Heribert Schunkert und Dr. Fabian
Starnecker, die den Test mit entwickelt haben, wie verlässlich ein solcher
Test sein kann:
<https://herzstiftung.de/service-und-aktuelles/podcasts/herzrisiko-testen>

Der Podcast „imPULS - Wissen für Gesundheit“ hat mittlerweile rund 110 000
Hörerinnen und Hörer.

Bildmaterial erhalten Sie gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Tel.
unter 069 955128-114 / -140.

(1) Die Risiko-Scores des Herzinfarkt-Risikotests

1.      Framingham Risk Score: Rospleszcz, et al., Temporal trends in
cardiovascular risk factors and performance of the Framingham Risk Score
and the Pooled Cohort Equations, BMJ JECH, 2019.
2.      SCORE2-OP risk prediction algorithms: SCORE2-OP working group and
ESC Cardiovascular risk collaboration, SCORE2 risk prediction algorithms:
a) new models to estimate 10-year risk of cardiovascular disease in
Europe, European Heart Journal, 2021
b) estimating incident cardiovascular event risk in older persons in four
geographical risk regions, European Heart Journal, 2021.

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Gesundheit braucht kluge Köpfe

Am 6. Juli 2023 lädt die SRH Hochschule für Gesundheit zu ihrem nächsten
Online-Infonachmittag ein.

„Um unsere Hochschule stetig weiterzuentwickeln und an die Bedarfe des
Wachstumsmarktes Gesundheits- und Sozialwesen anzupassen, prüfen wir nicht
nur unsere bestehenden Studiengänge kontinuierlich auf deren Aktualität,
sondern entwickeln auch neue innovative Studienprogramme. So gehen im
kommenden Wintersemester gleich fünf Master-Studiengänge erstmals an den
Start“, berichtet Diana Troll, Leiterin Marketing und Vertrieb der SRH
Hochschule für Gesundheit.

Neben den Master-Studiengängen Systemische Beratung und Management sowie
Psychologie, die beide am Campus Gera angeboten werden, startet sowohl am
Campus Gera als auch am Campus Rheinland in Leverkusen der Master
Medizinische Ernährungswissenschaft und Ernährungstherapie. Zudem gibt es
gleich zwei neue Master-Programme im Bereich Physician Assistant, die in
einem hybriden Studienmodell organisiert sind: Physician Assistant –
Klinische Notfallmedizin sowie Physician Assistant – Ambulante Versorgung.

Insgesamt bietet die SRH Hochschule für Gesundheit damit aktuell
bundesweit 25 Bachelor- und Master-Studiengänge an, zu denen sich
Interessierte zum Online-Infonachmittag am 6. Juli 2023 um 16 Uhr
ausführlich informieren können. Auch allgemeine Fragen rund um das Studium
an der Gesundheitshochschule der SRH werden beantwortet. In den spannenden
Studiengängen der vier Fachbereiche Gesundheit und Soziales, Pädagogik,
Psychologie und Therapiewissenschaften erlangen die Studierenden neben
Fach- und Methodenkompetenzen auch Sozial- und Selbstkompetenzen.

Zudem wurden die Studiengänge gemeinsam mit starken Partner:innen aus der
Gesundheitsbranche entwickelt, sodass von Anfang an die Verzahnung von
Theorie und Praxis im Fokus stand. Die SRH Hochschule für Gesundheit ist
jedoch nicht nur durch praxisnahe Vorlesungen geprägt, sondern auch durch
flexible Studienmodelle, die mit ihrer für die Hochschule typischen
Blockstruktur eine optimale Work-Life-Study-Balance bieten.

Interessierte können sich für die kostenfreie Online-Infoveranstaltung am
6. Juli 2023 um 16 Uhr unter https://eveeno.com/141995675 anmelden.

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Neue Daten zeigen: Psychiatrische Versorgung deutschlandweit in Gefahr

Psychiatrischen Kliniken drohen aufgrund einer Personal-Richtlinie des
G-BA ab 01.01.2024 Strafzahlungen. Diese Sanktionen, das zeigen neueste
Analysen, sind unverhältnismäßig, unsachgemäß und ungerecht und würden
deutschlandweit zu einem unkontrollierten und dramatischen Verlust von
Behandlungsmöglichkeiten führen. Um das zu verhindern, fordert ein breites
Bündnis aus Fachverbänden und Betroffenenvereinigungen jetzt die
Streichung dieser Sanktionen. Nur so kann die Versorgung von Menschen mit
psychischen Erkrankungen gewährleistet werden.

Hintergrund ist die sogenannte „Personalausstattung Psychiatrie und
Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA. In ihr sind seit 2020
Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Die Zahlen wurden ohne
aktuelle Datengrundlage festgesetzt und spiegeln die Notwendigkeiten einer
leitliniengerechten Behandlung nicht wider.

Werden diese ohne Evidenz definierten Untergrenzen nicht eingehalten,
sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Diese greifen, sobald auch nur in
einem Quartal in einer einzigen von sechs Berufsgruppen die Vorgaben nicht
erfüllt sind. Sie werden selbst dann fällig, wenn über das gesamte Jahr
und das gesamte Personal betrachtet alle vorgesehenen Leistungen erbracht
und alle entsprechenden Finanzmittel verausgabt werden. Im Gegenteil zu
vergleichbaren Mechanismen fallen sie in der Höhe drastisch aus: Auch bei
kleinen Unterschreitungen können Zahlungen fällig werden, die fünfmal
höher liegen als die vermeintlich eingesparte Summe.

Die Strafzahlungen werden in vielen Kliniken eine Abwärtsspirale auslösen.
Um sie zu vermeiden, werden Patientenzahlen reduziert und innovative
Behandlungsangebote abgebaut, Mitarbeitende werden von zentralen
Bezugspersonen zur Personal-Veschiebe-Masse. Sanktionszahlungen verringern
die Budgets der Kliniken weiter, was die Personalgewinnung erschwert und
wiederum weitere Sanktionen nach sich zieht. Ist der Weiterbetrieb nicht
mehr wirtschaftlich möglich, werden Kliniken sogar schließen müssen.

Neueste Analysen zeigen, dass davon Kliniken im ganzen Land betroffen sein
werden. Es wird bundesweit und flächendeckend zu einer deutlichen
Verknappung der stationären Behandlungskapazitäten kommen. „Damit steht
die psychiatrische Versorgungslandschaft vor einem unkontrollierten
Kahlschlag“, warnt der Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.
(DGPPN), Andreas Meyer-Lindenberg. „Patientinnen und Patienten, die
stationär in der Erwachsenen- oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie
behandelt werden müssen, können nicht einfach zu niedergelassenen
Behandelnden wechseln. Selbst wenn es ausreichend ambulante
Behandlungsplätze gäbe – die aktuellen Strukturen machen es unmöglich,
solche akut oder schwer erkrankten Patienten ambulant angemessen komplex
zu versorgen.“

Die Sanktionen der PPP-RL gefährden die Versorgungssicherheit. Um diese
Gefahr auszuräumen, ist laut der „Plattform Entgelt“, einem breiten, 2012
gegründeten Bündnis zentraler Akteure der stationären psychiatrischen
Versorgung, akut nur ein Schritt sinnvoll: Die überzogenen und nicht
zielführenden Strafzahlungen der PPP-RL müssen in ihrer aktuellen Form
gestrichen werden. Die Koordinatorin der Plattform Dr. Sylvia Claus
argumentiert: „Es braucht einen verhältnismäßigen und gestuften Ansatz.
Selbstverständlich sollten Gelder, die nicht für Personal eingesetzt
werden, zurückgezahlt werden. Aber Kliniken, die aufgrund des
Fachkräftemangels Schwierigkeiten haben, Stellen zu besetzen, sollten
nicht bestraft, sondern unterstützt werden. Der aktuelle
Sanktionsmechanismus wird nicht zu einer Verbesserung der Versorgung
führen, er gehört abgeschafft.“

Die Folgen wird sonst die Bevölkerung zu tragen haben: Menschen mit
psychischen Erkrankungen, die dann keine oder nicht die richtige
Behandlung erhalten, ihre Angehörigen und auch Mitarbeitende von Kliniken,
die ihrer Arbeit nicht mehr sinnvoll und zufriedenstellend nachkommen
können.

Die Forderung nach Streichung der aktuellen Sanktionen der PPP-RL wird von
einem breiten Bündnis getragen: Mehr als 20 Fach-, Berufs- und
Betroffenenverbände unterstützen das Positionspapier, das die Mechanismen
der Strafzahlungen aufzeigt und mit Beispielberechnungen ihre
Unangemessenheit und die besorgniserregenden Folgen belegt.

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