Europäisches Amtshilfe-Netzwerk stärkt Verbraucherschutz
Deutschland meldet am häufigsten – Mangelhafte Kennzeichnung im Fokus
2024 haben die Behörden im Europäischen Netzwerk für Amtshilfe und
Zusammenarbeit (AAC) über 3.200 Meldungen zu Verstößen entlang der Agrar-
und Lebensmittelkette ausgetauscht.
Das ist ein neuer Höchststand, wie das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt.
Fast jede dritte Meldung im AAC-System wurde von deutschen Behörden
versendet (1024 Meldungen). Damit liegt Deutschland 2024 das vierte Jahr
in Folge an der Spitze der meldenden Staaten. 453 Meldungen wurden von
europäischen Behörden an Deutschland adressiert.
53 Prozent der gemeldeten Verstöße mit Deutschlandbezug betrafen
fehlerhafte Kennzeichnungen. Eine nicht konforme Zusammensetzung der
Produkte war für 15 Prozent der Meldungen ausschlaggebend. Ein weiteres
Problem stellten fehlerhafte Verarbeitungs- oder Lagerungsbedingungen dar.
Sie waren 2024 der Grund für vier Prozent aller Meldungen.
„Es ist eine sehr gute Entwicklung, dass die AAC-Plattform immer stärker
genutzt wird“, freut sich Dr. Jan Hoffbauer, Leiter des Referats Warn- und
Informationssysteme im BVL. „Die steigende Zahl der ausgetauschten
Meldungen zeigt, dass das AAC einen wichtigen Beitrag dabei leistet,
Rechtsverstöße zu bekämpfen, Vorschriften durchzusetzen und damit den
gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa zu stärken“.
Seit 2024 sind zwei weitere Behörden-Netzwerke auf der digitalen
Amtshilfe-Plattform aktiv. Für den grenzüberschreitenden
Informationsaustausch zum Thema Heimtiere wurde das Pet Animal Network
(PAN) installiert. Zu Belangen des Tierschutzes tauschen sich die Behörden
im Animal Welfare Network (AWN) aus. Die beiden neuen Netzwerke tragen
wesentlich zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens von Haus-
und Nutztieren in Europa bei.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zum Europäischen Netzwerk für Amtshilfe und
Zusammenarbeit (AAC) sowie zu seiner Einbettung in das europäische Warn-
und Kooperationsnetzwerk (Alert and Cooperation Network - ACN) hat das BVL
in einer Fachmeldung zusammengestellt. Sie ist über folgenden Link
abrufbar:
http://www.bvl.bund.de/aac_202
Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch
veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union.