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Freiraumwende – vom Freiraum her denken, planen und handeln

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Fläche ist endlich! Wir verbrauchen täglich neue Flächen für Wohnen,
Arbeiten, Verkehr, Industrie und Gewerbe, Energieerzeugung,
Ressourcenabbau etc. pp. – all dieser Flächenverbrauch geht zulasten von
bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und von
(verbliebenen) Freiräumen.

Aber der Begriff Freiraum ist hier durchaus
irreführend, denn Freiräume verstanden als Grünräume sowie grüne und blaue
Infrastrukturen sind elementar wichtig: Für das Klima (gegen Überwärmung,
gegen Überflutung bei Starkregen, für den natürlichen Wasserhaushalt u.
ä.), aber auch für die Gesundheit, zum Erhalt der Artenvielfalt und als
Erholungs-, Sport- und Begegnungsräume.

Freiraumsicherung und -entwicklung ist damit ein brandaktuelles und
grundlegendes Zukunftsthema. Es erfährt im Kontext des
Nachhaltigkeitsparadigmas zwar große Resonanz in Wissenschaft,
Planungspraxis und Politik. Trotzdem ist der Flächenverbrauch weiterhin
hoch. Die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen
nennen insbesondere mit dem Ziel Nr. 15 die Notwendigkeit, terrestrische
Ökosysteme zu schützen und nachhaltig zu nutzen, wiederherzustellen und zu
fördern. Mit der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wird unter anderem
das Ziel verfolgt, innerhalb der EU 30 % der Land- und Meeresflächen für
den Schutz der Biodiversität zu sichern. Die EU-Verordnung 2024/1991 über
die Wiederherstellung der Natur enthält differenzierte quantitative
Vorgaben für die ökologische Aufwertung von geschützten Lebensräumen.
All das unterstreicht die Notwendigkeit, Freiraumsicherung und
-entwicklung in der gesamten räumlichen Planung noch deutlich stärker zu
etablieren und Freiräumen den gebührenden Stellenwert in der weiteren
Entwicklung unserer Städte und ländlichen Regionen einzuräumen. Kurz
künftig vom Freiraum her zu denken, zu planen und zu handeln, gerade in
einem Land mit so hoher Siedlungsdichte wie in Deutschland.
Auch innerhalb von Freiräumen sind überdies tiefgreifende
Raumnutzungsänderungen im Zuge der Energiewende, des Klima- und
Naturschutzes einschließlich der Kompensationsmaßnahmen bereits jetzt zu
beobachten und zukünftig verstärkt zu erwarten. Zugleich mangelt es
größtenteils an einem empirisch fundierten, strategisch vorsorgenden und
überfachlich koordinierten Freiraumschutz mit hoher politischer Gewichtung
und rechtlicher Verbindlichkeit.

Um diesem Defizit entgegenzuwirken, hat der inter- und transdisziplinär
besetzte ARL-Arbeitskreis „Freiraumsicherung und -entwicklung in der
räumlichen Planung“ zentrale Thesen und Forderungen in Form eines
Positionspapieres formuliert, die einen Perspektivenwechsel im Sinne einer
Freiraumwende in der überörtlichen und örtlichen räumlichen Planung aktiv
unterstützen.

Dazu zählt auch die freiraumbezogenen Vorschriften des Planungsrechts
spezifischer und zielgenauer zu formulieren. Die 2024 vorgelegten Entwürfe
zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und des Baugesetzbuches weisen hier
mit den Ansätzen zur Multifunktionalität und Mehrfachnutzung von
Freiräumen sowie der flächensparenden und freiraumschonenden dreifachen
Innenentwicklung in die richtige Richtung. Die Förderung von
Freiraumschutz und -entwicklung wird allerdings z. B. durch die
vorgesehenen erweiterten Abweichungsmöglichkeiten in den Vorschriften über
die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (§ 31 Abs. 3 und § 34 Abs. 3 a
BauGB-E) und den sog. „Bau-Turbo“ (§ 246 e BauGB-E) zugunsten des
Wohnungsbaus erheblich infrage gestellt.

Insgesamt muss es das Ziel sein, den Freiraum innerhalb und außerhalb von
Siedlungsgebieten als eigenständige Raumkategorie stärker in den
Vordergrund zu rücken und insbesondere die im Freiraum wirkende grün-blaue
Infrastruktur für eine nachhaltige Raumentwicklung proaktiv und
überfachlich zu etablieren.
Eine substanziell verbesserte Freiraumsicherung und -entwicklung in der
räumlichen Planung bedarf eines strategischen Aktionsprogramms, einer
Freiraumoffensive. Die Belange des Freiraums sind mit Blick auf den
Stellenwert für die Gesellschaft und deren Resilienz neu einzuordnen und
zu bewerten sowie ihre fachlichen und rechtlichen Grundlagen weiter
auszubauen.

In diesem Sinne wird vom Arbeitskreis eine Freiraumwende auf allen Ebenen
der räumlichen Planung eingefordert.
Das Positionspapier aus der ARL 152 „Freiraumende“ zeigt die Bedeutung,
aber auch notwendige Schritte und Potentiale eines solchen
Perspektivwechsels für die räumliche Planung auf.

Die Empfehlungen richten sich vor allem an Planungsverantwortliche und
Entscheidungsträger:innen in Bund, Ländern, Kommunen, Planungsbüros und
der Projektentwicklung sowie an die Gesetzgeber, da auch rechtlicher
Novellierungsbedarf aufgezeigt wird. Wichtig ist den Mitwirkenden des
Arbeitskreises zudem, dass die Gesellschaft die Bedeutung und die
Notwendigkeit einer Freiraumwende versteht und diese mitträgt.


Die Positionspapiere aus der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der
Leibniz-Gemeinschaft sind für alle Interessierten kostenfrei und dauerhaft
zugänglich: https://www.arl-net.de/de/shop/freiraumwende.

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