Zukunftshaushalt ersetzt Schuldenbremse
Die jetzt nötige Reform der Schuldenbremse sollte nicht nur kurzfristig
mehr Geld für Verteidigung mobilisieren. Sie muss auch den Bundeshaushalt
dauerhaft in Richtung Zukunftsaufgaben steuern und einen starken Anreiz
für eine größere Sorgfalt im Mitteleinsatz setzen.
Mit dieser Ausrichtung
hat ein ZEW-Forscherteam mit Unterstützung der Strube Stiftung ein
detailliertes Reformpaket zur Reform der Schuldenbremse vorgelegt.
„Unser Zukunftshaushalt leistet das, was die bisherige Schuldenbremse
nicht geschafft hat: Er begrenzt gleichzeitig die Verschuldung und setzt
Anreize, in der Ausgabestruktur stärker an zukünftige Generationen zu
denken“, so Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-
Forschungsbereichs Unternehmensbesteuerung und Öffentliche
Finanzwirtschaft. Gleichzeitig empfiehlt er das Konzept für die aktuellen
Beratungen im Bundestag: „Der erste Vorschlag von Union und SPD,
Verteidigungsausgaben oberhalb von einem Prozent pauschal aus der
Schuldenbremse herauszurechnen, würde den Weg in eine sehr hohe permanente
Verschuldung der Bundeswehr bereiten. Wenn es dauerhaft einen stark
erhöhten Verteidigungsbedarf gibt, dann muss das im laufenden Haushalt auf
Dauer auch gegenfinanziert werden.“
Kurzfristig: Sondervermögen Verteidigung und Transformation (SVT)
Der ZEW-Vorschlag sieht eine Paketlösung für eine umfassende Reform der
Schuldenbremse vor. Kurzfristig sollte der Finanzierungsspielraum des
Bundes durch ein grundgesetzlich verankertes Sondervermögen Verteidigung
und Transformation (SVT) erweitert werden, damit die akuten unabweisbaren
Finanzbedarfe im Bereich Verteidigung gedeckt werden. Um eine
Fehlverwendung der SVT-Schulden zu vermeiden, sollte das SVT mit der
Verpflichtung verbunden werden, dass die Verteidigungsausgaben im
Kernhaushalt die aktuellen Ansätze im Finanzplan bis 2028 nicht
unterschreiten dürfen.
Langfristig: Zukunftshaushalt ersetzt Schuldenbremse
Als dauerhafte Lösung schlagen die Ökonomen/-innen vor, im Grundgesetz die
alte Schuldenbremse durch das neue Regelwerk des „Zukunftshaushalts“ zu
ersetzen. Dabei bleibt die erlaubte Kreditaufnahme in Höhe von 0,35
Prozent des BIP für den Bund erhalten. Neu im Zukunftshaushalt ist, dass
Bund und Länder bis zu einer Obergrenze zusätzliche Defizite fahren
dürfen, wenn ihre Zukunftsausgaben einen zehnjährigen Durchschnitt
überschreiten. Begünstigte Zukunftsausgaben sind solche für Investitionen
in Bildung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie
Verteidigung. Diese Liste sollte im Grundgesetz verankert werden.