Zum Hauptinhalt springen

Organspendeausweis in der EU - Darauf sollten Sie im Urlaub achten

Pin It

Ob Frankreich, Spanien, Italien oder ein anderes Urlaubsziel – die
Regelungen zur Organspende unterscheiden sich europaweit. Wer im EU-
Ausland unterwegs ist, sollte daher neben dem deutschen Organspendeausweis
auch eine Version in der entsprechenden Landessprache dabei haben. Denn
ansonsten greift automatisch das jeweilige Landesgesetz. Das
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stellt Ausweise in 29
Sprachen zum Download bereit. So wird die persönliche Entscheidung – für
oder gegen eine Spende – auch im Ausland verstanden.



Wer in den Sommerferien ins europäische Ausland reist, sollte sich vorab
informieren, welche Regelungen zur Organspende im Urlaubsland gelten –
denn bei einem Todesfall gilt das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von
der Nationalität der verstorbenen Person. Das Bundesinstitut für
Öffentliche Gesundheit (BIÖG) rät Reisenden deshalb dazu, ihre
Entscheidung auf einem gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen
Landessprache festzuhalten und immer dabei zu haben. Dafür gibt es
kostenlose Vorlagen in 29 Sprachen zum Download.

Diese Regelungen zur Organentnahme gelten in Europa:
• Entscheidungslösung (Deutschland): Nur wer zu Lebzeiten seine Zustimmung
schriftlich dokumentiert oder einer Vertrauensperson mündlich mitgeteilt
hat – im Organspende-Register, mit einem Organspendeausweis oder in der
Patientenverfügung – kommt als Spender oder Spenderin in Frage. Ist der
Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, müssen die nächsten
Angehörigen stellvertretend die Entscheidung treffen.
• (Erweiterte) Zustimmungslösung (u. a. Dänemark, Griechenland): Eine
Organspende erfolgt ausschließlich bei vorliegender Zustimmung der
verstorbenen Person. Der Zusatz „erweitert“ bedeutet, dass auch die
Angehörigen über eine Organspende bestimmen können, wenn keine
Dokumentation über die Entscheidung der oder des Verstorbenen vorliegt. Im
Unterschied zur Entscheidungslösung gibt es keine gesetzliche Vorschrift,
Bürgerinnen und Bürger regelmäßig umfassend über die Organspende zu
informieren.
• Widerspruchslösung (u. a. Frankreich, Italien, Österreich, Polen,
Portugal, Spanien, Ungarn): In diesen Ländern dürfen einer verstorbenen
Person Organe entnommen werden, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht
ausdrücklich widersprochen hat.

Für Urlauber im EU-Ausland gilt: Der ausgefüllte und unterschriebene
Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche
Entscheidung für oder gegen eine Organspende. Es ist bei einem
Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher
Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache dabei zu haben. So wird
die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende auch im
Ausland sicher verstanden.

Den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Herunterladen und Ausdrucken
finden Sie hier:
https://shop.bioeg.de/der-organspendeausweis-in-verschiedenen-
sprachen-c-425/. Sobald er ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben ist,
ist der Organspendeausweis gültig.

Informationen zur Organ- und Gewebespende finden Sie unter:
https://www.organspende-info.de

Gesetzliche Regelungen in Europa:
https://www.organspende-info.de/infothek/gesetze/europa-regelungen

Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Organspende

Bestellung der kostenlosen Materialien des Bundesinstituts für Öffentliche
Gesundheit unter:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bioeg.de/
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

_______________________________
Pressekontakt:
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161, 50825 Köln
Tel. +49 (0) 221 8992-332
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
https://www.bioeg.de

Instagram: https://www.instagram.com/bioeg
LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/bioeg/
Facebook: https://www.facebook.com/bioeg.de
Mastodon: https://social.bund.de/@bioeg

Seit dem 13. Februar 2025 ist die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG).
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist eine Fachbehörde im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die weltoffene Leuchtanstadt Luzern am Vierwaldstättersee freut sich auf Ihren Besuch

Die Region Sempachersee im Herzen der Schweiz freut sich auf hren Besuch