Klare Kante gegen aggressive Steuergestaltungen
Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (21.10.) bekannt gegeben, dass sie Steuervorbescheide aus Luxemburg und aus den Niederlanden, mit denen die Steuerlast zweier Unternehmen (Fiat, Starbucks) künstlich reduziert wurde, als unzulässige Staatsbeihilfen einstuft.
Die Entscheidung der Kommission begrüßt die Union mit allem Nachdruck. Sie markiert einen Wendepunkt. Es darf nicht sein, dass einige große internationale Konzerne künstlich ihre Steuerlast drücken und europäische Nachbarstaaten hierzu noch bereitwillig die Hand reichen.
Man darf davon ausgehen, dass es nicht bei diesen heute bekannt gewordenen Fällen bleibt, sondern die Kommission weitere Fälle aufgreifen wird. Dies dient nicht zuletzt auch dem Interesse vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland, die diese Möglichkeit zur Steueroptimierung nicht haben.
Die Koalition ist selbst dabei, im Rahmen einer Initiative der OECD gegen aggressive Steuergestaltungen vor allem großer internationaler Konzerne vorzugehen. Den entsprechenden Maßnahmenkatalog werden wir - zusammen mit vielen anderen Staaten - in den nächsten Monaten national umsetzen.
Quellen: CDU/CSU / Ralph Brinkhaus / Bild: Lupo / pixelio.de