Greenwashing wirksam vermeiden – mehr Transparenz bei Umweltaussagen
Verbraucher*innen stehen vor der Herausforderung, eine Vielzahl von
Umweltaussagen auf Produkten und Dienstleistungen richtig einzuordnen.
Während viele Menschen angeben, dass Umweltfreundlichkeit ein wichtiges
Kriterium bei ihrer Kaufentscheidung ist, fehlt es oft an verlässlichen
und überprüfbaren Informationen. Wie Transparenz und Vergleichbarkeit
erhöht werden können, zeigt eine neue Studie des Öko-Instituts im Auftrag
des Umweltbundesamtes, die das Spannungsfeld zwischen nachvollziehbaren
Umweltaussagen und Greenwashing analysiert. Dazu gehören unter anderem
eine Offenlegung von Umweltinformationen, strengere Prüfungen und
eindeutige Labels für Verbraucher*innen.
Informationsflut erschwert nachhaltige Kaufentscheidungen
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, Umweltaussagen zu treffen –
von unabhängigen Zertifizierungen bis hin zu selbsterklärten Versprechen.
Während Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“ oder das EU-Ecolabel auf
standardisierten Prüfverfahren basieren und ein hohes Maß an Vertrauen
genießen, sind selbst vergebene Labels oder allgemeine Begriffe wie
„klimaneutral“ oder „nachhaltig“ oft nicht eindeutig definiert oder
wissenschaftlich fundiert. Angesichts der Vielzahl unterschiedlichster
Umweltaussagen fällt es Verbraucher*innen schwer, zwischen glaubwürdigen
und weniger belastbaren Aussagen zu unterscheiden.
„Wir sehen deutlich, dass Verbraucher*innen eine stärkere staatliche
Regulierung und insbesondere eine unabhängige Kontrolle von
Umweltversprechen wünschen“, fasst Dr. Florian Antony, Experte für
nachhaltigen Konsum am Öko-Institut zusammen.
Mehr Klarheit und Orientierung durch neue EU-Richtlinien
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Umweltaussagen werden derzeit auf
europäischer Ebene verschärft – sie sollen so für Klarheit und Transparenz
sorgen. Die Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition
(EmpCo) Directive“ sowie der „Green Claims Directive“ bringt klarere und
für alle Marktteilnehmer verbindliche Anforderungen an die Begründung und
Kommunikation von freiwilligen Umweltaussagen mit sich. Unternehmen müssen
künftig belastbare Nachweise für ihre Umweltaussagen erbringen, die
wiederum auf wissenschaftlich fundierten Methoden und überprüfbaren Daten
beruhen.
Besonders allgemeine und unbelegte Begriffe wie „klimaneutral“ oder
„umweltfreundlich“ stehen im Fokus der neuen Regulierung. Mit
Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie sind pauschale oder unbegründete
Umwelt¬aussagen, wie zum Beispiel „100% nachhaltig", ausdrücklich
untersagt. Künftig dürfen Unternehmen nur noch umweltbezogene Aussagen
treffen, wenn sie durch nachvollziehbare, überprüfbare Informationen
belegt und in ihrer Relevanz begründet werden können. Vor allem
selbsterklärte Umweltansprüche werden deutlich stärker reguliert: Nur noch
Zertifizierungen, die auf anerkannten und transparenten Standards
basieren, sollen künftig zulässig sein.
Empfehlungen: Mehr Transparenz und überprüfbare Informationen
Die Studie des Öko-Instituts formuliert konkrete Empfehlungen, um
Verbraucher*innen besser zu schützen und Unternehmen klare
Rahmenbedingungen für glaubwürdige Umweltaussagen zu bieten:
• Eindeutige Definitionen und wissenschaftliche Fundierung:
Umweltbezogene Aussagen von Produkten und Dienstleistungen sollen auf
klaren, wissenschaftlich fundierten Kriterien basieren.
• Klare Anforderungen an die Begründung und Prüfung von
Umweltaussagen: Unternehmen sollten zeigen, dass die von Ihnen getroffenen
Umweltaussagen vor dem Hintergrund des gesamten Lebenszyklus der Produkte
relevant sind und unabhängige Nachweise für ihre Umweltversprechen
vorlegen. Besonders wichtig ist dabei eine regelmäßige Überprüfung der
Angaben durch externe Stellen.
• Verbraucherfreundliche Kennzeichnung: Einheitliche, verständliche
und hinreichend begründete Umweltkennzeichen können helfen, Orientierung
zu bieten. Dabei sollten insbesondere staatlich anerkannte Umweltzeichen
mit unabhängiger Zertifizierung stärker gefördert und geschützt werden.
• Vorgaben für freiwillige Umweltaussagen: Unternehmen, die sich
entscheiden, auf freiwilliger Basis Umweltaussagen zu treffen, müssen dies
künftig auf Basis von standardisierten Vorgaben und Mindestkriterien tun.
Irreführende Werbebotschaften, die durch selektive oder unvollständige
Informationen entstehen, müssen vermieden werden.
„Die Weiterentwicklung des regulativen Rahmens für die Begründung und
Kommunikation umweltbezogener Aussagen bietet auch für Unternehmen
Chancen“, so Antony. „Konkrete und spezifische Vorgaben zu den
Mindestanforderungen können Unternehmen darin unterstützen, valide
Umweltaussagen besser gegenüber unlauteren Behauptungen anderer
Marktteilnehmer*innen abzugrenzen.“
Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Florian Antony
Gruppenleiter Nachhaltige Ernährungssysteme & Lebensweisen
im Institutsbereich Produkte & Stoffströme
Öko-Institut e.V., Geschäftsstelle Freiburg
Telefon: +49 761 45295-260
E-Mail: <
Originalpublikation:
https://www.oeko.de/publikatio
Studie „Valide Umweltaussage oder Greenwashing? Herausforderungen und
Ansätze für glaubwürdige produktbezogene Umweltinformation“ des Öko-
Instituts