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Im Grenzbereich zwischen Arznei- und Lebensmitteln

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Expertenkommission nimmt Arbeit in neuer Zusammensetzung auf

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ist heute in
Berlin zur konstituierenden Sitzung der neuen Berufungsperiode
zusammengekommen.

Das Gremium begutachtet Erzeugnisse, die sich im
Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln bewegen und leistet
damit einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz von
Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hob die Bedeutung der Kommission für den
gesundheitlichen Verbraucherschutz hervor: „Die Zahl der auf dem Markt
befindlichen Nahrungsergänzungsmittel steigt ständig, vor allem im
Onlinehandel. Ihre Abgrenzung zu Arzneimitteln ist für die
Überwachungsbehörden eine große Herausforderung, denn sie müssen eine
rechtssichere Einzelfallprüfung vornehmen. Mit ihrer Arbeit liefert die
Gemeinsame Expertenkommission dafür aktuelle, wissenschaftlich und
rechtlich fundierte Erkenntnisse. Damit tragen die Kommissionsmitglieder
wesentlich zum Verbraucherschutz bei.“

Prof. Dr. Werner Knöss, Vizepräsident des Bundesinstituts für Arzneimittel
und Medizinprodukte (BfArM) betonte: "Die Zusammensetzung und die Arbeit
unserer Gemeinsamen Expertenkommission repräsentiert die außergewöhnliche
Breite der Thematik. Die Zusammenarbeit ist ressortübergreifend angelegt,
die Expertise ist in besonderem Maße interdisziplinär ausgerichtet und
auch die Perspektiven der Bundesinstitutionen und der Länder gehen in die
fachlichwissenschaftliche Bewertung ein. Deshalb treiben wir auch aus der
Perspektive des Patientenschutzes mit unserer Gemeinsamen
Expertenkommission die verlässliche Einstufung von Produkten spürbar
voran."

Hintergrund

Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ist ein
Gremium des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM). Sie wurde 2013 in Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es,
Kriterienkataloge, Entscheidungsbäume sowie Stellungnahmen zur Einstufung
von Stoffen zu erarbeiten und dabei wissenschaftliche Erkenntnisse und
rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Die Gemeinsamen Expertenkommission
setzt sich aus sechs unabhängigen Expertinnen und Experten, vier
Sachverständigen der amtlichen Arzneimittel- und Lebensmittelüberwachung
und je einem Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), des
BVL und des BfArM zusammen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/07_Expertenkommission/lm_expertenkommission_node.html

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch
veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende
Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die
Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen
Union.

Über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Im BfArM arbeiten rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - darunter
Ärzte, Apotheker, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische
Assistenten und Verwaltungsmitarbeiter - an der Zulassung, der
Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, der Risikoerfassung und
-bewertung von Medizinprodukten und der Überwachung des Betäubungsmittel-
und Grundstoffverkehrs. Darüber hinaus stellt es hochwertige Informationen
für alle Bereiche des Gesundheitswesens zur Verfügung. Oberstes Ziel aller
Maßnahmen ist die Erhöhung der Arzneimittel- und damit der
Patientensicherheit. Auf diese Weise leistet das BfArM einen wichtigen
Beitrag zur Abwehr von Gesundheitsgefahren für die Bürgerinnen und Bürger.

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