PM BIÖG: Für die Gesundheit Ihres Kindes - kein Alkohol in der Schwangerschaft
Werdende Mütter sollten in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol verzichten
– dazu ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gemeinsam mit
dem Bundesdrogenbeauftragten anlässlich des Tags des alkoholgeschädigten
Kindes am 9. September auf.
Denn schon geringer Alkoholkonsum in der
Schwangerschaft kann dem Ungeborenen schaden: Betroffene Kinder zeigen
Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und
Sprachprobleme. In Deutschland werden jährlich rund 10.000 Kinder mit
Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren.
Werdende Mütter sollten in der Schwangerschaft ganz auf Alkohol verzichten
– dazu ruft das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gemeinsam
mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
anlässlich des Tags des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September auf.
Denn schon geringer Alkoholkonsum in der Schwangerschaft kann dem
Ungeborenen schaden: Betroffene Kinder zeigen später
Verhaltensauffälligkeiten wie Ruhelosigkeit, Reizbarkeit, Lern- und
Sprachprobleme. In Deutschland werden jährlich rund 10.000 Kinder mit
diesen sogenannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) geboren. Etwa
3.000 von ihnen leiden unter der schwersten Form, dem Fetalen
Alkoholsyndrom (FAS), bei dem Fehlbildungen der Extremitäten und des
Gesichts sowie Nierenschäden und Herzfehler hinzu kommen können.
Prof. Dr. Hendrik Streeck, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen: „Alkohol ist ein Zellgift. In der Schwangerschaft gelangt er
ungefiltert über die Plazenta in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes.
Dort kann er das empfindliche Nervensystem schädigen, Organe
fehlentwickeln lassen und das Wachstum beeinträchtigen. Kinder, deren
Mütter in der Schwangerschaft Alkohol getrunken haben, kämpfen oft ein
Leben lang mit sozialen, körperlichen und psychischen Problemen. Trotzdem
ist FASD in Deutschland kaum bekannt und wird bis heute nicht als
Behinderung anerkannt – was es den Betroffenen noch schwerer macht, die
nötige Unterstützung zu erhalten. Dabei ist klar: FASD ist zu 100 Prozent
vermeidbar – wenn in der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichtet
wird.“
Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für
Öffentliche Gesundheit: „Bitte verzichten Sie in der Schwangerschaft
konsequent auf Alkohol. Schon geringe Mengen können die Entwicklung Ihres
Kindes beeinträchtigen, denn alles, was Sie trinken, erreicht auch das
Ungeborene. Wer in dieser besonderen Zeit alkoholfrei bleibt, schützt sein
Kind am besten. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit unterstützt
Sie dabei mit umfassenden Informationen, praktischen Tipps und der
anonymen Online-Beratung IRIS. Auch werdende Väter können viel bewirken,
indem sie ihre Partnerin aktiv bestärken, alkoholfrei zu bleiben.“
Angebote des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zum Thema
alkoholfreie Schwangerschaft:
Informationsangebote des BIÖG für Schwangere und ihr Umfeld:
• https://www.kenn-dein-limit.de
schwangerschaft/
• https://www.familienplanung.de
Beratungsplattform für Schwangere zur Konsumreduzierung IRIS:
Schwangere, denen es schwerfällt, auf Alkohol ganz zu verzichten, werden
durch das Internetportal IRIS online und anonym beim Konsumstopp
unterstützt: https://www.iris-plattform.de
BIÖG-Beratungsleitfaden „Alkoholfrei in der Schwangerschaft“:
Der Leitfaden richtet sich an Berufsgruppen, die Frauen und deren
Angehörige während der Schwangerschaft und Stillzeit begleiten und
unterstützt dabei, die Thematik „Alkoholfreiheit während der
Schwangerschaft“ angemessen und zielgerichtet anzusprechen:
https://shop.bioeg.de/bewusst-
schwangerschaft-praxismodule-3
Printmaterialien:
• „Informationen zum Thema Alkohol für Schwangere und ihre Partner“
https://shop.bioeg.de/informat
ihre-partner-32041001/
• „Informationen über Alkohol. Für Schwangere und ihre Partner“ (Faltblatt
in Leichter Sprache)
https://shop.bioeg.de/informat
ihre-partner-ein-fa-32041003/
• „Andere Umstände – neue Verantwortung. Informationen und Tipps zum
Alkoholverzicht während der Schwangerschaft und Stillzeit“
https://shop.bioeg.de/andere-u
• „Lecker & gesund hoch zwei – Alkoholfreie Drinks nicht nur für
Schwangere“
https://shop.bioeg.de/lecker-g
nur-fuer-schwang-32041002/
Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche
Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/