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Bundespräsident soll Gewalthilfegesetz auf Verfassungsmäßig- keit prüfen – Schutz muss allen Gewaltopfern gelten!

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Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat in einem Offenen Brief an den Bundespräsiden-
ten Dr. Frank-Walter Steinmeier eindringlich darum gebeten, das jüngst verabschie-
dete Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häusli-
cher Gewalt (Gewalthilfegesetz) auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.

Der Ver-
band kritisiert, dass das Gesetz gewaltbetroffene Männer, nicht-binäre Personen so-
wie Kinder, die bei ihren Vätern leben, systematisch ausschließt und damit gegen den

Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstößt.
„Gewalt kennt kein Geschlecht. Der Schutz des Staates darf nicht selektiv sein“, betont

Christoph Köpernick, Mitglied des Bundesvorstands. „Wir fordern den Bundespräsi-
denten auf, sein Prüfungsrecht umfassend zu nutzen und das Gewalthilfegesetz an den

Gesetzgeber zurückzuverweisen, um Nachbesserungen zu ermöglichen.“
Kernkritikpunkte des Offenen Briefs:
1. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Das Gesetz definiert Gewalt explizit nur

als Gewalt gegen Frauen. Männer, nicht-binäre Personen sowie queere Menschen blei-
ben unberücksichtigt – eine Ungleichbehandlung ohne rechtliche Begründung.

2. Benachteiligung gewaltbetroffener Kinder: Kinder, die Gewalt durch Frauen erfah-
ren oder bei ihren Vätern leben, werden nicht geschützt. Der Schutzanspruch bezieht

sich primär auf „Frauen und ihre Kinder“, wodurch viele Kinder benachteiligt werden.

3. Eilgesetzgebung trotz späterem Inkrafttreten: Obwohl der persönliche Rechtsan-
spruch erst 2032 in Kraft treten soll, wurde das Gesetz in einem überhasteten Verfah-
ren verabschiedet – eine Vorgehensweise, die demokratischen Prinzipien widerspricht.

4. Verletzung europäischer Vorgaben: Die EU-Richtlinie 2024/1385 verlangt einen ge-
schlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer. Das deutsche Gewalthilfegesetz wider-
spricht diesem Ansatz und lässt weitere supranationale Konventionen außer Acht.

„Wir möchten, dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht oder familiärer Kons-
tellation, Zugang zu Schutz und Unterstützung haben“, so Köpernick weiter. „Das Ge-
setz, wie es jetzt verabschiedet wurde, blendet nicht nur Männer als Gewaltopfer aus,

sondern verletzt auch Kinderrechte. Hier geht es um mehr als nur um eine Formsache!“
Der Offene Brief ist auf der Internetseite des Väteraufbruch für Kinder e.V. zu finden.

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Ansprechpartner: Christoph Köpernick, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0171 - 45 27 999
Bundesgeschäftsführer
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Die Menschen im VAfK verbindet, dass ihnen, ihren Kindern oder ihren Liebsten
Schlimmes widerfahren ist oder widerfährt oder sie andere davor bewahren wollen. Sie
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Familien durch ein verstärktes Engagement ihrer Väter und durch kooperative
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Der VAfK versteht sich als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband
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