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Meldepflichtiger Japankäfer erstmals im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet gesichtet

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Behörden bitten die Bevölkerung, verdächtige Käferfunde zu melden, um den
Quarantäneschädling mit breitem Wirtspflanzenspektrum im Falle eines
Aufretens rasch ausrotten zu können

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) der Schweiz hat kürzlich
die Behörden der benachbarten Länder darüber informiert, dass in einer
Insektenfalle im Raum Basel erstmals ein männliches Exemplar des
gefährlichen Japankäfers Popillia japonica gefangen wurde. Der Käfer hat
in der EU den Status eines meldepflichtigen prioritären
Quarantäneschadorganismus. Sein Auftreten muss in Deutschland den
Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer gemeldet werden. Die
Länderbehörden ergreifen dann Ausrottungs- und Monitoringmaßnahmen, auf
die sich die EU-Mitgliedsstaaten geeinigt haben. „Die Tatsache, dass der
Japankäfer nun im Deutsch-Schweizerischen Grenzgebiet auf der
Alpennordseite gesichtet wurde, versetzt die deutschen
Pflanzengesundheits-Behörden in Alarmbereitschaft. Um ökonomischen und
ökologischen Schäden vorzubeugen, soll unbedingt verhindert werden, dass
sich der Käfer in Deutschland etabliert“, sagt Dr. Bernhard Carl Schäfer
vom Julius Kühn-Institut (JKI). Pflanzenproduzierende Betriebe, Händler
aber auch die allgemeine Bevölkerung besonders in Baden-Württemberg und
natürlich Reisende aus Italien und der Südschweiz werden gebeten, nach dem
Käfer Ausschau zu halten.

Die erwachsenen Insekten von Popillia japonica schädigen über 300
Pflanzenarten durch Blattfraß, die Larven hingegen durch Wurzelfraß. Zu
dem breiten Wirtspflanzenkreis gehören neben Ahorn, Buche und Eiche auch
diverse landwirtschaftliche und gartenbauliche Kulturen wie Mais,
Kartoffel, Spargel, Tomate, Bohnen, Apfel, Kirsche, Pflaume, Him-, Brom-,
Erd- und Heidelbeere sowie Weinreben. Grünflächen, vor allem gepflegte
Rasen, Wiesen und Weiden dienen als Ablageplatz für Eier und als
Kinderstube für die Larven. Auch vor Zierpflanzen machen die Käfer nicht
halt, hier sind Heide, Dahlien, Astern, Zinnien sowie die Ziergehölze
Thuja, Flieder und Schneeball betroffen. Markant ist der Skelettierfraß,
bei dem der Käfer nur das Blattgewebe zwischen den Blattadern frisst. Eier
und Larven der zur Familie des Blatthornkäfers gehörenden Art werden in
den Wurzelballen von Kulturpflanzen, aber auch mit Rollrasen verschleppt.
Die flugfähigen erwachsenen Tiere verbreiten sich als „Tramper“ über die
diversen Transportwege (Bahn, Schiff, Flugzeug, Lastwagen).

Als eingeschleppte Art (Neozoon) hat der ursprünglich aus Japan stammende
Käfer in Europa keine natürlichen Gegenspieler. Die Einschleppung des
Japankäfers in den USA vor 100 Jahren und seine anschließende rasante
Ausbreitung führt dort bis heute zu nachweisbar hohen ökonomischen
Verlusten in der Landwirtschaft. Um einem ähnlichen Verlauf in Europa
vorzubeugen, hat die EU den Käfer als sogenannten
„Quarantäneschadorganismus“ eingestuft. Der Status ermöglicht es den
zuständigen Behörden so genannte phytosanitäre (zu deutsch
pflanzengesundheitliche) Maßnahmen zu ergreifen, wie z.B. die verstärkte
Kontrolle von Waren und Betrieben oder das Verbringen von Pflanzmaterial
aus befallenen Gebieten zu verbieten. „Solche Maßnahmen dienen dazu,
ökonomische Schäden von der Landwirtschaft fernzuhalten und auch die
Ökosysteme vor potenziellen Schäden zu schützen“, sagt Dr. Schäfer vom
JKI.

Für Bürgerinnen und Bürger beantwortet das JKI in einem Dossier wichtige
Fragen, u. a. wie man den Käfer erkennt und wem man Käferfunde melden
soll:
https://www.julius-kuehn.de/aktuelles/aktuell/news/meldepflichtiger-
japankaefer-erstmals-noerdlich-der-alpen-gefunden-die-behoerden-bitten-
bevoelkerung-um/


Das Julius Kühn-Institut erstellt durch sein Fachinstitut für nationale
und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit Pläne, wie die
Verbreitung von Schadorganismen in Deutschland im Rahmen eines Monitorings
erfasst werden können. Es koordiniert deren Durchführung durch die
Pflanzenschutzdienste der Bundesländer. Die Ergebnisse wertet das Institut
aus und leitet sie für Deutschland der Europäischen Kommission und den EU-
Mitgliedstaaten zu. Diese Daten bilden eine wesentliche Grundlage für
Risikoanalysen zu neuen Schadorganismen und für die Entscheidung über
Notwendigkeit und Art der Gegenmaßnahmen in Deutschland und der EU.