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Rassismus gemeinsam erkennen und bekämpfen: Expert:innenrat stellt Definition vor

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Internationaler Tag gegen Rassismus am 21.März: Der Expert:innenrat
Antirassismus hat eine Definition von Rassismus veröffentlicht, die
Behörden und Institutionen eine klare Grundlage für wirksame
Antirassismusmaßnahmen bietet.

Professorin Yasemin Karakaşoğlu hat das
Papier mit erarbeitet.

Die Arbeit des Expert:innenrats der Beauftragten der Bundesregierung für
Antirassismus, Reem Alabali Radovan, verstehe sich „als ein Beitrag zur
Stärkung einer gegenüber populistischen, antipluralistischen Kräften
wehrhaften Demokratie und der sie stützenden Verwaltung“, so Yasemin
Karakaşoğlu, Professorin für Bildung in der
Migrationsgesellschaft/Interkulturelle Bildung an der Universität Bremen
und Mitglied im Expert:innenrat.

Die zeitgemäße und umfassende Definition von Rassismus ist speziell auf
das Verwaltungshandeln zugeschnitten. Damit schafft der Rat eine Grundlage
für nachhaltige Antirassismusstrategien in öffentlichen Einrichtungen.
„Ziel ist es, den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ein
Instrument an die Hand zu geben, das Orientierung für die Praxis gibt“,
sagt Professorin Karakaşoğlu.

„Die Definition beschreibt Rassismus nicht nur als bewusste
Diskriminierung und Gewalt, sondern auch als unbewusst wirksame
strukturelle und institutionelle Mechanismen. Diese äußern sich etwa in
institutionellen Abläufen, Normen und Routinen, die Menschen aufgrund
tatsächlicher oder vermeintlicher ethnischer, kultureller, religiöser oder
nationaler Merkmale systematisch benachteiligen und ausgrenzen können.“
Sie richtet sich vor allem an Mitarbeitende in Verwaltungen, Politik und
Praxis, um ein gemeinsames Verständnis zu schaffen und effektive Maßnahmen
zu ermöglichen.

Der Expert:innenrat betont, gerade staatliche Einrichtungen müssten eine
Vorreiterin im Kampf gegen Rassismus sein. Die erarbeitete Definition soll
Verwaltungen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene helfen, rassistische
Strukturen besser zu erkennen und systematisch abzubauen. Hierzu gehören
insbesondere die Überprüfung und Reform institutioneller Routinen, Abläufe
und Verfahrensweisen, die rassistische Diskriminierung unbewusst
begünstigen können.

Professorin Karakaşoğlu betont: „Die konsequente Bekämpfung von Rassismus
ist unerlässlich, um Benachteiligungen in der Kommunikation und Arbeit von
Behörden wie auch im Umgang mit ihren Adressat:innen abzustellen und
Prinzipien der Gleichbehandlung wirksam umsetzen zu können.“

Das Gremium

Der Expert:innenrat Antirassismus wurde von der Antirassismusbeauftragten
der Bundesregierung, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, einberufen. Er
besteht aus zwölf Mitgliedern aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis. Das
Gremium erarbeitet Vorschläge für eine wirksame, nachhaltige
Antirassismus-Politik und unterstützt so die Arbeit der
Antirassismusbeauftragten. Der Expert:innenrat Antirassismus berät die
Staatsministerin unter anderem bei der Entwicklung einer
Rassismusdefinition für die Verwaltung.

Professorin Yasemin Karakaşoğlu

Professorin Yasemin Karakaşoğlu lehrt seit 2004 an der Universität Bremen.
Zu ihren Schwerpunkten gehören unter anderem die Themen
Bildungsungleichheit und eine rassismuskritische Schulentwicklung in der
Migrationsgesellschaft. 2021 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz für
ihren besonderen Einsatz für das Zusammenleben in Deutschland
ausgezeichnet.

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