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Bürgerenergie: Warum und wie die Politik sie fördern sollte

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Forschungsprojekt zeigt: Bürgerenergie beschleunigt den Ausbau
erneuerbarer Energien, schiebt die Finanzierung der Energiewende an und
sorgt für lokale Wertschöpfung sowie Akzeptanz. Etwa jedes fünfzehnte
Windrad in Deutschland wird von einer der 2.500 bis 3.000
Energiegemeinschaften in Deutschland betrieben.

Forschende empfehlen der
neuen Bundesregierung, jetzt die EU-Zielsetzung umzusetzen und
Energiegemeinschaften durch politische Ziele, Rahmenbedingungen und
verbesserte digitale Vernetzung zu fördern.

Berlin/Lüneburg, 6. Mai 2025 – Immer mehr Bürger*innen schließen sich
zusammen, um vor Ort ihre eigene Energie zu erzeugen. Der
Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bestärkt dieses Engagement: Die
Parteien wollen, dass Verbraucher*innen die Energiewende aktiv
mitgestalten – etwa durch Bürgerenergie, Mieterstrom oder Energy Sharing.
Mit welchen Hemmnissen die Bürgerenergie noch konfrontiert ist und wie
diese abgebaut werden können, zeigen Forschende des Instituts für
ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Leuphana Universität
Lüneburg: Im Impulspapier „Bürgerenergie fördern: Gemeinschaftlich die
Energiewende beschleunigen“ der vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung geförderten Nachwuchsgruppe SteuerBoard Energie empfiehlt das
Forschungsteam der Politik, Bürgerenergie gemäß EU-Zielsetzung zu
verankern und Ziele zu setzen. Auch sollten die Rahmenbedingungen auf
Landes- und Bundesebene Bürgerenergie fördern, etwa indem Energy Sharing
eingeführt oder Lieferantenpflichten vereinfacht werden. Energieerzeuger,
Verbraucher*innen und Netzbetreiber müssten digital vernetzt werden, um
die Kommunikation zu ermöglichen.

Energiegemeinschaften: Von Pionieren der Erneuerbaren zu
Transformationsakteuren

In Erneuerbare-Energie-Anlagen wie Solarparks, Windkraftanlagen und
Biomassekraftwerken, aber auch Wärmenetzen engagieren sich viele
Bürger*innen und betreiben diese eigenverantwortlich. Die Mitglieder einer
Bürgerenergiegemeinschaft beteiligen sich aktiv an der Planung,
Finanzierung und dem Betrieb der Anlagen. Etwa jedes fünfzehnte
installierte Windrad in Deutschland wird auf diese Weise von Bürger*innen
betrieben. Im Jahr 2024 gab es etwa 2.500 bis 3.000 Energiegemeinschaften
in Deutschland, schätzt die Forschungsgruppe.

„Bürgerenergiegemeinschaften sind Pioniere beim Ausbau der erneuerbaren
Energie“, erklärt Astrid Aretz, Energieexpertin am IÖW. „Bürgerenergie
ermöglicht Menschen, an der Energiewende mitzuwirken und bindet sie in
nachhaltige Wirtschaftsprozesse ein. Das schafft Akzeptanz und
Wertschöpfung vor Ort und sorgt – etwa durch die Finanzierung – dafür,
dass die Energiewende vorankommt. Ein Ausbau der Erneuerbaren verringert
Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen und ermöglicht demokratische
Teilhabe, soziale Inklusion sowie eine gerechtere Verteilung von
Ressourcen. So werden die Gemeinschaften zu Transformationsakteuren und
stärken die sozioökonomische Resilienz. Die Politik sollte dies als Chance
erkennen und mehr fördern“, betont sie.

Neue Bundesregierung: Energiegemeinschaften jetzt fördern

Die EU sieht Bürgerenergie als einen zentralen Bestandteil, um die
Energiewende zu beschleunigen und klimaneutral zu werden. Alle
Mitgliedstaaten sind verpflichtet, geeignete Rahmenbedingungen zu
schaffen. Im Impulspapier machen das IÖW und die Leuphana Universität
Vorschläge, wie Energiegemeinschaften gefördert werden sollten. „Die EU-
Solarenergie-Strategie sieht vor, dass in jeder Kommune mit mehr als
10.000 Einwohner*innen eine Energiegemeinschaft etabliert werden soll. Um
solche Zielsetzungen zu erfüllen, sollte die neue Bundesregierung – wie im
Koalitionsvertrag angekündigt – Energiegemeinschaften fördern, politische
Ziele verankern und ihren Fortschritt messbar machen“, so Lars Holstenkamp
von der Leuphana Universität.

„Was wir außerdem empfehlen: Bürgerenergie sollte auf Landes- und
Bundesebene bessere Rahmenbedingungen bekommen. Anders als große
Investoren im Bereich erneuerbarer Energien steht die Bürgerenergie vor
spezifischen strukturellen und finanziellen Herausforderungen, so verfügen
sie beispielsweise nur über begrenztes Eigenkapital und werden als
risikoreicher bewertet. Auch die digitale Vernetzung sollte vorangetrieben
und eine standardisierte Marktkommunikation etabliert werden“, macht der
Volkswirt deutlich.

Wie kann eine Kommune künftig aussehen, in der Energiegemeinschaften
gefördert werden? Das zeigen die Forschenden in einem Zukunftsbild, das
etwa erklärt, wie Bürgerbanken oder ein Kompetenzzentrum Bürgerenergie die
gemeinschaftliche Energieerzeugung empowern.

Online-Vorstellung der Empfehlungen bei den Berliner Energietagen am 7.
Mai 2025

Am 7. Mai 2025 stellt das Projekt die Empfehlungen des Impulspapiers von
15:00–16:30 Uhr in der Online-Veranstaltung „Die Rolle der
Energiegemeinschaften im zukünftigen Energiesystem“ bei den Berliner
Energietagen vor. Hier können Sie sich kostenfrei anmelden:
https://www.energietage.de/event/d169-die-rolle-der-energiegemeinschaften-
im-zukuenftigen-energiesystem.html


Über das Projekt

Astrid Aretz vom IÖW und Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität
Lüneburg und dem Ecolog-Institut leiten die Nachwuchsgruppe „SteuerBoard
Energie“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im
Schwerpunkt Sozial-ökologische Forschung gefördert wird. Gemeinsam mit
vier Doktorand*innen forschen sie zur Frage, welche Governance
Energiegemeinschaften brauchen, um ihre Potenziale zu entfalten. Das Team
untersucht etwa spezifische Modelle wie Energy Sharing oder Pooling von
Speichern und deren sozio-ökonomische und ökologische Wirkung. Daneben
erforscht es die Governance für Energiegemeinschaften in allen
europäischen Mitgliedsstaaten und deren Einfluss auf Transformationspfade.
Zur Projekt-Website: https://www.steuerboard-energie.org/

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