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G-BA Beschluss zu dDMP: Chance für bessere Diabetesversorgung, aber Nachbesserung nötig

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Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt den aktuellen Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), digitale Module für die
strukturierte Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 und Typ
2 einzuführen.

Rund 4,7 Millionen gesetzlich Versicherte sind bereits in
klassische Disease Management Programme (DMP) eingeschrieben – Tendenz
steigend. Das neue digitale Angebot (dDMP) soll diese Programme auf
freiwilliger Basis ergänzen. Die DDG sieht darin eine große Chance, warnt
aber zugleich in einer Stellungnahme: Bestehenden DMP müssen dringend
reformiert werden und das dDMP einem Transformationsprozess zur digitalen
Versorgungsstruktur gerecht werden.

Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen haben
sich bewährt: „Seit der Einführung von DMP für Personen mit Diabetes Typ 1
und Typ 2 hat sich deren Versorgung deutlich verbessert. Studien zeigen
Rückgänge bei Amputationen um 58 Prozent, bei Erblindungen um 64 Prozent
und bei der Dialysepflicht um 36 Prozent“, bilanziert Dr. med. Tobias
Wiesner, niedergelassener Diabetologe aus Leipzig, Vorstandsmitglied der
DDG sowie des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen (BVND). Doch
der bürokratische Aufwand in den Praxen sei nach wie vor hoch und die
Honorierung vielfach nicht wirtschaftlich. Das gefährde die Zukunft der
ambulanten Diabetologie, so Wiesner. Auch Professor Dr. med. Dirk Müller-
Wieland, Vorsitzender der Kommission Digitalisierung der DDG betont: „Das
digitale DMP kann ein echter Fortschritt werden – aber nur, wenn wir
gleichzeitig die Strukturprobleme der bestehenden DMP lösen und damit ein
stabiles Fundament für die Versorgung schaffen.“

Mehr Flexibilität und Effizienz durch digitale Module

Die vom G-BA beschlossenen neuen digitalen Module ergänzen die bestehenden
DMP und ermöglichen mehr Flexibilität in der Versorgung: Ärztliche
Konsultationen können per Video erfolgen, Informationen auch asynchron
über sichere Messenger-Dienste ausgetauscht werden. Ein datengestütztes
Glukosemanagement unterstützt dabei eine individuelle, eng abgestimmte
Therapie zwischen Praxis und Patientin oder Patient. Behandelnde und
Versicherte können darauf freiwillig zurückgreifen. „Das dDMP ermöglicht
eine optimierte personalisierte Betreuung. Die Behandlung kann so noch
stärker auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet werden. Gleichzeitig
wirkt es dem steigenden Fachkräftemangel entgegen“, erklärt Müller-
Wieland. „Die Nutzung von Diabetes-Technologien, wie sie schon heute
überwiegend eingesetzt werden und das Vorliegen breiter digitaler
Datenstrukturen machen ein digitales DMP geradezu unumgänglich.“ Bezüglich
der verfügbaren digitalen Daten arbeitet die DDG seit vielen Jahren an der
eDA (elektronische Diabetesakte), die problemlos an die ePA angeschlossen
werden könnte und mit dem dDMP mehr Schlagkraft erhalten würde.

Damit Praxen digitale DMP-Module anbieten können, müssen sie bestimmte
Voraussetzungen erfüllen: Sie benötigen ein digitales Terminmanagement,
müssen Videosprechstunden anbieten und Dienste der Telematik-Infrastruktur
nutzen. Versicherte wiederum können nur teilnehmen, wenn sie die
elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.

Tiefgreifende Reform des bestehenden DMP-Systems notwendig

Doch damit das neue dDMP sein volles Potenzial entfalten kann, fordert die
DDG gemeinsam mit dem BVND in einer Stellungnahme grundlegende Reformen
des bestehenden DMP-Systems. Zudem stellen sie explizit Anforderungen an
das neue dDMP, um eine reibungslose und nachhaltige Nutzung
sicherzustellen. Hierzu gehören:

1. Wirtschaftlichkeit sicherstellen: Rückwirkende Ausschreibungen mit
Honorarrückforderungen müssen abgeschafft werden.

2. Dokumentation vereinfachen: Die digitale Einschreibung ins DMP sollte
verpflichtend werden, da so eine Doppeldokumentation (analog und digital)
vermieden wird. Daten sollten automatisiert aus Praxisverwaltungssystemen
(PVS) in die ePA überführt werden.

3. Digitale Leistungen vergüten: Videosprechstunden, Beratung per Video
und digitale Schulungen müssen verbindlicher Teil der DMP-Verträge werden
– mit klarer Vergütung.

4. Krankenhäuser einbinden/intersektionale Versorgung ermöglichen:
Stationäre Einrichtungen müssen für die Mitbehandlung von Menschen mit
Diabetes im DMP besser integriert und finanziell beteiligt/berücksichtigt
werden.

5. Einheitliche Verträge: Für die digitalen DMP sollten bundesweite,
sektorenübergreifende Verträge gelten, um bürokratische Hürden zu senken.

6. Digitale Schnittstellen schaffen und zusammenführen: Es muss die
Telematik-Infrastruktur genutzt und ein strukturierter Zugang zu DMP-Daten
für alle Behandelnden ermöglicht werden. Außerdem sollten digitale
Gesundheitsanwendungen (DiGA) einbezogen werden, um Patientenschulungen in
DMP zu integrieren.