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Gesundheit

Sie leiden unter Schlafstörungen, Migräne, Long-COVID oder Depression? Dann regelmäßig den Blutdruck prüfen!

Am 24.06.2023 wurde die neue Bluthochdruckleitlinie der „European Society
of Hypertension“ (ESH) publiziert. Darin werden erstmals zehn neue
Begleiterkrankungen aufgeführt, die das kardiovaskuläre Risiko von
Menschen mit Bluthochdruck erhöhen. Die davon betroffenen Patientinnen und
Patienten sollten besonders auf ihre Blutdruckeinstellung achten. Ebenso
sollte bei Menschen mit diesen Begleiterkrankungen, darunter
Schlafstörungen, Migräne, Long-COVID, Depression, nicht alkoholischer
Lebererkrankung, COPD oder chronischen entzündlichen Erkrankungen,
regelmäßig ein Screening auf Bluthochdruck erfolgen.

Bekannt ist, dass Übergewicht und Diabetes mellitus häufig mit
Bluthochdruck einhergehen. Kommt alles drei zusammen, spricht man vom
sogenannten „metabolischen Syndrom“, das mit einem sehr hohen Risiko für
gefährliche Herz- und Gefäßerkrankungen einhergeht. Das ist der Grund,
warum bei Menschen mit Übergewicht oder mit Diabetes mellitus gezielt auf
den Blutdruck geschaut wird. Diese Patientinnen und Patienten werden auch
zur regelmäßigen Selbstmessung ermuntert.

Verschiedene Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass es aber noch
deutlich mehr Erkrankungen gibt, die häufig zusammen mit Bluthochdruck
auftreten und die Prognose der Betroffenen verschlechtern. Die neue
europäische Blutdruckleitlinie der ESH hat nun gleich zehn neue
Begleiterkrankungen in den Katalog aufgenommen. Menschen, die diese
aufweisen und gleichzeitig zu hohe Blutdruckwerte haben, sind stark
gefährdet, sog. kardiovaskuläre Erkrankungen wie einen Herzinfarkt oder
einen Schlaganfall zu erleiden. „Es ist daher extrem wichtig, dass wir
Ärztinnen und Ärzte auch bei Menschen mit diesen Krankheiten auf den
Blutdruck achten und bei Bedarf eine blutdrucksenkende Therapie
einleiten.“ Dieses Fazit zieht Prof. Markus van der Giet,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga.

Um welche Erkrankungen handelt es sich dabei? Neu wurde die nicht
alkoholbedingte Lebererkrankung, auch „Fettleber“ genannt, in die Liste
der Komorbiditäten aufgenommen. Dieser Zusammenhang ist nicht
überraschend: Wer sich schlecht bzw. viel zu reichhaltig ernährt, so dass
die Leber verfettet, hat mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch
Übergewicht und nicht selten in Folge einen Typ-2-Diabetes und/oder
Bluthochdruck und damit ein deutlich erhöhtes kardiovaskuläres Risiko.
Auch ein nicht-medikamentös einstellbarer Bluthochdruck ist auf der Liste
zu finden, denn er führt zu Folgeschäden an Herz, Gefäßen und Nieren.
Bluthochdruck erhöht aber auch das kardiovaskuläre Risiko bei Menschen mit
chronischer obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), Gicht oder chronischen
entzündlichen Erkrankungen wie beispielsweise rheumatoide Arthritis oder
Morbus Crohn.
Ebenfalls neu – und auch etwas überraschend – ist, dass die
kardiovaskuläre Risikoerhöhung auch bei dem Aufeinandertreffen von
Bluthochdruck mit Schlafstörungen, Depression, Migräne, erektiler
Dysfunktion oder chronischen Infektionen – als Beispiel wird in den
Leitlinien Long-COVID genannt – besteht. „Auch wenn man hier auf den
ersten Blick keinen pathophysiologischen Zusammenhang sieht, ist die
Datenlage so eindeutig, dass nun auch diese Erkrankungen als gefährliche
Begleiterkrankungen von Bluthochdruck in der Leitlinie gelistet werden“,
betont Prof. van der Giet.

Doch was heißt das für die Betroffenen? „Bei Menschen mit Bluthochdruck,
die an einer dieser Erkrankungen leiden, muss die Blutdruckeinstellung
sehr konsequent erfolgen. Die Betroffenen sollten über ihr erhöhtes
kardiovaskuläres Risiko informiert werden, damit sie die blutdrucksenkende
Therapie ernst nehmen und auch durch Lebensstilumstellungen aktiv dazu
beitragen, eine weitere Risikoreduktion zu erreichen“, so der
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Hochdruckliga.

Der Experte hebt aber noch eine weitere Konsequenz hervor, die sich aus
dem Wissen über die neuen Komorbiditäten ergibt. „Menschen, die an diesen
Erkrankungen leiden, also z. B. an Long-COVID, Depression, Schlafstörungen
oder Migräne, sollten verstärkt auf ihre Blutdruckwerte achten. Denn viele
ahnen nichts von diesem Zusammenhang und merken nicht, dass sie zusätzlich
auch an Bluthochdruck leiden. Die rechtzeitige Diagnose ist umso
wichtiger, da Bluthochdruck gut behandelbar ist. Wird er frühzeitig
erkannt und behandelt, kann das kardiovaskuläre Risiko der Menschen mit
diesen Erkrankungen dadurch auf den Normalwert gesenkt werden.“ Granz
praktisch rät Prof. van der Giet allen Menschen, die unter
Schlafstörungen, Migräne, Long-COVID oder Depression, nicht alkoholischer
Lebererkrankung, COPD, Gicht, erektiler Dysfunktion  oder chronischen,
entzündlichen Erkrankungen zu einer regelmäßigen Überprüfung der
Blutdruckwerte. „Die neuen Leitlinien geben die klare Empfehlung, dass bei
allen Menschen ab dem 40. Lebensjahr sowie bei allen Risikopatientinnen
und -patienten, egal welchen Alters, regelmäßig ein Screening auf
Bluthochdruck erfolgen sollte. Es ist wichtig, dass auch die Menschen, die
unter den in der Leitlinie neu aufgeführten, risikoassoziierten
Krankheiten leiden, wissen, dass sie zu den Risikogruppen zählen.“

Die zehn neuen Komorbiditäten im Überblick
1.      Resistente Hypertonie
2.      Nicht alkoholbedingte Lebererkrankung
3.      COPD
4.      Chronisch entzündliche Erkrankungen
5.      Gicht
6.      Schlafstörungen
7.      Depression
8.      Migräne
9.      Erektile Dysfunktion
10.     Chronische Infektionen (z. B. Long-COVID)

Quelle: 2023 ESH Guidelines for the management of arterial hypertension.
The Task Force for the management of arterial hypertension of the European
Society of Hypertension Endorsed by the European Renal Association (ERA)
and the International Society of Hypertension (ISH). J Hypertens. 2023 Jun
21. doi: 10.1097/HJH.0000000000003480. Epub ahead of print. PMID:
37345492.
https://journals.lww.com/jhypertension/Fulltext/9900/2023_ESH_Guidelines_for_the_management_of_arterial.271.aspx

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Neue geschlechtsspezifische Risikofaktoren für Bluthochdruck

In höheren Lebensjahren sind mehr Frauen als Männer von Bluthochdruck
betroffen. In der neuen Bluthochdruckleitlinie der „European Society of
Hypertension“ (ESH) werden zwei frauenspezifische Risikofaktoren für
Bluthochdruck hervorgehoben: frühes Einsetzen der Menopause und
Schwangerschaftskomplikationen (mehrfache Fehl- oder Frühgeburt,
Schwangerschaftsbluthochdruck oder Schwangerschafts-Diabetes). Auch bei
der Hormonersatztherapie ist Vorsicht geboten – das gilt ausdrücklich auch
für Menschen mit Transidentität, die eine geschlechtsangleichende
Hormontherapie erhalten.

Bluthochdruck ist ein „Volksleiden“. Insgesamt ist jede/jeder Dritte in
Deutschland davon betroffen, im höheren Alter (ab 60 Jahren) bereits
jede/jeder Zweite. Schaut man sich die Geschlechterverteilung der Menschen
mit Bluthochdruck an, fällt vor allem ein markanter Wechsel auf: Während
bei den jüngeren Betroffenen (unter 50 Jahren) deutlich mehr Männer als
Frauen unter Bluthochdruck leiden, sind es bei den älteren (über 65
Jahren) mehr Frauen. Das weibliche Geschlecht erhöht somit im Alter das
Risiko für Bluthochdruck.

„Viele Studien haben untersucht, warum das so ist, und haben mehrere
frauenspezifische Risikofaktoren zusammengetragen, die in der neuen
Leitlinie der ‚European Society of Hypertension (ESH)` erstmals benannt
werden – mit dem Hinweis, dass bei Menschen mit Risikofaktoren regelmäßig
ein Screening auf Bluthochdruck erfolgen soll“, erklärt Prof. Markus van
der Giet, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Hochdruckliga. „Es ist also
wichtig, dass wir Frauen für diese neuen Risikofaktoren sensibilisieren.“

Zunächst werden Schwangerschaftskomplikationen aufgeführt. Frauen, die
während der Schwangerschaft zu hohe Blutdruckwerte hatten oder gar unter
bluthochdruckbedingten Komplikationen wie Präeklampsie (sog.
Schwangerschaftsvergiftung) gelitten haben, aber auch Frauen mit
Schwangerschafts-Diabetes oder nach mehrfachen Fehl- oder Frühgeburten
sind besonders gefährdet, insbesondere im höheren Alter Bluthochdruck zu
entwickeln. „Das bedeutet aber nicht, dass bei diesen Frauen erst ab 60
oder 65 Jahren regelmäßig der Blutdruck kontrolliert werden sollte. Die
neue Leitlinie hebt hervor, dass eine regelmäßige Messung bei allen
Risikopersonen, egal welchen Alters, erfolgen sollte“, betont der Experte.

Ein weiterer frauenspezifischer Bluthochdruck-Risikofaktor ist das frühe
Einsetzen der Menopause. „Normalerweise kommen Frauen zwischen dem 45. und
60. Lebensjahr in die Wechseljahre, der Durchschnitt liegt bei 51 Jahren.
Frauen, die bereits vorher keine Regelblutung mehr bekommen, ohne dass
dieses durch einen Eingriff, z. B. im Rahmen einer Krebsoperation oder
einer hormonell herbeigeführten Menopause, wie sie bei vielen
Brustkrebspatientinnen erfolgt, erklärbar ist, sollten also bewusst auf
ihre Blutdruckwerte achten, sobald die frühe Menopause eingesetzt hat“,
empfiehlt der Experte unter Berufung auf die neue Leitlinie.

Wie er ausführt, lassen sich diese beiden frauenspezifischen
Risikofaktoren nicht ändern, da man natürlich weder einen Einfluss auf das
Einsetzen der Wechseljahre und häufig auch nicht auf das Auftreten von
Schwangerschaftskomplikationen habe. „Wichtig ist nur, dass die
betroffenen Frauen ihren Blutdruck im Blick behalten und erhöhte Werte
(140/90 mmHg oder mehr) rechtzeitig behandelt werden, bevor Folgeschäden
an den Organen, allen voran Herz, Nieren und Gefäße, entstehen“, so Prof.
van der Giet.

Immer wieder gab es auch Spekulationen, ob eine Hormonersatztherapie in
der Menopause das Risiko für Bluthochdruck erhöht. Gemäß der Leitlinie ist
das nicht per se der Fall, dennoch wird empfohlen, unter einer solchen
Therapie regelmäßig den Blutdruck zu kontrollieren und bei Bedarf
Bluthochdruckmedikamente einzunehmen. Haben diese, was nur sehr selten
passiert, keinen ausreichenden blutdrucksenkenden Effekt, soll die
Hormontherapie abgebrochen werden.

Auch zur Hormontherapie von Menschen mit Transidentität, bei der die
Hormone sehr viel höher dosiert sind, ist die Datenlage nicht eindeutig.
Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob diese Therapie das Risiko
für Bluthochdruck und/oder das kardiovaskuläre Risiko erhöht. Die neue
Leitlinie empfiehlt diesen Menschen, wie allen anderen, die aus den
verschiedensten Gründen eine Hormontherapie erhalten, den Blutdruck
regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf behandeln zu lassen. „Es ist
wichtig, dass die Patientinnen und Patienten bei Verschreiben der
geschlechtsangleichenden Hormontherapie auch darauf hingewiesen werden“,
so der Experte abschließend.

Quelle: 2023 ESH Guidelines for the management of arterial hypertension.
The Task Force for the management of arterial hypertension of the European
Society of Hypertension Endorsed by the European Renal Association (ERA)
and the International Society of Hypertension (ISH). J Hypertens. 2023 Jun
21. doi: 10.1097/HJH.0000000000003480. Epub ahead of print. PMID:
37345492.
https://journals.lww.com/jhypertension/Fulltext/9900/2023_ESH_Guidelines_for_the_management_of_arterial.271.aspx

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Master-Studiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit reakkreditiert

Bundesweit einzigartiger Studiengang bietet nun Wahlmöglichkeiten in den
Schwerpunkten Sozialraum, Kulturelle Diversität, Inklusion und Pflege

In Organisationen arbeiten Menschen verschiedenen Alters und Geschlechts
mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, ungleichen
gesundheitlichen Voraussetzungen und in oft grundsätzlich verschiedenen
Lebensphasen mit jeweils anderen Anforderungen. Von den Betrieben
verlangen diese bunten Belegschaften Flexibilität und Rahmenbedingungen,
die es erlauben, Leistungsanforderungen mit individuellen Bedürfnissen in
Übereinstimmung zu bringen und die Beschäftigten gesund und leistungsfähig
zu halten. Um das zu bewerkstelligen bedarf es Menschen, die dazu
ausgebildet sind, die oft gegensätzlichen Ansprüche zu koordinieren und
erfolgreich zu kommunizieren. „Diese Fachkräfte möchten wir in unserem
Master-Studiengang Gesundheit und Diversity in der Arbeit ausbilden“,
erläutert Prof.in Dr.in Gudrun Faller, Professorin für Kommunikation und
Intervention im Kontext von Gesundheit und Arbeit und Prodekanin des
Department of Community Health an der Hochschule für Gesundheit (HS
Gesundheit) in Bochum. Der Studiengang wurde nun vom Akkreditierungsrat
für acht Jahre reakkreditert und kann in Voll- und Teilzeit studiert
werden.

„Arbeit ist ein zentraler menschlicher Lebensbereich, und die Art, wie
Arbeitsbedingungen gestaltet sind, hat unmittelbare Auswirkungen auf
Gesundheit und Wohlbefinden“, erläutert Gudrun Faller. „Gleichzeitig wird
die Arbeitswelt immer vielfältiger, und es braucht mehr denn je
Expert*innen, die in der Lage sind, gemeinsam mit Betrieben und
Organisationen geeignete Konzepte für Gesundheit und Diversität zu
konzipieren, zu implementieren und weiterzuentwickeln. Aufgrund der
ständigen Veränderungen in Gesellschaft und Arbeit ist es zudem
entscheidend, diese Expert*innen in die Lage zu versetzen, sich und die
eigenen fachlichen Kompetenzen nach Abschluss des Studiums selbstständig
weiter zu entwickeln.“ Dazu haben die Verantwortlichen den Studiengang,
der in dieser Form in Deutschland einmalig ist, vor der Reakkreditierung
weiter optimiert. Die wichtigste Änderung dabei ist, dass die Studierenden
nun über mehr Wahlmöglichkeiten verfügen. Gudrun Faller: „Das bedeutet,
dass sie ihr Studiengangsprofil stärker nach ihren eigenen Interessen
gestalten können. Beispielsweise können sie Schwerpunkte in den Bereichen
Sozialraum, aber auch Kulturelle Diversität, Inklusion oder Pflege setzen.
Dadurch bietet der Studiengang nun noch mehr Anknüpfungspunkte und
Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Absolvent*innen unserer
verschiedenen Bachelorstudiengänge.“

Beibehalten wird hingegen das doppelte Angebot des Studiengangs in Form
eines Vollzeit- und Teilzeitmasters. „Beide Optionen wurden in der
Vergangenheit rege nachgefragt. Das zeigt uns, dass auf Seiten der
Studierenden ein Bedarf besteht, das Studium nach eigenen Vorstellungen zu
gestalten und es mit der eigenen Lebenssituation in Beruf und Familie in
Übereinstimmung zu bringen. Dem kommen wir mit unseren Angeboten nach“, so
Gudrun Faller.

Studiengang soll Fachkräftemangel entgegenwirken
„Viele Unternehmen und Organisationen erleben in ihren Branchen gerade
einen gravierenden Fachkräftemangel und stellen sich die Frage, wie sie
zusätzliche Arbeitskräfte gewinnen können. Aus unserer Sicht ist es für
sie wichtig, den Bedarfen vielfältiger Beschäftigtengruppen nachzukommen.
Nur so ist es möglich, sie gesund und motiviert an der Arbeit teilhaben zu
lassen“, sagt Gudrun Faller. Die Studierenden werden im Studium deshalb
darauf vorbereitet, vielfalts- und gesundheitsorientierte Konzepte
gemeinsam mit Betrieben und außerbetrieblichen Organisationen zu
entwickeln, in den Betrieben zu implementieren und weiterzuentwickeln. Das
lernen die Studierenden nicht nur theoretisch, sondern auch im Hinblick
auf die praktische Umsetzung und Bewältigung der damit verbundenen
alltäglichen Herausforderungen. Das Konzept der gleichzeitigen
Berücksichtigung von Gesundheit und Diversität im Kontext Arbeit ist als
Studiengang in Deutschland einzigartig und kann nun wieder und weiterhin
in Bochum studiert werden.

„Wir freuen uns, dass mit der Beschlussfassung im Akkreditierungsrat am
27. Juni nun auch der letzte Schritt in einem arbeitsreichen
Akkreditierungsverfahren erfolgreich gegangen wurde“, sagt Prof. Dr.
Michael Wessels, Dekan des Department of Community Health. „Wir sind stolz
darauf, dass wir die Akkreditierung wieder ohne Auflagen erreicht haben.
Damit haben Bewerber*innen nun die Sicherheit, dass sie sich bei uns in
ein hochwertiges und wissenschaftlich fundiertes Masterprogramm
einschreiben. Die Absolvent*innen des Studiengangs werden sehr gute
Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben und in einem Tätigkeitsfeld
arbeiten dürfen, das nie langweilig wird.“

Kein NC-Verfahren für Vollzeit-Studiengang notwendig
Für ein Studium der Vollzeit-Variante des Studiengangs ist kein NC-
Verfahren notwendig, lediglich die Zeitzeit-Variante ist derzeit mit einem
Numerus clausus belegt. „Auch bei den fachlichen Voraussetzungen sind wir
relativ offen, weil wir finden, dass alle in einem vorausgehenden
Studiengang erworbenen Kompetenzen eine wertvolle Ressource bieten, die
wir in unserem Master weiterentwickeln und ergänzen wollen. Als
Vertreter*innen der neuen Disziplin ‚Community Health‘ verstehen wir uns
als neuronales Netz, das aus vielen disziplinären Zellen besteht, die in
ihrem Zusammenwirken ein intelligentes und leistungsfähiges Ganzes
bilden“, so Gudrun Faller.

Über die Hochschule für Gesundheit in Bochum:
Die Hochschule für Gesundheit in Bochum hat den ambitionierten Anspruch,
die führende Bildungseinrichtung für Gesundheit in Deutschland zu sein.
2009 mit fünf Studiengängen gestartet, studieren heute über 1.800
Studierende in vielfältigen und innovativen Bachelor- und Masterprogrammen
an unserer Hochschule. Ob sie in unseren Studiengängen die Qualität der
gesundheitlichen Versorgung verbessern, den gerechten Zugang zu Gesundheit
für vielfältige Gruppen sicherstellen oder Konzepte entwickeln, wie sie
mit knappen Ressourcen im Bereich Gesundheit wirtschaftlich und
nutzbringend umgehen. Es geht uns immer darum, einen Beitrag zur
Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen zu leisten.
Unser Studienangebot schließt aktuelle Themen wie Digitalisierung im
Gesundheitssektor, Nachhaltigkeit und Diversität aktiv mit ein.
Fachspezifisch geprägte Skills-Labs zum berufspraktischen Kompetenzerwerb,
Computerräume sowie Kommunikations- und Bewegungslabore sorgen für
hervorragende Studienbedingungen. Zudem bieten zahlreiche Kooperationen
mit unterschiedlichen Einrichtungen der Versorgungspraxis ideale
Bedingungen für praktische Studienphasen im In- und Ausland.
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Pressekontakt: Hochschule für Gesundheit - University of Applied Sciences,
Gesundheitscampus 8, 44801 Bochum, Jan Vestweber, Pressesprecher, T +49
234 77727 - 353, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Web: www.hs-
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Kommentar zur neuen Krankenhausreform

Gestern haben sich die Bundesregierung und die Länder auf Eckpunkte bei
der Krankenhausreform geeignet. Dr. Andreas Beivers, Professor für
Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius in München, ordnet die
Ergebnisse der Gespräche ein.

Es war ein langes und zähes Ringen zwischen Bund und Ländern, doch nun ist
scheinbar die Einigung erreicht, auch wenn der formale
Gesetzgebungsprozess erst nach der Sommerpause, sprich im Herbst beginnt.
Im Kern beabsichtigt die Reform drei zentrale Ziele: Gewährleistung von
Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), Sicherung und Steigerung der
Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung, wie das Eckpunktepapier vom
10. Juli 2023 selbst attestiert.

Die Fallpauschalen werden in ihrer Bedeutung deutlich gestutzt

Im Detail: Als äußerst positiv ist anzumerken, dass sich Bund und Länder
nun auf den grundlegenden Modus Operandi der zukünftigen
Krankenhausfinanzierung geeinigt haben: Die Fallpauschalen werden in ihrer
Bedeutung deutlich gestutzt, eine Vorhaltekostenfinanzierung der Kliniken
in Höhe von 60 Prozent soll kommen. Auch wenn dieser Prozentsatz aus
gesundheitsökonomischer Sicht als etwas zu hoch erscheint und die Gefahr
mit sich bringt, dass sich Mehrleistungen für Kliniken nicht mehr so
lohnen, sprich der Anreiz für Fleißige damit gedrosselt wird, ist dies ein
Schritt in die richtige Richtung. Ziel war es, die Kliniken aus dem
Hamsterrad, durch immer mehr Fälle ihre Kosten finanzieren zu können, zu
befreien. Das ist gelungen. Reduziert man aber Leistungsanreize zu stark,
besteht die Gefahr von Rationierung und Wartezeiten – wie wir es aus
staatlichen Gesundheitssystemen kennen.

Planungshoheit bleibt bei den Ländern

Gut ist, dass die Planungshoheit bei den Ländern verbleibt. Denn gerade in
der Pandemie hat man ja gesehen: Gesundheitsversorgung ist eine regionale
Aufgabe, die sich immer im Spannungsbogen zwischen sinnvollen,
bundeseinheitlichen Vorgaben auf der einen, und regionalen
Lösungskonzepten auf der anderen Seite bewegt.

Mangelnder Investitionskostenfinanzierung führt zu Insolvenzen

Schade ist, dass kein Bund-Länder-Durchbruch bei der Lösung der maroden
Investitionskostenfinanzierung der Kliniken gelungen ist. Im Grunde bleibt
hier vieles beim Alten, erweitert um einen Krankenhausstrukturfonds, den
es schon gibt. Wie auch die Prognosen des aktuellen Krankenhaus Rating
Reportes zeigen, sind viele deutsche Kliniken von Insolvenz bedroht – und
dies ist auch ein Grund mangelnder Investitionskostenfinanzierung, die in
den jeweiligen Bundesländern sehr heterogen ist. Dies gefährdet nicht nur
die Existenz vieler Krankenhäuser an sich, sondern kann auch zu einer
Verstärkung und Manifestation sozioökonomischer Versorgungsunterschiede in
Deutschland führen. Gerade in vermögenderen Bundesländern und Regionen
sind die Länder, aber auch einzelne Kommunen und Städte eher in der Lage
ihre Kliniken finanziell zu unterstützen und somit Insolvenzen abzuwenden.
In heute schon strukturschwachen Regionen mit hoher kommunaler
Überschuldung und ggfs. schlechterem Gesundheitszu-stand sowie geringerer
Lebenserwartung kann sich dies anders dar-stellen. Es wäre fatal, wenn ein
kalter Strukturwandel dazu führen würde, soziale Unterschiede – gerade
auch in der Gesundheitsversor-gung – zu vergrößern.

Als besonders positiv ist hervorzuheben, dass sich Bund und Länder nun auf
eine Konkretisierung der Aufgaben, der Rolle und der Finanzierung
sogenannter Ii-Kliniken einigen konnten. Diese sektorenübergreifenden
Versorger (sogg. Level Ii-Krankenhäuser) sind auch in Zukunft
Plankrankenhäuser, und werden auf solide finanzielle Füße gestellt.
Dadurch kann es zum ersten Mal seit Jahrzenten gelingen, die sektorale
Trennung des Gesundheitssystems zwischen ambulant und stationär zu
durchbrechen und gerade auch den Pflegefachberufen eine sehr attraktive
berufliche Perspektive zu bieten. Deren Rolle wurde nun durch den
folgenden Kompromiss gestärkt.

„Eine gute Hüfttransplantation folgt in Bayern keinen anderen Regeln und
Kriterien als in Berlin oder Bremen.“

Lobenswert ist auch, dass die Länder bei der Klassifikation ihrer Kliniken
– beispielsweise im Bereich der Fachkrankenhäuser, maßgebli-che
Mitspracherechte haben bzw. behalten. Dies schaff Flexibilität in den
Ländern und in der Versorgung vor Ort. Das ist zentral – dann die
Versorgung in den Regionen kann nicht aus Berlin vom Schreibtisch aus
geplant werden. Was aber bundeseinheitlich erfolgen sollte, sind Vorgaben
von Qualitätskriterien. Eine gute Hüfttransplantation folgt in Bayern
keinen anderen Regeln und Kriterien als in Berlin oder Bremen. Hier haben
Bund und Länder nun scheinbar gute und pragmatische Lösungen gefunden, die
auch anerkennen, dass Qualität nicht einfach zu messen ist und es
statistische Fallstricke gibt – und dennoch Datentransparenz hergestellt
werden kann, damit die Versorgung zum Wohle der Patientinnen und Patienten
besser wird.

Über die Hochschule Fresenius
Die Hochschule Fresenius mit ihren Standorten in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt am Main, Hamburg, Id-stein, Köln, München und Wiesbaden sowie
dem Studienzentrum in New York gehört mit über 18.000 Studierenden zu den
größten und renommiertesten privaten Hochschulen in Deutschland. Sie
blickt auf eine 175-jährige Tradition zurück. 1848 gründete Carl Remigius
Fresenius in Wiesbaden das „Chemische Laboratorium Fresenius“, das sich
von Beginn an sowohl der Laborpraxis als auch der Ausbildung widme-te.
Seit 1971 ist die Hochschule staatlich anerkannt. Sie verfügt über ein
sehr breites, vielfältiges Fächer-angebot und bietet in den Fachbereichen
Chemie & Biologie, Design, Gesundheit & Soziales, onlineplus sowie
Wirtschaft & Medien Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit sowie
berufsbegleitende und aus-bildungsbegleitende (duale) Studiengänge an. Die
Hochschule Fresenius ist vom Wissenschaftsrat instituti-onell
akkreditiert. Bei der Erstakkreditierung 2010 wurden insbesondere ihr
„breites und innovatives Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen“,
„ihre Internationalität“ sowie ihr „überzeugend gestal-teter Praxisbezug“
vom Wissenschaftsrat gewürdigt. Weitere Informationen finden Sie auf
unserer Websi-te: www.hs-fresenius.de

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