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Diabetologische Schwerpunktpraxen durch politischen Schnellschuss in Gefahr!

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Überraschend hatte die Rumpfkoalition aus SPD und Grünen gemeinsam mit der
FDP am Wochenende verkündet, Teile des
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) nun doch noch in dieser
Legislaturperiode verabschieden zu wollen.

Was bei den Hausärztinnen und
Hausärzten Begeisterung auslöst, stößt bei den Diabetologischen
Schwerpunktpraxen auf massiven Widerstand. Der Grund: Ursprünglich schon
im parlamentarischen Verfahren abgestimmte Änderungen zugunsten von
Praxen, die chronische erkrankte Menschen versorgen, bleiben im aktuellen
Gesetzesentwurf wieder unberücksichtigt.

BVND-Vorsitzender Toralf Schwarz zeigt sich verärgert: „Sowohl das
Bundesministerium für Gesundheit als auch politische Vertreterinnen und
Vertreter haben uns im Rahmen unserer Petition und im Rahmen der
öffentlichen Anhörung zugesichert, dass die Bedürfnisse von chronisch
Erkrankten und uns Ärztinnen und Ärzten, die diese versorgen, gehört und
bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Nun hat man sich entschlossen,
nur um im Eilverfahren doch noch ein Gesetz durchzubringen, wieder zur
ursprünglichen Fassung zurückzukehren. Das ist zum einen ein eklatanter
Wortbruch der Politik, schlimmer wiegt aber die Bedrohung, die damit
einhergeht, für die Existenz vieler diabetologischer Schwerpunktpraxen und
damit die künftige Versorgung von chronisch und schwer an Diabetes
erkrankten Menschen!“

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) ist ebenfalls sehr besorgt.
„Die Diabetologischen Schwerpunktpraxen in Deutschland stehen damit vor
einer Zäsur und stellen die Existenzfrage. Die Versorgung der mehr als 9
Millionen Menschen mit Diabetes in unserem Land wird aufs Spiel gesetzt,
weil die Politik die Augen vor der Versorgungsrealität verschließt. Das
ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch fahrlässig. Wir appellieren an
die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dieses Gesetz nicht im
Schnelldurchlauf zu verabschieden, um kurzfristig Wählerstimmen
einzusammeln. Das Gesetz sollte dringend mit dem erforderlichen Weit- als
auch Detailblick verabschiedet werden, damit die Patientinnen und
Patienten auch weiterhin mit der hohen Kompetenz einer diabetologischen
Schwerpunktpraxis versorgt werden können“, so Dr. med. Tobias Wiesner, DDG
Vorstandsmitglied und niedergelassener Diabetologe aus Leipzig.

Auch der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in
Deutschland e.V. (VDBD) kritisiert das intransparente Schnellverfahren und
dessen Folgen. Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung gefährdet die
Versorgung von Menschen mit Diabetes. „Die Betreuung chronisch kranker
Menschen mit Diabetes mellitus erfordert ein spezialisiertes, gut
ausgebildetes Team aus Diabetolog:innen, Diabetesberater:innen,
Diabetesassistent:innen und weiteren Gesundheitsfachkräften. Die
Entbudgetierung hausärztlicher Praxen darf nicht zulasten spezialisierter
Versorgung wie den Diabetologischen Schwerpunktpraxen gehen“, appelliert
Theresia Schoppe, stellvertretende VDBD-Vorsitzende.

„Sollte das GSVG in der geschrumpften Form verabschiedet werden und
Versorgungspauschalen für die diabetologischen Schwerpunktpraxen
wegfallen, ist die diabetologische Versorgung von Millionen von Menschen
mit Diabetes in Gefahr.“, sagt Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von
diabetesDE-Deutsche Diabetes-Hilfe. „Seit Jahren gelebte und erfolgreich
entwickelte Strukturen im Rahmen des DMP in der Versorgung von Menschen
mit Diabetes in Deutschland stehen auf dem Spiel. Chronisch kranke
Menschen mit Diabetes werden durch gesundheitspolitische Ignoranz mit
einem Federstrich im Stich gelassen und es wird potenziell mehr Leid in
Kauf genommen.“
BVND, DDG, VDBD und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe fordern die
Politik auf, die Bedürfnisse von Menschen mit Diabetes ernst zu nehmen und
entsprechend die schon zuvor eingebrachten Änderungsvorschläge wieder zu
berücksichtigen und mit in die Gesetzesvorlage aufzunehmen!

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