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Klagewelle auch gegen Renault

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Die im Abgasskandal führende Kanzlei Rogert & Ulbrich eröffnet nun
auch für Dieselfahrzeuge von Renault und andere Marken, die Renault
Motoren nutzen, die erste Klagewelle.

Nachdem bereits erfolgreich gegen Renault Händler geklagt wurde (vgl.
Urteile des LG Duesseldorf vom 09.05.2016 Az : 23 O 195/15, und vom
05.02.2018 Az: 5 O 369/16), werden nun auch die ersten Klagen
unmittelbar gegen den Hersteller eingereicht. Prof. Dr. Rogert,
Partner der Sozietät, erläutert dazu: "Auch Renault hat evident
vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und hat die Käufer nicht über die
abweichenden Eigenschaften ihrer Dieselfahrzeuge im Verhältnis zu den
erteilten EG - Typgenehmigungen aufgeklärt. Jeder Geschädigte hat
deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter
Anrechnung einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Rückgabe des
Fahrzeuges".

Bereits zuvor waren vor allem die 1,6 dci Dieselmotoren von Renault
wegen substantieller Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte
aufgefallen. Die ARD berichtete darüber in PlusMinus zusammenfassend
in ihrer Sendung, die am 04.07.2018 ausgestrahlt wurde ( https://www.
daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/index.html)

Die 1.6 dci Motoren wurden auch in den Fahrzeugen Mercedes Vito
verbaut, die erst kürzlich wegen der Verwendung illegaler
Abschaltvorrichtungen durch das Kraftfahrt - Bundesamt zurückgerufen
wurden. Im Nissan Massenmodell Quashqai findet sich das
Antriebsaggregat von Renault ebenso wie im Renault Scenic, dem
Renault Megane und dem Renault Fluence. Der Motor wird seit 2011 von
Renault verbaut.

"Ebenso wie in Hunderten erfolgreich abgeschlossener Verfahren gegen
andere Autohersteller wird sich auch Renault gegenüber den
Geschädigten verantworten müssen", prognostiziert Rechtsanwalt Tobias
Ulbrich.

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