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BfR-Kommissionen werden neu besetzt

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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur ehrenamtlichen Mitarbeit
gesucht

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) verfügt über 14 unabhängige
Kommissionen im Bereich der Lebens-, Futtermittel, Chemikalien- und
Produktsicherheit und des Versuchstierschutzes.

Diese stehen dem Institut
als unabhängiges Sachverständigengremium beratend zur Seite. Jede
Kommission besteht aus mindestens zehn Expertinnen und Experten aus
Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen, Behörden des Bundes und
der Länder, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden, privaten Laboratorien
und der Industrie, die für einen Turnus von vier Jahren über ein offenes
Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren berufen werden. Für den sechsten
Turnus vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 werden
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Bio- und
Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, Toxikologie,
Pharmakologie, Statistik, Kommunikationswissenschaft sowie Soziologie oder
Psychologie gesucht, die durch ehrenamtliche Kommissionsarbeit ihre
Expertise zur Beratung des BfR einsetzen möchten. Das BfR begrüßt
ausdrücklich die Bewerbung geeigneter Nachwuchswissenschaftlerinnen und
-wissenschaftler. „Die Kommissionen sind ein essenzieller Bestandteil der
unabhängigen Beratung des BfR. Dank der Expertise eines solchen Netzwerkes
kann das BfR stets bei offenen Sachfragen oder in Krisenfällen vom
neuesten Kenntnisstand in der Wissenschaft und Forschung schöpfen“, sagt
BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Dr. h. c. Andreas Hensel.

Die Beratungsergebnisse der Kommissionsarbeit sind an das BfR gerichtet
und haben allein empfehlenden Charakter. Die Mitglieder sind zur
Verschwiegenheit gegenüber Dritten und zur unparteilichen Erfüllung ihrer
Beratungsaufgabe verpflichtet. Interessenskonflikte werden zu Beginn einer
jeden Sitzung transparent abgefragt und offengelegt. Sollte es
Interessenskonflikte zu den in der Kommission behandelten Themen geben,
wird das betroffene Kommissionsmitglied von den Beratungen zu den
jeweiligen Themen ausgeschlossen.

Die neu zu besetzenden BfR-Kommissionen sind:

‐       Bedarfsgegenstände
‐       Bewertung von Vergiftungen
‐       Bf3R (berät das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren am
BfR)
‐       Biologische Gefahren und Hygiene (bis 2017 BfR-Kommission
Biologische Gefahren und BfR-Kommission Hygiene)
‐       Ernährungsrisiken, neuartige Lebensmittel und Allergien
‐       Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung (bis 2017 BfR-
Kommission Expositionsabschätzung und -standardisierung)
‐       Futtermittel und Tierernährung
‐       Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
‐       Kontaminanten in der Lebensmittelkette (bis 2017 BfR-Kommission
für Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der
Lebensmittelkette
‐       Kosmetische Mittel
‐       Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte (bis 2017 BfR-Kommission
für Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände)
‐       Risikoforschung und Risikowahrnehmung
‐       Tätowiermittel
‐       Wein- und Fruchtsaftanalysen
Die Berufung der BfR-Kommissionen erfolgt durch einen externen
Berufungsbeirat. Dieser setzt sich aus den Mitgliedern des
Wissenschaftlichen Beirats des BfR, den Vorsitzenden der
Senatskommissionen zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM)
und des Max Rubner-Instituts (MRI) sowie einer Vertretung des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) und des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) zusammen.

Weitere Informationen zu den BfR-Kommissionen und zum Berufungsverfahren:
<https://www.bfr.bund.de/de/bfr_kommissionen-311.html>

Zur Online-Bewerbung (Bewerbungsfrist ist der 31. März 2025):
<https://www.bfr.bund.de/cm/343/aufruf-zur-interessenbekundung-fuer-die-
mitgliedschaft-in-den-bfr-kommissionen-2026-2029.pdf
>

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung
und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.



Originalpublikation:
https://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2025/2/bfr_kommissionen_werden_neu_besetzt-318411.html

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