Aktualisierung der S2k-Leitlinie zur Berufskrankheit Silikose mit praktischer Bewertungshilfe jetzt veröffentlicht
Das regelmäßige Inhalieren von feinstem Staub, wie es etwa im Bergbau,
Straßenbau oder in der Metall- und Glasindustrie auftritt, kann
Lungenkrankheiten verursachen. Die sogenannte Silikose (Quarzstaublunge)
wird unter bestimmten Voraussetzungen auch als Berufskrankheit anerkannt.
Der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich trägt die jetzt
veröffentlichte Aktualisierung der S2k-Leitlinie „Diagnostik und
Begutachtung der Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung
(Silikose) der Berufskrankheitenverordnung“ Rechnung. Die Empfehlungen
richten sich nicht nur an relevante Fachärztinnen und -ärzte wie etwa aus
der Pneumologie, Arbeitsmedizin, Radiologie oder Onkologie.
Ebenso ist die Leitlinie Orientierungshilfe für alle Personen, die sich
mit dem Thema beschäftigen – zum Beispiel bei Kostenträgern, beim
Ärztlichen Sachverständigenbeirat oder bei Sozialgerichten. Federführend
bei dem vierjährigen Überarbeitungsprozess, an dem neun Fachgesellschaften
und -verbände beteiligt waren, ist die Deutsche Gesellschaft für
Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).
Überarbeitet wurden beispielsweise die Empfehlungen zur Diagnostik. „Das
konventionelle Röntgenbild wird auch weiterhin berücksichtigt, aber wir
haben nun auch die Computertomografie stärker in den Vordergrund gerückt.
Außerdem haben wir noch weiter spezifiziert, welche pathologischen
Veränderungen zur Anerkennung der Berufskrankheit führen können“, sagt
Professorin Alexandra M. Preisser, DGP-Vorstandsmitglied und Leiterin der
Arbeitsgruppe Klinische Arbeitsmedizin am Zentralinstitut für
Arbeitsmedizin und Maritime Medizin des Universitätsklinikums Hamburg-
Eppendorf. Zusammen mit Dr. Christian Eisenhawer vom Institut für
Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung an der Ruhr-Universität Bochum hat Preisser die
Leitlinie koordiniert.
Auch seltenere Formen der Silikose nun berücksichtigt
Berücksichtigt wurden jetzt in dem Leitlinien-Update Ausprägungen der
Silikose, die vorher keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielten:
Zum einen die Lymphknotensilikose, bei der eben auch die Lymphknoten
befallen sind. Und zum anderen die eher seltene Alveolarproteinose, bei
der die Stäube in den Lungenbläschen zu einer akuten Entzündung führen.
Behandelt werden in einzelnen Kapiteln außerdem Erkrankungen, die mit der
Silikose zusammenhängen – wie die Tuberkulose, Lungenkrebs und auch
immunbedingte und entzündlich-rheumatische Erkrankungen.
Praktisches Hilfstool zur Bewertung von Berufskrankheiten im Anhang
Bei welchen individuellen Voraussetzungen Silikose als Berufskrankheit
anerkannt wird, legt die Unfallversicherung fest. Im Zuge der
Aktualisierung hat das Leitlinien-Komitee nun ein praktisches Hilfstool
dafür erarbeitet: „Auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen und
klinischen Erkenntnisse haben wir einen Vorschlag entwickelt zur Bewertung
der Erwerbsfähigkeitsminderung. Dieser ist der Leitlinie als Anhang
beigefügt“, erklärt Preisser.
Die S2k-Leitlinie „S2k-Leitlinie Diagnostik und Begutachtung der
Berufskrankheit Nr. 4101 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) der
Berufskrankheitenverordnung“ ist online verfügbar im AWMF-
Leitlinienregister: https://register.awmf.org/de/l