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Amendment zu SGLT2-Inhibitoren in der NVL Chronische Herzinsuffizienz veröffentlicht

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Heute erscheint die 3. Version der 3. Auflage der Nationalen
VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz mit teils neuen
Empfehlungen zur medikamentösen Therapie. Sie ist auf den Internetseiten
des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) frei verfügbar.

Herzinsuffizienz ist in Deutschland einer der häufigsten Gründe für
Klinikeinweisungen und eine der häufigsten Todesursachen. Die Nationale
VersorgungsLeitlinie möchte dazu beitragen, die Versorgung von
Patient*innen mit chronischer Herzinsuffizienz zu verbessern. Dazu
diskutiert eine multidisziplinär zusammengesetzte Leitliniengruppe mit
Vertretern aus 20 Fachgesellschaften und Organisationen neue Erkenntnisse
aus Forschung und Versorgung und spricht in einem formalen Konsens
Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung aus.

Die Leitlinie wird in der Regel alle fünf Jahre aktualisiert. Wegen der
sich schnell ändernden Datenlage zum Nutzen von SGLT2-Inhibitoren erhielt
die 3. Auflage der Leitlinie 2020 ein Amendment zur Therapie mit dieser
Medikamentengruppe, das nun erneut überarbeitet wurde. SGLT2-Inhibitoren
wurden ursprünglich für die Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus
entwickelt. In klinischen Studien kam es jedoch auch bei Patientinnen und
Patienten mit normalem Blutzuckerspiegel zu weniger
Krankenhausaufenthalten und weniger Todesfällen aufgrund von Herz-
Kreislauf-Erkrankungen, insbesondere bei Vorerkrankungen wie z. B.
chronischer Herzinsuffizienz.

Aufgrund von Neuentwicklungen wird nun mit der Version 3 der 3. Auflage
ein Amendment veröffentlicht, das die 2019 veröffentlichte Leitlinie um
neue Empfehlungen zur Behandlung mit Medikamenten aus der Gruppe der
SGLT2-Inhibitoren ergänzt. Thematisiert werden dabei Effektivität und
Verträglichkeit der Behandlung sowie die Verortung der SGLT2-Inhibitoren
im empfohlenen Behandlungsalgorithmus bei Herzinsuffizienz mit
eingeschränkter Pumpfunktion.

Erstellt nach den methodischen Vorgaben der evidenzbasierten Medizin,
beruhen die Empfehlungen der Leitlinie sowohl auf der wissenschaftlichen
Evidenz aus Studien, als auch auf den klinischen Erwägungen des
multidisziplinären Expertengremiums sowie auf durch Patientenvertreter
eingebrachten Aspekten. Details zur methodischen Vorgehensweise, wie
Evidenzbewertung oder Interessenkonfliktmanagement, werden zeitgleich im
Leitlinienreport veröffentlicht.

Alle Nationalen VersorgungsLeitlinien werden als HTML-Version im
responsiven Webdesign veröffentlicht, so dass sie auf den verschiedensten
Endgeräten abrufbar sind und so in der täglichen Behandlungspraxis genutzt
werden können (<www.leitlinien.de/herzinsuffizienz>). Auch die zu den NVL
gehörenden Patientenleitlinien und Patienteninformationen zu speziellen
Entscheidungs- oder Informationssituationen in allgemeinverständlicher
Sprache stehen online zur Verfügung (<www.patienten-
information.de/uebersicht/herzschwaeche>).

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der
Trägerschaft von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher
Bundesvereinigung (KBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Zu ausgesuchten Erkrankungen
hoher Prävalenz werden unter Berücksichtigung der Methoden der
evidenzbasierten Medizin versorgungsbereichsübergreifende Leitlinien
entwickelt und implementiert. Mit der Durchführung, Organisation und
methodischen Begleitung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der
Medizin (ÄZQ) beauftragt.