Kieler Subventionsbericht: Hohe Subventionen trotz Haushaltsengpässen
Bei 6,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts lag zuletzt die Subventionsquote
hierzulande, 285 Mrd. Euro an Finanzhilfen und Steuererleichterungen
gewährten Bund, Länder und Gemeinden im Planhaushalt für das Jahr 2024.
Das zeigt der Kieler Subventionsbericht, den das Kiel Institut für
Weltwirtschaft jetzt veröffentlicht hat. Den Schwerpunkt der Finanzhilfen
des Bundes markierte die Umwelt- und Energiepolitik, bei den
Steuervergünstigungen lagen die Schwerpunkte auf der Umsatzsteuerbefreiung
der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und ärztlichen Leistungen
sowie der Entfernungspauschale.
Die geplanten Finanzhilfen des Bundes betragen insgesamt 127,3 Mrd. Euro,
was 3,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht, die übrigen
Finanzhilfen (Länder und Gemeinden, Bundesagentur für Arbeit und
Marktordnungsausgaben der EU) 83,1 Mrd. Euro (1,9 Prozent) und die
Steuervergünstigungen 74,8 Mrd. Euro (1,7 Prozent).
Die gesamte Subventionsquote lag demnach bei 6,6 Prozent des BIP und damit
in etwa auf dem Niveau von 2022. Mit anderen Worten: Die Subventionen
stiegen seither in gleichem Ausmaß wie die Wirtschaftskraft.
Maßgeblich getrieben ist der Subventionsanstieg durch die Finanzhilfen des
Bundes. Sie legten in dieser Zeit um satte 42 Mrd. Euro zu, was einem
Anstieg der Bundesfinanzhilfequote von 2,2 auf 3,0 Prozent entspricht –
trotz Haushaltsengpässen und gestiegener Verwendungskonkurrenz.
Jetzt lesen: „Kieler Subventionsbericht 2024: Hohe Subventionen trotz
Haushaltsengpässen“ (https://www.ifw-kiel.de/de/pu
subventionsbericht-2024-hohe-s
haushaltsengpaessen-33936/?ADM
„Subventionen sind ein gern genutztes Instrument der Wirtschaftspolitik,
weil sie den politisch Verantwortlichen die Möglichkeit bieten, Aktivität
zu entfalten und gestaltend in das Wirtschaftsgeschehen einzugreifen“,
erklärt Claus-Friedrich Laaser, einer der Autoren der Studie.
„Subventionen sind aber nur dann begründet, wenn der Markt unvollkommen
funktioniert. Deshalb ist ein vorsichtiger Einsatz des
Subventionsinstruments angezeigt.“
Schwerpunkt Bundesfinanzhilfen: Umweltpolitik löst Verkehrssektor ab
Der Anstieg bei den Finanzhilfen des Bundes geht dem Bericht zufolge vor
allem auf die Ausgabensubventionen zurück, die der Klima- und
Transformationsfonds leistet: 2022 waren es noch 13,1 Mrd. Euro, der
Sollwert für 2023 betrug 34,0 Mrd. Euro, und für 2024 waren 41,9 Mrd. Euro
vorgesehen.
Der Schwerpunkt der Vergabe von Finanzhilfen durch den Bund liegt damit
mittlerweile eindeutig bei Umweltpolitik und Energie, die damit den
Verkehrssektor abgelöst haben. Wichtigster Posten war hierbei im
vergangenen Jahr die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und
erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (16,7 Mrd. Euro). Hohe
Subventionen flossen außerdem an die gesetzliche Krankenversicherung (14,5
Mrd. Euro).
Im Kieler Subventionsbericht werden auch Finanzhilfen aus den sogenannten
„Sondervermögen“ des Bundes dokumentiert. Deren Anteil ist mittlerweile
erheblich. Wurden im Jahr 2000 noch 99 Prozent der Finanzhilfen aus dem
Bundeshaushalt und lediglich 1 Prozent aus Nebenhaushalten bezahlt, lag
der Anteil der Subventionen, der aus den Sondervermögen bestritten wird,
im Jahr 2024 bei 37,2 Prozent. 2023 waren es nach dem Nachtragshaushalt
vom November sogar 49,6 Prozent – der Rückgang geht auf die Anpassungen
zurück, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig
wurden.
Kein Tankrabatt mehr: Steuervergünstigungen nehmen ab
Zu den direkt ausgezahlten Finanzhilfen kommen noch Steuervergünstigungen
hinzu. Diese summieren sich in der Haushaltsplanung auf 74,8 Mrd. Euro
(2023: 77,6 Mrd. Euro; 2022: 85,5 Mrd. Euro). Die Relation der
Steuervergünstigungen zum BIP ging im Verlauf der drei Jahre von 2,2 über
1,9 auf 1,7 Prozent zurück, auch weil 2022 mit der hohen Vergünstigung bei
der Tonnagebesteuerung in der Seeschifffahrt sowie dem Tankrabatt einmalig
zwei große Vergünstigungen enthalten waren. Wichtigste Posten waren 2024
die Umsatzsteuerbefreiung der Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser und
ärztlichen Leistungen (21 Mrd. Euro) sowie die Entfernungspauschale (6,2
Mrd. Euro).
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Haushaltsengpässen“ (https://www.ifw-kiel.de/de/pu
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