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Weitere Notfallzulassungen gegen die Schilf-Glasflügelzikade

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Anwendung nun auch in Kartoffeln möglich, Wurzelgemüse soll folgen

Um die Schilf-Glasflügelzikade im Kartoffelanbau zu bekämpfen, ermöglicht
das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per
Notfallzulassung die Anwendung regulär zugelassener Pflanzenschutzmittel.


Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung in
Zuckerrüben erlassen.

In einigen Regionen Deutschlands sorgt ein Schadinsekt, die Schilf-
Glasflügelzikade, für Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren
Kulturen. Saugt diese Zikade an den Pflanzen, überträgt sie bakterielle
Erreger. Sie lösen die Krankheiten Stolbur und „Syndrome Basses Richesses“
(SBR), bei der Kartoffel spricht man von der „bakteriellen Knollenwelke“,
aus. Diese bakteriellen Erreger lassen sich nicht direkt bekämpfen. Daher
müssen Pflanzenschutzmaßnahmen bei der Zikade als Krankheitsüberträger
ansetzen, die sich stetig weiter ausbreitet und sich weitere Gemüsearten
als Wirtspflanzen erschließt.

Zurzeit sind im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als
Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel
zugelassen. Daher hat das BVL nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung
für mehrere bereits regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere
Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen – zunächst
für Zuckerrüben, nun auch für Kartoffeln. „Wir prüfen aktuell weitere
Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse“, sagt Dr. Thomas
Schneider, Leiter der Abteilung Pflanzenschutzmittel im BVL. Die
Notfallzulassungen seien ein Baustein im Rahmen der mit den zuständigen
Behörden der Länder abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von
Glasflügelzikaden als Überträger der bakteriellen Erkrankungen.

Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier
wurden zusätzliche Risikominderungsauflagen erlassen wie Mindestabstände
oder die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Des Weiteren dürfen
die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen
Behörden angewendet werden. Sie basieren auf Monitoringdaten, die
flächendeckend erhoben werden. Um den Befall durch die Zikade weiter
einzudämmen, wird auf Bundes- und Landesebene intensiv geforscht und nach
weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht.

Weiterführende Informationen:

Fachmeldung
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2025/2025_04_23_Fa_Notfallzulassungen_Glasfluegelzikade_Kartoffel.html

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