Fachtag „150 Jahre § 218 – Schwangerschaftsabbruch und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover
• Freitag, 24. September 2021 findet digital ein Fachtag zum Thema „150
Jahre § 218 – Schwangerschaftsabbruch und Soziale Arbeit“ an der
Hochschule Hannover statt
• Grußworte von der Niedersächsischen Ministerin für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung Daniela Behrens sowie HsH-Vizepräsident Dr.-Ing. Martin
Grotjahn
• Studierende und Expert*innen aus der gesamten Bundesrepublik erwartet
Am heutigen Freitag, 24. September 2021 treffen Studierende und Fachkräfte
der Sozialen Arbeit zu einem virtuellen Fachtag zum Thema „150 Jahre § 218
– Schwangerschaftsabbruch und Soziale Arbeit“ an der Hochschule Hannover
(HsH) zusammen. Organisiert wird der Tag von der Rechtsprofessorin Prof.
Dr. Maria Wersig an der Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales der
HsH. Anlässlich des Fachtages werden renommierte Expertinnen aus
Rechtswissenschaft, Soziologie, Beratungsstellen und den
Gesundheitswissenschaften sprechen. Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer
werden Studierende der Studiengänge Soziale Arbeit an der Fakultät V und
Fachkräfte der Sozialen Arbeit aus dem gesamten Bundesgebiet erwartet. Die
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Daniela Behrens und Vizepräsident für Forschung, Entwicklung und Transfer,
Weiterbildung Prof. Dr.-Ing. Martin Grotjahn werden Grußworte halten.
Gefördert wird der Fachtag aus dem Gleichstellungsfonds der Hochschule
Hannover.
„Es gibt für mich keinen Grund 150 Jahre Bevormundung und Kriminalisierung
von Frauen zu feiern. Die Debatte um die Strafbarkeit des
Schwangerschaftsabbruches zieht sich durch die Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland und wir müssen diese Debatte weiter führen. Es
muss das Recht der Frau sein, selbst zu entscheiden, ob sie schwanger sein
will, obwohl oder weil die Verhütung versagt hat – oder nicht möglich war.
Oder ob sie das nicht will. Beratung kann in dieser schwierigen, unklaren
Situation helfen. Wir haben in Niedersachsen eine gute und vielfältige
Beratungslandschaft. All diesen Trägern der Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatu
sie täglich leisten“, so Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, in ihrem Grußwort.
Das Programm für den Fachtag sieht viel Abwechslung vor: Ein Blick auf die
Geschichte und die Gegenwart des § 218, auf menschenrechtliche
Perspektiven, auf die aktuelle Rechtslage und auf die Versorgungslage in
Deutschland und Niedersachsen. Neben den fachlichen Einblicken bietet der
Fachtag vor allem den Raum für einen intensiven Dialog.
Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Martin Grotjahn, der für das Ressort
Forschung, Entwicklung und Transfer, Weiterbildung verantwortlich ist,
beleuchtet in seinem Grußwort die Rolle der Hochschule Hannover: „Der
Fachtag nimmt den Reformbedarf im Bereich §218 und § 219 StGB nicht
abgehoben theoretisch, sondern aus Sicht der Betroffenen in den Fokus.
Dadurch nimmt die Hochschule Hannover ihre Rolle der Beraterin und
Mitgestalterin aktiv wahr und wird ihrem Anspruch als gesellschaftliche
Zukunftswerkstatt gerecht. Die überregionale Resonanz und der
deutschlandweite Teilnehmendenkreis zeigt die Bedeutung des Themas und die
Qualität der Arbeit an der Hochschule Hannover.“
Die Organisatorin des Fachtags Prof. Dr. Maria Wersig sieht vor allem die
Wichtigkeit der Themen und der Bedeutung der Veranstaltung: „Aus
Perspektive der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession stellen sich
viele aktuelle Fragen: Sowohl die grundlegende strafrechtliche
Sanktionierung des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft als auch die
Pflichtberatung nach § 219 StGB sind eine besondere Herausforderung für
Fachkräfte wie betroffene Frauen. Gleichzeitig stehen die Fachkräfte und
auch die betroffenen Schwangeren durch Aktivitäten von Abtreibungsgegnern
zunehmend unter Druck. Zunehmend stellt sich zudem die Frage, ob in allen
Bundesländern auch in ländlichen Räumen der Anspruch auf den wohnortnahen
Zugang zum Schwangerschaftsabbruch tatsächlich umgesetzt wird.“