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Die Pflege eines Angehörigen darf kein Armutsrisiko bedeuten

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Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia
Zurkuhlen, fordert eine „ehrliche Auseinandersetzung“ mit den Folgen, die
die private Pflege eines Angehörigen etwa mit Blick auf finanzielle
Belastungen bedeutet. So zeigen mehrer Studien, dass die informelle Pflege
Einkommenseinbußen von mehreren Hundert Euro pro Monat vor allem für die
Hauptpflege-Person bedeuten kann.



Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
(KDA), wies darauf hin, dass Studien zufolge die Einbußen durch Reduktion
der Arbeitszeit sowie damit verbundene Renteneinbußen und weiteren
Faktoren im Schnitt bei mehreren Hundert Euro jeden Monat liegen. "Nicht
selten stellt die private Pflege ein Armutsrisiko für die
Hauptpflegeperson dar, und das sind meist Frauen", sagte Zurkuhlen.

Die finanziellen Folgen, die aus einer privaten Pflegeverantwortung
entstehen, bleiben in der öffentlichen Debatte oft im Hintergrund. Mit
zunehmender Dauer der Pflegesituation kommt es aber immer häufiger dazu,
dass Erwerbstätige mit Pflegeverantwortung ihre Arbeitszeit reduzieren.
Auch bleiben sie unberücksichtigt bei beruflichen Weiterentwicklungen.
Dies führt zu Einkommenseinbußen, niedrigeren Rentenansprüchen,
abnehmender beruflicher Teilhabe und manchmal auch zu gesellschaftlicher
Ausgrenzung.

Einkommenseinbußen und zusätzliche Kosten durch die Übernahme von
Pflegeverantwortung

Die finanziellen Belastungen durch die Übernahme von Pflegeverantwortung
lassen sich in kurzfristige, mittelfristige sowie langfristige Einbußen
gliedern.

Kurzfristige Einbußen zeigen sich beispielsweise bei der Inanspruchnahme
des Pflegeunterstützungsgeldes, das 90 % des ausgefallenen
Nettoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als eine gesetzliche Höchstgrenze
(2025: 128,63 € pro Tag) beträgt.

Mittelfristig entstehen durch Teilzeit oder durch den Wechsel in Teilzeit,
durch Verlust von Zulagen oder berufliche Aufstiege deutliche
Einkommenseinbußen.

Langfristig zeigen sich hohe kumulierte Verluste durch vermindertes
Lebenseinkommen und den daraus abgeleiteten Rentenansprüchen.

Verdienstausfall von bis zu 2000 Euro und mehr

Ergänzend gilt es auch, die zusätzlich durch die Pflegeübernahme
entstehenden Kosten zu berücksichtigen. Laut DIW-Wochenbericht geben
Pflegehaushalte bezogen auf den Median des verfügbaren Pro-Kopf-Einkommens
sieben Prozent ihres Einkommens zusätzlich für die Pflege aus (DIW-
Wochenbericht 37/2025, S. 595).

In der VdK-Pflegestudie 2023 gaben knapp 42 % der Befragten hinsichtlich
des monatlichen Verdienstausfalls an, dass dieser bis zu 500 Euro beträgt.
Weiter führt die Studie aus: „Bei 29,5% lag der Verdienstausfall bei bis
zu 1.000 Euro und bei 15,5% bei bis zu 1.500 Euro. Bei mehr als 10% lag
der Verdienstausfall bei bis zu 2.000 Euro oder sogar darüber“ (Büscher
2023, S. 60).

Elling et. al. (2024) ermitteln in der Sekundärdatenanalyse der
Erwerbstätigenbefragung von 2018 beim Einkommensvergleich der
Erwerbstätigen mit Pflegeverantwortung (3036 EUR) und der Erwerbstätigen
ohne Pflegeverantwortung (3574 EUR) eine Differenz von monatlich 538 EUR.

Dr. Alexia Zurkuhlen unterstrich: „Die Übernahme von pflegerischen
Verantwortungen durch An- und Zugehörige ist angesichts des
Fachpersonalmangels und der sich verändernden Familienstrukturen
unabdingbar. Die dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Lebensalltag,
die eigene Psyche und auf die Finanzen, verdienen eine ehrliche
Auseinandersetzung. Wollen wir jetzt und in Zukunft die Pflege stärker in
den ambulanten und privaten Bereich verlagern, brauchen wir Antworten auf
die Frage, wie wir die Reproduktion finanzieller Ungleichheiten vermeiden.
Eine Sicherstellung der Pflege hängt neben dem Pflegegeld und den damit
verbundenen Leistungen für pflegebedürftige Personen selbst auch von den
ökonomischen Rahmenbedingungen für die pflegenden Angehörigen ab.“

Bisher, so Zurkuhlen, seien pflegende Angehörige in keiner Weise
ausreichend abgesichert – auch wenn manchmal fälschlich von
„Transferleistungen“ im Zusammenhang auch mit pflegenden Angehörigen
gesprochen werde. Das Pflegegeld stehe ausschließlich den zu pflegenden
Personen zur Verfügung.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe:
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Originalpublikation:
https://kda.de/mit-66-euro-da-faengt-das-pflegen-noch-lange-nicht-an/

https://kda.de/die-vereinbarkeit-von-beruf-und-pflege-wird-oft-mit-
einkommensverlust-und-altersarmut-bezahlt/

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