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Reform der Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin: DGA e.V. sieht künftige Regierung in der Pflicht

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Die scheidende Ampelregierung hatte den Auftakt für eine Modernisierung
der Gesetzgebung zur Reproduktionsmedizin gegeben:

Das Vorhaben war im
Koalitionsvertrag verankert; die einberufene Kommission zur reproduktiven
Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte im April 2024
Empfehlungen für eine Legalisierung der Eizellspende und für eine mögliche
eng begrenzte Liberalisierung der altruistischen Leihmutterschaft
ausgesprochen – gesetzgeberische Maßnahmen blieben indes aus.

Die Deutsche Gesellschaft für Andrologie e.V. (DGA) fordert die künftige
Bundesregierung deshalb dringend auf, die überfällige Reform auf ihre
Agenda zu nehmen und auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission zum
Wohle der Patientinnen und Patienten eine zeitgemäße Kinderwunschmedizin
in Deutschland zu ermöglichen.

„Die Ampel-Regierung hat die Chance vertan, die veraltete Gesetzgebung in
der Reproduktionsmedizin zu reformieren und entsprechend der enormen
medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritte in einem einheitlichen Gesetz
zu regeln. Einen weiteren Aufschub darf es angesichts der wachsenden
Bedeutung der Fortpflanzungsmedizin nicht geben“, mahnt die Präsidentin
der Deutschen Gesellschaft für Andrologie e.V. Prof. Dr. Sabine Kliesch.

Deutschland braucht eine moderne Kinderwunschmedizin

Neben dem mehr als 30 Jahre alten zentralen Embryonenschutzgesetz (ESchG)
und dem Transplantationsgesetz regeln in Deutschland weitere gesetzliche
Bestimmungen und Richtlinien die Zulässigkeit von Fortpflanzungstechniken.
Eine Leihmutterschaft ist verboten, und auch die Eizellspende ist
hierzulande, anders als in den meisten europäischen Ländern, untersagt.
„Damit wird die Erforschung des Zusammenspiels von Ei- und Samenzellen bei
der Entstehung des neuen Lebens seit Jahren gebremst, und wir müssen
hinnehmen, dass Frauen die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in
Deutschland nicht in Anspruch nehmen können, sondern für eine anonyme
Eizellspende ins Ausland gehen, was unnötige medizinische Risiken für
Mutter und Kind sowie fehlende Rechtssicherheit mit sich bringt“,
kritisiert die DGA-Präsidentin.

Die Fachgesellschaft hatte das Votum der interdisziplinären
Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin begrüßt und in einer Pressemitteilung im Frühjahr
2024 für eine gesetzgeberische Umsetzung plädiert. Darin unterstützt die
DGA die Empfehlung für eine Legalisierung der Eizellspende, die vor allem
den Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl im Sinne des Rechts auf
Kenntnis der Abstammung regeln soll. Unter sehr engen Voraussetzungen und
tragfähigen Regelungen hält die DGA auch eine Liberalisierung der
altruistischen Leihmutterschaft für denkbar.

Immer mehr Fertilitätsbehandlungen: Politik darf die Reproduktionsmedizin
und ihre Patient:innen nicht länger ignorieren

Heute fordert die Fachgesellschaft die künftige Regierung auf,
Verantwortung zu übernehmen und gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen,
um der zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung der Reproduktionsmedizin
gerecht zu werden. Neueste Daten aus dem aktuellen Jahrbuch des Deutschen
IVF-Registers sprechen für sich: Allein 2023 haben 68.656 Frauen eine
reproduktionsmedizinische Behandlung in einem der 141 Mitgliedszentren des
Registers in Anspruch genommen. Seit dem Beginn der elektronischen
Erfassung 1997 kamen in Deutschland 412.230 Kinder durch In-vitro-
Fertilisation (IVF) zur Welt. Das entspricht der Einwohnerzahl zweier
Großstädte wie Mülheim an der Ruhr und Magdeburg zusammen.

„Unsere Gesellschaft, allen voran die Politik, muss zur Kenntnis nehmen,
dass Fruchtbarkeitsstörungen inzwischen zu den Volkskrankheiten gehören.
Wir wissen auch, dass die Fruchtbarkeit sowohl durch sozioökonomische
Faktoren als auch durch Umwelteinflüsse und angeborene Störungen
beeinträchtigt wird, was zu einem weiteren Anstieg von
Fertilitätsbehandlungen führt. Dafür braucht es endlich einen zeitgemäßen
rechtlichen Rahmen, der adäquate reproduktionsmedizinische Forschung und
eine bessere Versorgung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch
ermöglicht“, betont DGA-Pressesprecher Dr. Jann-Frederik Cremers.

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