Organisationshaftung, qualitätsgesicherte Gutachten & Härtefallfonds: Sepsis-Stiftung fordert mehr Patientenrechte!
Das Ziel des Koalitionsvertrags, die Patientenrechte substantiell zu
verbessern, wurde von der scheidenden Regierung nicht erreicht. Die Sepsis
Stiftung appelliert an die Parteien, für die kommende Regierungsbildung
die Novelle des Patientenrechtegesetzes erneut auf die Agenda zu setzen
und hat hierzu ein Forderungspapier erstellt
. Neben Beweiserleichterungen
fokussiert das Papier auf drei wesentliche Ansatzpunkte: die Einführung
der Organisationshaftung, ein Härtefallfonds als Qualitätsinstrument und
soziale Sicherung sowie zentrale Verbesserungen beim Gutachterwesen als
Voraussetzung für die Schließung der bestehenden Gerechtigkeitslücke.
Berlin im Februar 2025. Wie dringend eine Novellierung des
Patientenrechtegesetzes erforderlich ist, zeigt eine aktuelle
Dokumentation, die am 25.02.2025 um 21:40 Uhr bei ARTE zu sehen ist. Darin
aufgegriffen ist der Fall von Joachim Greuner, Fachanwalt für Steuerrecht
und Mitglied im Vorstand der Sepsis Stiftung, der 2019 seine Frau und
seinen ungeborenen Sohn durch eine nicht erkannte und entsprechend nicht
behandelte Sepsis verloren hat.
„Wir fordern umfassende Maßnahmen zur Qualitätssicherung medizinischer
Gutachten, denn von ihnen hängt ab, ob Patientinnen und Patienten und
Angehörige vor Gericht überhaupt eine Chance haben, ihr Recht zu
erstreiten!“, sagt Joachim Greuner, Mitglied im Vorstand der Sepsis
Stiftung. In ihrem Forderungspapier mahnt die Stiftung die Einrichtung
eines unabhängigen Gutachter-Pools an, in dem für Betroffene transparent
wird, welche Personen für die Erstellung von Gutachten in den jeweiligen
Fachdisziplinen qualifiziert sind. „In meinem Fall gibt es fünf Gutachten,
die unterschiedlicher kaum sein könnten. Deshalb müssen die Gutachten
zukünftig festen Standards genügen und bei offensichtlichen
Gefälligkeitsleistungen muss eine Gutachterhaftung greifen wie es sie
beispielsweise in Österreich schon gibt. Die aktuelle Gerechtigkeitslücke
ist den Betroffenen und unserer Gesellschaft nicht zumutbar!“, so Greuner
weiter.
„Sepsis wird häufig zu spät erkannt. Das hat nicht selten organisatorische
Gründe wie fehlende Fortbildung, ein unzureichendes Qualitätsmanagement
oder Personalmangel. In derartigen Fällen muss es möglich sein, die
Organisationen haftbar zu machen, die ihren Verpflichtungen nicht
nachgekommen sind, sichere Rahmenbedingungen für die medizinische
Versorgung zu schaffen“, sagt Prof. Dr. Konrad Reinhart,
Vorstandsvorsitzender der Sepsis Stiftung. „Als Sepsis Stiftung fordern
wir die Novelle des Patientenrechtegesetzes in der kommenden
Legislaturperiode, damit wirksame Anreize für die Verbesserung von
Versorgung und Patientensicherheit bei Sepsis und darüber hinaus gesetzt
werden.“
Ein weiterer zentraler Punkt des Forderungspapiers der Sepsis Stiftung ist
die Einrichtung eines Härtefallfonds. „Uns ist wichtig, dass der Fonds
viel mehr leistet als die bloße finanzielle Entschädigung schwer
Betroffener. Die Patientinnen und Patienten sowie ihre Angehörigen
brauchen psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Situation
und bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Und das Gesundheitswesen braucht
ein unabhängiges, einrichtungsübergreifendes Qualitätsmanagement, das
nicht nach individuellen Schuldigen sucht sondern nach Lösungen, wie
zukünftige Schädigungen vermieden werden können“, sagt Dr. Ilona Köster-
Steinebach, Geschäftsführerin der Sepsis Stiftung.
Das vollständige Forderungspapier der Sepsis Stiftung mit weiteren
Hintergrundinformationen finden Sie hier: https://sepsis-stiftung.etvide
client.com/uploads/Forderungsp
Beitrag bei ARTE ist bereits jetzt unter diesem Link abrufbar:
https://www.arte.tv/de/videos/