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Hydrogeologen plädieren für besseren Schutz des Grundwassers bei der Planung von Windenergieanlagen

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Stellungnahme des Vorstands der Fachsektion Hydrogeologie
Das Trinkwasser stammt in Deutschland überwiegend aus dem Grundwasser,
weshalb der Schutz dieser kostbaren und begrenzten Ressource hohe
Priorität besitzt. Durch den Ausbau der Windenergie entstehen zunehmend
Situationen, in denen der Bau von Windenergieanlagen mit dem
Schutzinteresse von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung
dienen, konkurriert.

In diesen besonderen Fällen der Güterabwägung sprechen wir, der Vorstand
der Fachsektion Hydrogeologie, uns dafür aus, dem nachhaltigen Schutz der
Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität
zu geben

Die Qualität und Verfügbarkeit von Grundwasser ist limitiert und aufgrund
des Klimawandels sowie durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr
vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die Einzugsgebiete der genutzten
Brunnen und Quellen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Die Ausweisung
von Schutzgebieten speziell für die Trinkwasserversorgung hat hohe
Priorität und dient dem Wohl der Allgemeinheit, weshalb die
Schutzgebietsverordnungen als untergesetzliches Regelwerk zum WHG § 23
einzuhalten sind. Grundlagen hierzu bietet das DVGW-Arbeitsblatts W 101
(2021). Demnach werden Schutzgebiete in die Schutzzonen I
(Fassungsbereich), II (Engere Schutzzone) und III (Weitere Schutzzone)
unterteilt. In Schutzzone II unterliegt die Landnutzung starken
Einschränkungen, um die Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen
zu schützen. Dort sind deshalb verschiedene Maßnahmen sachlich begründet
untersagt, wie das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen und
Baustelleneinrichtungen, der Neubau von Verkehrswegen und befestigten
Flächen, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Eingriffe, die zu
einer Verletzung oder Reduzierung der Grundwasserüberdeckung führen.

Mit großer Sorge beobachten wir deshalb, dass Planungen von
Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgen, selbst
in der besonders verletzlichen Schutzzone II. Das ist im Rahmen einer
Güterabwägung aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal
die Schutzzone II eher kleinere Gebiete umfasst, sodass ein Verzicht auf
Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Einschränkung der
wirtschaftlichen Entwicklung darstellt.

Für Wasserschutzgebiete werden individuelle Rechtsverordnungen erlassen,
die vergleichbare Regelungen wie das DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthalten.
Die zuständige Fachbehörde kann zwar eine Befreiung von den Regelungen der
Rechtsverordnung erteilen; dies allerdings im Sinne der
Trinkwasserversorger zur Sicherstellung und zum Ausbau der Versorgung und
nicht, um Möglichkeiten für privilegierte Bauvorhaben zu schaffen. Durch
die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Windenergieanlage sowie durch
die Errichtung der Zuwegungen ist von einer erheblichen Gefährdung der
Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung der
Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die
Einzugsgebiete von Quellen und Brunnen, die von Brauereien,
Mineralwasserfirmen oder anderen privaten Nutzern genutzt werden. Diese
verfügen zwar i. d. R. nicht über behördlich festgelegte Schutzgebiete,
müssen aber ebenso wie die öffentliche Wasserversorgung vor schädlichen
Einwirkungen sicher geschützt werden.

Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie lehnt daher die Errichtung von
Windparks in Wasserschutzgebieten ab, insbesondere innerhalb einer
Schutzzone II, und plädiert an die Behörden, im Zuge der vorzunehmenden
Abwägungen dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der
öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben und auch die
berechtigten Schutzinteressen privater Wasserfassungen zu berücksichtigen.

Die Fachsektion Hydrogeologie ist eine interdisziplinäre
Interessengemeinschaft aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die
sich mit allen Aspekten des Grundwassers befasst und stellt die größte
Vereinigung von Fachleuten der Hydrogeologie und angrenzender Fachbereiche
im deutschsprachigen Raum dar. Die Fachsektion Hydrogeologie ist
assoziiertes Mitglied im DVGeo.

Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie e. V. in der DGGV, 04.06.2025

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