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Kommunale Mobilitätswende - Positionspapier aus der ARL zeigt verkehrsrechtliche Potentiale

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Nach der jüngst beschlossenen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes hat ein
Ad-hoc-Arbeitskreis der ARL ein Positionspapier erarbeitet, welches die
Potentiale und Möglichkeiten, die sich daraus für eine aktive Gestaltung
der Mobilitätswende auf kommunaler Ebene bieten, zusammenfasst.

Denn Themen wie Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche
Entwicklung können nun auch unabhängig von realen Gefahrenlagen als Ziele
für verkehrspolitische Maßnahmen geltend gemacht werden. Das erlaubt neue
Spielräume und bedeutet für viele Kommunen einen Paradigmenwechsel.
Darüber hinaus hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einem
Grundsatzurteil gegen das illegale „aufgesetzte Parken“ auf Gehwegen
positioniert. Auch dieses Urteil markiert eine Trendwende, da es bedeutet,
dass Kommunen das verbotswidrige Parken von Fahrzeugen nicht länger dulden
dürfen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch beeinträchtigt werden.
Diese neue Rechtslage bietet allen Kommunen, die den öffentlichen Raum
Straße stärker im Interesse aller Verkehrsteilnehmenden gestalten oder
mehr Grün und Aufenthaltsqualität schaffen wollen, ein wichtiges
Möglichkeitsfenster. Das heißt die neuen verkehrsrechtlichen
Entscheidungen erleichtern es, die Dominanz einer autoorientierten Stadt-
und Straßengestaltung abzubauen und bieten Potentiale, um die kommunale
Verkehrswende umzusetzen. Mehr zu diesen handlungsorientierten
Gestaltungschancen finden Interessierte in dem Open Access zugänglichen
Positionspapier aus der ARL 153.

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